Sammelsurium an Windows 10-Keys - kein auslesen möglich - wie also Key zum jeweiligen System zuordnen?

p4z1f1st

Commander
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Hallo liebe Community,

ich habe aktuell ein Problem, bei dem ich ja auf etwas Hilfestellung von euch hoffe.

Ich habe in den letzten 12-18 Monaten 3 Keys für Win10 für diverse neue Geräte (Laptops und NUCs) für die Family und mich selbst gekauft und das OS entspreched installiert.

Jetzt habe ich aber im Eifer des Gefechts vergessen aufzuschreiben, welcher Key für welches Gerät war und ich konnte bei keinem einzigen Gerät keinen Key mit den diversen / bekannten Auslesetools auslesen.

Jetzt ist die Frage: Wie kriege ich nun die Keys heraus bzw. eine Zuordnung hin?

Alle Keys sind auch mit MS-Konten verknüpft und entsprecht "offiziell" bei MS auf die jeweiligen Geräte hinterlegt.

Sind die Keys in der heutigen Zeit überhaupt noch wichtig / notwendig oder könnte ich bei einer Neuinstallation (bei z.B. Austausch des Geräts) einfach im MS-Konto das alte Gerät entfernen und das neue dann hinzufügen / registrieren?

Gruß
Den
 
Wenn die Geräte nicht älter als 10 Jahre sind bzw. ein UEFI haben, ist der Key in der Regel im UEFI eingetragen und wird bei Neuinstallation daraus ausgelesen und automatisch aktiviert. Ansonsten kann man über das MS-Konto damit umziehen.
 
DenMCX schrieb:
einfach im MS-Konto das alte Gerät entfernen und das neue dann hinzufügen / registrieren?
Genau so. Und die Lizenz heftest du einfach ab. Zuordnung ist fest über das MS Konto gegeben.
 
DenMCX schrieb:
Ich habe in den letzten 12-18 Monaten 3 Keys für Win10 für diverse neue Geräte (Laptops und NUCs) für die Family und mich selbst gekauft
Hast Du nur einen Key erworben oder tatsächlich eine Lizenz?
 
Der Key ist keine Lizenz. Er wird häufig nur als Lizenznachweis verwendet. Mag Haarspalterei sein, aber ist es nicht: Du könntest Windows auf allen Rechnern mit dem selben Key installieren, so lange du genug Lizenzen hast. Rechtlich gesehen gar kein Problem. Machen würde ich es natürlich auch nicht :-)

Wenn man z.B. früher ein Lizenz-Downgrade machte von Vista auf XP, dann war eine passende XP-Lizenz Voraussetzung dafür, dass man es auch nutzen konnte. Dann musste man diesen XP-Schlüssel für das Lizenz-Downgrade nutzen und zwei Rechner mit selbem XP-Key aktivieren.

Interessant finde ich "3 Keys für diverse neue Geräte und dann sind sowohl Laptop als auch NUC im Plural? :-)

Aber: All die Sachen helfen dir nicht, rückwirkend für Ordnung zu sorgen. Das mit dem MS Konto kann funktionieren, muss es aber nicht, denn dort wird nicht der Key sondern die Aktivierung im MS Konto gespeichert. Bei Hardware-Wechsel kann eine solche Reaktivierung funktionieren - muss es aber nicht.

Ansosnsten bei Neuinstallation bei mehr oder weniger unveränderter Hardware aktiviert sich Windows üblicherweise "von selbst", weil den Aktivierungsservern die Hardware bekannt ist.
 
mae1cum77 schrieb:
Betrifft nur OEM-Geräte mit OA3.x;).

Wie kommst du darauf? Bzw. ich bitte um Erklärung?

Bei jedem PC, den wir hier aufsetzen, wird der Key nach Eingabe bei Erstinstallation anschließend im BIOS/UEFI/Board gespeichert und, wenn Windows neu aufgesetzt wird oder die SSD/HDD getauscht wird, reaktiviert. Und das sind keine OEM-Boards, sondern "Selbstbauer"-Boards von Asus, Gigabyte etc..
 
@<NeoN>: Beim Aktivieren bei Microsoft wird ja auch der Hardware-Fingerprint mitgeschickt. Wahrscheinlicher ist doch, dass Microsoft sich diesen merkt.

Und wie ist es, wenn ich nun Windows 10 Pro auf einem Gerät, das bereits mit einem Windows 10 Home ausgeliefert wurde, mit neuem Key neuinstalliere/aktiviere? Löschen die dann meinen alten Key im BIOS? Wieso aktiviert sich das Windows 10 Pro dann nach erneuter Neuinstallation wieder sofort, aber Windows 10 Hoime würde das auch noch tun (ja, versehentlich beim Installieren mal nicht aufgepasst und schon war wieder Home drauf)?
 
