Rücktritt vom Kaufvertrag?

Warum guckst du nicht in deren AGB?
Dort steht:
Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von sieben Werktagen, wobei Samstag nicht als solcher zählt, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Eine KschG-konforme Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluß zugestellt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an:

DiTech Daten- & Informationstechnik GmbH
RMA-Abteilung / Sektion Widerruf
Wiegelestraße 10
1230 Wien
Außerdem:
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:

- Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (im Besonderen PC-Systeme und Notebooks nach dem BTO-Prinzip (build-to-order)
Ähnlich wie wiesel ist für mich das Zusammenschrauben eines Rechners keine Sonderanfertigung, sondern eine reine Zusammenstellung. Nach deutschem Recht würden die Teile etwa nicht ihren Zweck verlieren, wenn man die Zusammenstellung wieder auseinanderbaut. Aber Ö-Recht könnte anders sein. Wenn du Lust hast, kannst du ja deinen Anwalt auf die Sache hetzen.

In jedem Fall hast du Anspruch auf Nachbesserung und zwar auf Kosten des Händlers/Herstellers. Du rufst da also nochmal an, sagst denen du hast vor kurzem einen PC bekommen, der nicht funktionierst. Du willst jetzt wissen, ob du den an die RMA-Abteilung schicken sollst und was die noch an Daten brauchen.
Optimalerweise kannst du das ganze auch schriftlich ansetzen (mir scheint der Laden nicht kulant genug zu sein, dass das alles flockig über Telefon geregelt werden kann), ein Einschreiben abschicken und dort mit Unterschrift eine Nacherfüllung verlangen. Dann packst du den PC wieder hübsch ein, schickst ihn ab und freust dich, dass er dann hoffentlich bald repariert wiederkommt.
 
Als in Deutschland gibts ein Handelsgesetzbuch. Da werden so Sachen wie Kaufverträge geregelt. Wie das bei euch Ösis behandelt wird, weiß ich nu nicht. Da müsste mal ein Landsmann absteigen und hier sein Wissen preisgeben oder du müsstest halt mal ein wenig Jura vor Ort studieren.

Das der Support Mist erzählt gibts allerdings unabhängig von irgendwelchen HGBs überall...
 
Hast du keine Möglichkeit direkt in einen Store zu gehen? Wäre sicher besser als die Telefoniererei.
 
AGB hab ich gelesen aber ich wollt trotzdem nochmal nachfragen

Der nächste Store ist über 1h mitm Auto entfernt und ohne Auto ist das schwer ;)
Pc wurde abgeholt, mal schaun was da draus wird.

Herzlichen Dank euch nochmal
 
hallo nohr,

also es gibt auch in österreich eine gewährleitsung, die von jeder firma auf die qualität ihrer produkte gegeben werden muss. in den ersten 6 monaten nach erhalt der ware mußtnoch nicht einmal beweisen, dass du nicht schuld bist, sondern es wird angenommen, dass die ware schon beim erhalt defekt gewesen ist. steht auch auf der ditech hp:
Gewährleitung

leider sieht es nach dieser hp auch so aus, als müßtest du tatsächlich die kosten der retournierung selber bezahlen:
Beanstandung PC-System

ob im endeffekt die kosten für die reklamation wirklich du bezahlen mußt, klärst am besten mit dem support und erkundigst dich noch bei einer rechtsberatung. ich kann mir gut vorstellen, dass das ganze ziemlich lästig ist. ich hatte mal eine defekte festplatte von ditech, war dort und sie haben sie mir sofort umgetauscht. sowas geht leicht, wenn man in wien wohnt. :rolleyes:
viel glück auf jeden fall!
 
^^ formaldehyd hat recht;
laut §922 Abs. 1 ABGB heißt es, dass der Schuldner gewährleistet, dass die Ware dem Vertag entspricht. Da du, wenn du einen PC bestellst, davon ausgehst diesen benutzen zu können, liegt hier eindeutig ein Mangel der Ware vor.
Da du die Sache schon übernommen hast, kannst du nicht mehr auf Nichterfüllung pledieren, wohl aber auf Gewährleistung.

Leider verlängert §924 das ganze Verfahren, da es hier darum geht zu beweisen, dass die Ware schon VOR Übergabe mangelhaft war - der Verkäufer wird natürlich das Gegenteil beweisen wollen.

