S4 Displayriss - was tun?

Pred3D

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Hallo Leute,

Ich habe vor 2 Monaten ein SGS4 gekauft. Nach ca. einem Monat ist das Display ohne Fremdwirkung eingerissen. Dieses Problem ist ja schon bekannt. Chip zB hat ja auch schon davon berichtet.
Daraufhin habe ich Samsung kontaktiert, mit der Bitte dass diese den Schaden reparieren sollen. Jedoch habe ich bislang ausschließlich verweise darauf bekommen, dass ein Display nicht Teil einer Gewährleistung ist, sowie Verweise auf eine Servicefirma, die mir für den vollen Preis das Gerät reparieren können. Jedoch sehe ich nicht ein, wieso ich Geld für einen Schaden ausgeben soll, den ich nicht verursacht habe. Habt ihr einen Vorschlag, wie man in solchen Situationen verfährt?
 
wenn das ein schaden ist der wirklich von einfach so kommt dann drucke das mal aus wo du gefunden hast in Chip und geh in ein shop und verklickere das denen das mal
 
Hmm, deine Aussage in aller Ehren. Habe schon hunderte Leute sagen hören "ohne Fremdeinwirkung".
Kannst uns mal ein Foto schicken (und bitte kein Screenshot :D )
 
sind diese Probleme häufig anzufinden bzw. wurde im Netz dieses Problem von mehreren "namenhaften" Portalen berichtet? Würde den Support mal auf diese verweisen.
Hat man herausgefunden wodurch dieser Riss hervorgerufen wird? Eventuell kannst du den ja verwenden, Samsung hat die ersten 6 Monate die beweispflicht

Meine Freundin hat auch schon des längeren ein S4 jedoch ohne Probleme.
 
Das gleiche hatte meine fr auch. Abends abgelegt und morgens war das display gerissen . Gab es auf Garantie ein neues.
 
Soll es beim S4 durchaus geben, zu hohe Eigenspannung des Display soll irgendwie daran Schuld sein .. Es gibt reichlich Fälle wo das beim S4 passiert ist, s. zB. Amazon Rezensionen ;)

Also das nenne ich mal "Support", man kauft das Flaggschiff und wird so vertröstet und steht dann da ohne eigen Verschulden .. peinlich Samsung!
 
Poste mal ein Bild von dem Schaden. am Besten bei starken (künstlichen) Gegenlicht Fotografieren, da sieht man es am besten.
Ansonsten gilt: Weinerlich gegenüber Samsung sein, das Hilft meist immer......,ansonsten hast Du keinerlei Chance......geb Ich dir Brief und Siegel drauf!

VG bull3t
 
Moin,

letztendlich kriegst du den Schaden ersetzt, falls hier §476 des BGB greift:

"Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Samsung kann dir aber nicht beweisen, dass der Sachmangel (Spannungen im Display) schon beim Kauf vorhanden war und behaart deshalb auf Garantie (was Displayschäden wohl nicht beinhaltet) und nicht Gewährleistung.

Ein Kumpel von mir hatte kürzlich einen ähnlichen Fall eines eindeutigen Spannungsriss (Display nicht gesplittert, sondern ein feiner Haarriss -> Touchscreen teilweise defekt) auf seinem Z1. Congstar als Vertragspartner hat zunächst auch hartnäckig drauf behaart, dass eine Displaybeschädigung kein Garantiefall ist und hat zwischenzeitlich nicht mal auf Mailverkehr und Einschreiben geantwortet. Nachdem er die Sache öffentlich auf Congstar's Facebook-Seite ausgetragen hat, konnte er letztendlich vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
c4stor schrieb:
letztendlich kriegst du den Schaden ersetzt, falls hier §476 des BGB greift:

"Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Samsung kann dir aber nicht beweisen, dass der Sachmangel (Spannungen im Display) schon beim Kauf vorhanden war und behaart deshalb auf Garantie (was Displayschäden wohl nicht beinhaltet) und nicht Gewährleistung.
Samsung muss hier gar nichts beweisen, sondern der Verkäufer. Für ihn gilt besagter Paragraf, nicht für den Hersteller.
 
Stimmt, bin fälschlicherweise von Samsung als Verkäufer ausgegangen, weil Pred3D da ja nichts weiter zu geschrieben hatte.
 
Pred3D schrieb:
Habt ihr einen Vorschlag, wie man in solchen Situationen verfährt?



An den Händler zurück schicken und einen Ersatz(Gerät oder Geld) bekommen.
Das würde ich zumindest machen. Wenn man jetzt natürlich bei einem schrottigen Händler gekauft hat siehts wohl weniger rosig aus. :D
 
Es ist das leidige Thema mit Garantie, Gewährleistung, sowie Beweislast und Beweispflicht...

Sicher versuchen viele Händler und Hersteller die Schuld auf den Kunden abzuwälzen, jedoch ist es umgekehrt noch viel schlimmer!

Schick doch erstmal bitte ein Foto vom schaden, damit wir uns ein Bild machen können.

So, wie es nämlich klinkt musst du beweisen, dass der schaden beim Produkt liegt. Denn diesen Schaden nach zwei Monaten bei kauf (gefahrübergabe) zu monieren finde ich mehr als nur schwierig.
 
Eine Quelle zu dem in der Vergangenheit behandelten Problem (Chip.de) wäre toll.
 
wird schwer. der mögliche sturz, bügen in der zu engen jeans oder draufsetzen weil es in der arschtasche verstaut, ist ist net völlig auszuschließen.

versuchen kannste es. denke aber du bekommst ne rechnung.
 
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