rückgabe vom dell notebook nach vierten reperatur versuch?

Ich will ja nicht den Staranwalt spielen, ich würde es aber wichtig finden, dass du denen nachweisen kannst dass du explizit auf das defekte Teil an deinem Notebook mehrmals hingewiesen hast....du solltest dir auch sicher sein woran es wirklich liegt, dass es nicht mehr geht, einfach zu behaupten, dass die Wlan Karte kaputt sei bringt dich mit Sicherheit auch nicht weiter ......

Naja viel Glück
 
Also je nachdem wie alt das Notebook schon ist, "rentiert" sich die Rückgabe nicht mehr wirklich (leider).
Auch wenn du Recht bekommen solltest, wird Dell einen netten Betrag an Nutzungspauschale abziehen.

Es dürfte für dich günstiger sein, wenn du das Notebook entweder verkaufst, oder eben einen USB Wlan Stick kaufst.
 
Hm wenn Du das Ding im April 2007 gekauft hast, wärst Du ja noch in der Gewährleistung.

Wenn ich Wikipedia richtig deute:

Nutzungsentschädigung beim Austausch eines Produktes:

Gemäß einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. April 2008 [1], ist eine solche Nutzungsentschädigung für den Fall, dass die Regelung einem „Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen“ mit der EG-Richtlinie 1999/44/EG nicht vereinbar. Diesem Urteil folgend ist beim Verbrauchsgüterkauf auch nach dem Bundesgerichtshof[2] bis zur Nachlieferung (s. o.) keine Entschädigung für die Nutzung der mangelhaften Sache zu zahlen.

Nacherfüllung

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt.

solltest Du Anspruch auf ein Neugerät haben bzw falls Dein Notebook nicht mehr lieferbar ist auf ein vergleichbares Modell.

Oder misversteh ich da was?


Wie es mit der Entschädigung beim Rücktritt vom Kauf ist stand da leider nicht.
 
@ estre
es ist in den reperatur berichten immer wieder wlan drin und screenshots hab ich vom gerät auch das ganze gerät abgeblitzt

dell hat mangelndes gerät verkauft und eine nachbesserung nie geschaft.

es geht einfach um die sache im netz ist kaum etwas zu finden, der weg ist das ziel ;D

und ohne steh ich vor dell am gericht auch net

aber von euch hat auch keiner die beiden erwähnten wege(mahnbescheid&direkt klageschrift) gegangen oder?
 
ich hab mich damals mit gericom "geeinigt", ohne gericht, ohne mahnbescheid,.... es gab zwar einen abschlag weil das gerät schon über 1 jahr alt war, aber mir wars lieber als der schrott.

berichte halt wenn du einmal was erreichen solltest, ich kanns mir bei deinen schilderungen nicht vorstellen, aber dennoch alles gute

p.s. wenn ich dell wäre würde ichs auf eine klage ankommen lassen. von der firma las ich auch shcon öfter etwas derartiges.
 
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