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<NeoN> schrieb:
Bei jedem PC, den wir hier aufsetzen, wird der Key nach Eingabe bei Erstinstallation anschließend im BIOS/UEFI/Board gespeichert
Da wird nichts gespeichert. Das ist nur bei Komplett-PCs/Notebooks der Fall. Die MSDM-Tabelle, die den Key enthält, ist mit einem Hash gesichert (Manipulation ausgeschlossen, da der Wert an MS übermittelt wird) und der Key ist bereits vor der Aktivierung bei MS angemeldet. Da ist nichts mit einfach im UEFI speichern.

Wie @tollertyp richtig anmerkte ist das ganze auf den MS-Servern gespeichert, nicht lokal.
 
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Interessant, dann wird das tatsächlich anderweitig registriert. Habs gerade ausprobiert, hier kann er den MSDM Table nicht öffnen und es ist nichts hinterlegt. Dann wird das ja bei MS sicher mit der Mainboard-ID verknüpft.

Danke für die Info. Ich war da bisher von ausgegangen, dass das so läuft.
 
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tollertyp schrieb:
Und wie ist es, wenn ich nun Windows 10 Pro auf einem Gerät, das bereits mit einem Windows 10 Home ausgeliefert wurde, mit neuem Key neuinstalliere/aktiviere? Löschen die dann meinen alten Key im BIOS?
Da wird nichts gelöscht :). Der OEM:DM key wird einfach ignoriert.

Das Digitale Lizenz System ist rein online-basiert. Die Geräte werden über ihre HardwareID registriert und wiedererkannt.
 
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Bzgl. der Frage ob "Key oder Lizenz" bin ich jetzt tatsächlich etwas überfragt.

Die "Keys / Lizenzen" haben alle zwischen 40-45 EUR gekostet - wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob das überhaupt ein Indiz für eins der beiden ist...
 
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DenMCX schrieb:
Sind die Keys in der heutigen Zeit überhaupt noch wichtig / notwendig oder könnte ich bei einer Neuinstallation (bei z.B. Austausch des Geräts) einfach im MS-Konto das alte Gerät entfernen und das neue dann hinzufügen / registrieren?

Ja, da der Product Key benötigt wird, wenn sich Windows nicht automatisch aktiviert.


Lizenz = Berechtigung der Installation und Nutzung auf einem Gerät

Microsoft Services Agreement > Software Licence
a. If you comply with these Terms, we grant you the right to install and use one copy of the software per device on a worldwide basis for use by only one person at a time as part of your use of the Services.

Product Key = Aktivierung des Produkts

Zur Lizenz und Product Key siehe Thema Windows 10 lässt sich mit Key nicht aktivieren. Interessant ist das Video im Beitrag #45 meine Anmerkungen dazu im Beitrag #48.
 
Friesisch_Derb schrieb:
Im Zweifel solltest Du dich nicht wundern, wenn ein Schreiben vom Anwalt eintrudelt:
Der Artikel bei Golem bezieht sich auf Sachverhalte, bei denen es um organisierte Kriminalität in Form von Straftaten wie Geldwäsche, sowie illegalem Drogen- und Waffenhandel geht.

Warum sollte da also ein Schreiben von einem Anwalt kommen?
Sollte sich irgendwann herausstellen, dass die Keys aus nichtberechtigten Quellen geordert worden sind, dann wird die aktivierte digitale Lizenz von Microsoft deaktiviert und gesperrt.
Mehr passiert da nicht.

Wenn ein Anwalt ins Spiel kommen sollte, dann wäre der von MS beauftragt worden.
MS geht aber in der Regel juristisch nicht gegen Privatpersonen vor.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
MS geht aber in der Regel juristisch nicht gegen Privatpersonen vor.
Genau das stimmt hier doch nicht. Microsoft hat die Staatsanwaltschaft Koblenz aufgefordert sich der Sache anzunehmen und die Anzeigen gehen auch an Privatpersonen raus - Käufer und Verkäufer sind betroffen.
 
Nochmal. Microsoft geht nicht gegen die Privatpersonen (Käufer) vor. Steht auch in dem Text indirekt drin, den du selbst verlinkt hast:
https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html schrieb:
Die Verfahren richteten sich zwar in erster Linie gegen die Verkäufer, aber auch gegen die Käufer von nicht-lizenzierter Software. Dazu sei die Staatsanwaltschaft wegen des Legalitätsprinzips verpflichtet.
Rechtlich müssen sie halt bei gestohlener Ware auch den Käufer "durchleuchten". Wirklich zu befürchten dürfte man aber auch hier nicht haben. Zu den möglichen Strafen:
https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html schrieb:
Auf Anfrage von Golem.de machte die Staatsanwaltschaft Koblenz keine Angaben darüber, ob Strafzahlungen bereits gegen Käufer verhängt worden seien. "Ob das für die Bestrafung zuständige Gericht eine Geldstrafe verhängt oder ob eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Vorstrafen des Beschuldigten und dem Vorliegen eines strafmildernd zu berücksichtigenden Geständnisses ab", hieß es weiter. Wer regelmäßig solche Lizenzen kaufe und sie beispielsweise gewerblich nutze, müsse mit einer höheren Strafe rechnen.

Aber du kannst ja bestimmt Berichte von Privatpersonen zeigen, die konkrete Strafen bekommen haben.
 
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