Rundfunkbeitrag - Kontodaten im Brief an Dritte Person

Harvesthor

Ensign
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Okt. 2015
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Ich hätte gerne mal eure Meinung, zu einem theoretischen Beispiel:

Person A teilt sich sein eingetragenen Hauptwohnsitz mit den Eltern (Vater Person V). Vor einiger Zeit hat Person A auf der Seite des Rundfunkbeitrages mithilfe des Onlineformulars die Änderung des Beitragskonto von Person V auf Person A veranlasst und als Zahlung "Lastschrift vom Konto Person As" angegeben.
Nach einigen Wochen bekommt Person V einen Brief und wird aufgefordert ein teilweise vorausgefülltes Lastschriftmandat unterschrieben zurück zu senden. Auf diese Formular befinden sich die Kontodaten von Person A. Person A hat zu keinem Zeitpunkt bewusst die Erlaubnis erteilt, dass personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Wie muss sich Person V verhalten. Das Formular kann sie ja nicht ausfüllen und unterschreiben, da es ja nicht ihr Konto ist. Muss Person V den Aufwand betreiben und die Rundfunkanstallt auf den Fehler hinweisen?
Muss/darf Person V den Brief an Person A weiter geben (Briefgeheimnis?). Person A wird in dem Brief nicht genannt nur die Kontodaten tauchen auf.
Würdet ihr es als Person A als halb so wild ansehen, dass die Kontodaten an eine Dritte Person weitergegeben wurden, wenn die Dritte Person der Vater ist oder sollte man hier generell durchgreifen?
 
Beide können ja mal den Datenschutzbeauftragten des Rundfungbeitragserhebers und des jeweiligen Bundeslandes anschreiben...
 
Das Briefgeheimnis wurde nicht verletzt, da die berechtigte Person V (=Adressat) den Brief geöffnet hat.
Was diese dann mit dem Inhalt macht, unterliegt nicht mehr dem Briefgeheimnis.

Wenn ich mich recht erinnere, kann das Onlineformular neben den eigenen Daten des A nur mit den Zugangsdaten des V sinnvoll ausgefüllt werden (alte Beitragsnummer, Name), was eine Einverständniserklärung des V zur Weitergabe seiner Daten beinhaltet, ansonsten hätte sich A strafbar gegenüber V gemacht.
Wenn die alte Beitragsnummer beibehalten wird, dann ist auch der umgekehrte Informationsweg A an V gültig.
 
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