Odium
Captain
- Registriert
- Okt. 2003
- Beiträge
- 3.643
Warum guckst du nicht in deren AGB?
Dort steht:
In jedem Fall hast du Anspruch auf Nachbesserung und zwar auf Kosten des Händlers/Herstellers. Du rufst da also nochmal an, sagst denen du hast vor kurzem einen PC bekommen, der nicht funktionierst. Du willst jetzt wissen, ob du den an die RMA-Abteilung schicken sollst und was die noch an Daten brauchen.
Optimalerweise kannst du das ganze auch schriftlich ansetzen (mir scheint der Laden nicht kulant genug zu sein, dass das alles flockig über Telefon geregelt werden kann), ein Einschreiben abschicken und dort mit Unterschrift eine Nacherfüllung verlangen. Dann packst du den PC wieder hübsch ein, schickst ihn ab und freust dich, dass er dann hoffentlich bald repariert wiederkommt.
Dort steht:
Außerdem:Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von sieben Werktagen, wobei Samstag nicht als solcher zählt, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Eine KschG-konforme Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluß zugestellt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an:
DiTech Daten- & Informationstechnik GmbH
RMA-Abteilung / Sektion Widerruf
Wiegelestraße 10
1230 Wien
Ähnlich wie wiesel ist für mich das Zusammenschrauben eines Rechners keine Sonderanfertigung, sondern eine reine Zusammenstellung. Nach deutschem Recht würden die Teile etwa nicht ihren Zweck verlieren, wenn man die Zusammenstellung wieder auseinanderbaut. Aber Ö-Recht könnte anders sein. Wenn du Lust hast, kannst du ja deinen Anwalt auf die Sache hetzen.Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:
- Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (im Besonderen PC-Systeme und Notebooks nach dem BTO-Prinzip (build-to-order)
In jedem Fall hast du Anspruch auf Nachbesserung und zwar auf Kosten des Händlers/Herstellers. Du rufst da also nochmal an, sagst denen du hast vor kurzem einen PC bekommen, der nicht funktionierst. Du willst jetzt wissen, ob du den an die RMA-Abteilung schicken sollst und was die noch an Daten brauchen.
Optimalerweise kannst du das ganze auch schriftlich ansetzen (mir scheint der Laden nicht kulant genug zu sein, dass das alles flockig über Telefon geregelt werden kann), ein Einschreiben abschicken und dort mit Unterschrift eine Nacherfüllung verlangen. Dann packst du den PC wieder hübsch ein, schickst ihn ab und freust dich, dass er dann hoffentlich bald repariert wiederkommt.