Gut, nur weil sie auf ihrer HP expliziet darauf verweisen, dass der Käufer alles auf seine Kosten zurückschicken muss, muss dies nichtt unbedingt heißen, dass dies so auch rechtens ist ... Zumindest in Nohr Fall.
Denn "treten (...) Fehler auf" kann sich ja auch auf Geräte beziehen die z.B. schon 2-3 Monate alt sind. Da Nohr das Gerät aber per Post erhalten hat, so war es doch?, hatte er überhaupt keine Möglichkeit, den Mangel, der sofort auffiehl, zu melden und es fallen zwangsweise Kosten an. Wäre er im Laden gewesen, wäre dies natürlich kein Prob ... Bieten die auch Übernahme im Laden an?
Eigentlich kann man Internetbestellungen 2 Wochen lang, ohne Angabe von Gründen, zurückschicken. Dies müsste dann auch auf den Fall von Nohr erweiterbar sein;
aber möchtest du nun immer noch zurücktreten, oder doch die Gewährleistung in Anspruch nehmen? Mit welcher Aussage hast du den PC abholen lassen?

EDIT:
Schau mal hier: klick und klick - sich geschickt rausreden können sie sich also bestimmt nicht.
Was haben sie dir denn nun genau versprochen als sie es abholen ließen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der PC wurde per DHL zugestellt.

Zur Zeit sagt jeder Service Mitarbeiter was anderes wegen der Bezahlung.
Einer meint die Firma die den PC zusammengebaut hat zahlt,
dann würde Ditech auf einmal zahlen oder
ich müsse bezahlen :freak:
Ich hab nur Angst, dass dieser Streit Monate dauert

Abgeholt wurde er mit dem Vermerkt dass der PC nicht länger als 2 Sek
betriebsfähig ist( sprich noch vorm Bios wieder ausschaltet )

Die Frage mit dem Rückgaberecht war eig die Grundfrage, da ich
nun schon richtig enttäuscht bin und doch lieber einen Pc bei Media Markt
kaufe denn ich in 20min wieder zurückgebracht hätte.

lg
 
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler, in Österreichisch anscheinend "Übergeber" ;), beweispflichtig, dass ein Sachmangel erst nach der Lieferung durch den Käufer/Benutzer entstanden ist. Erst ab 6 Monaten nach Lieferung wäre der Käufer im Zwang nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung bestand.

Die Kosten für den weiteren Versand müssen den Käufer eigentlich nicht interessieren. Er fordert nach Sachmangel halt eine erste Nachbesserung mit Fristsetzung. Wie wo dann nachgebessert wird ist dann schlicht ein Problem des Händlers, der Käufer ist hier monetär zu keiner Leistung verpflichtet. Nur ein Zugang zum Produkt sollte nach Vereinbarung natürlich gewährt werden. Also Abholung direkt oder durch einen anderen Dienstleister oder Nachbesserung vor Ort oder oder oder...
 
LeChris: Die Sache mit den sechs Monaten ist relativ neu in Deutschland. Gilt das jetzt auch für Österreich?
 
Die 6 Monats- bzw. 2 Jahresfrist ist EU-Recht (Mindeststandard), und damit auch für Österreich gültig.
Etwaige Übergangsfristen (die Anderes ermöglichen) sind afaik bereits abgelaufen (1. Jan 2002).


Gruß
eklipse
 
ja, genau die sechs monatsfrist hatte ich vergessen. da mußt du als kunde gar nichts beweisen, sondern einfach das kaputte gerät zurückschicken.
dass es dich mittlerweile schon sehr ärgert ist verständlich, aber mit einem pc von media markt, ärgerst dich auch, wenn du draufkommst, dass die hälfte der komponenten überaltet ist. ich kann eigentlich überhaupt nicht verstehen, dass die bei ditech so rumzicken, wie gesagt wurde mir bisher alles anstandslos ersetzt. (war ja auch nur einmal :lol:)
wenn sie dich allerdings weiter von einem zum anderen verschieben, würde ich gleich mal mit der arbeiterkammer drohen. die haben eine eigene konsumentenschutzabteilung und sind immer hocherfreut über prestigeträchtige hilfemassnahmen.
also nochmal versuchen einen verantwortlichen ans telefon zu kriegen und reden, wenn das nichts hilft, mit konsequenzen drohen und zeigen, dass man nicht eingeschüchtert ist.
 
Stand 5.2.

Weder Ditech noch die Reperatur Firma hat den Pc gesehen. Jeder schiebt dem anderen die Schuld zu -.-
Die Drohung mit der Arbeiterkammer werd ich wohl noch etwas bleiben lassen, das wächst mir bald schon übern Kopf^^
 
Dich interessiert nur der Händler. Wenn die Frist der ersten Nachbesserung verstrichen ist, die 2. mit neuer Frist Ansetzen und Androhung Rücktritt vom Vertrag. Verstreicht die auch, vom Vertrag zurücktreten und mit Frist Rückzahlung des Rechnungsbetrages plus angemessene Aufwandsentschädigung, Androhung des Rechtsweges bei Nichtachtung.
 
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