[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

das interessante ist ja, dass man ausgerechnet mit Amazon am besten fährt - die 50 Euronen Erstattung finde ich am besten. Die Karte will ich nicht zurück geben, aber so einen Vollpreisspiel Betrag würde ich gerne nehmen (wenn ich da gekauft hätte:( )
 
t3chn0 schrieb:
Ich hoffe, Diejenigen die tauschen wollen, haben einen guten Rechtsschutz. So einfach wird das nicht werden. Die Online-Shops werden unter Garantie nicht einfach so mal eben einige hundert Karten zurücknehmen und dann darauf sitzenbleiben.

und genau so werde ich es auch machen.
Ich habe meinen Händler angeschrieben und ein "wir warten auf ein Statement" erhalten.
Mein Vertragspartner ist aber der Händler und nicht Nvidia.

Ich werde erst einmal abwarten und mitte/ende nächster Woche notfalls meinen Rechtsanwalt zur Überprüfung der Rechtslage konsultieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weltklasse Antwort von meinem Händler erhalten auf meine Anfrage was er denn so als Lösung anbietet........

Sehr geehrter Herr *****,

jetzt einmal ganz im Ernst, was sollen wir jetzt hier für Sie tun?

Die Frage bzw. die Kritik sollte doch eher an NVIDIA zu richten sein, was sollen
wir hier für sie tun?

Und wenn man ehrlich ist gibt es doch aktuell keine Altrnative zu den GTX 970,
von den inzwischen durch den Dollarkurs kräftig gestiegenen Preisen einmal ganz
abgesehen.


Mit freundlichen Grüßen

*****************
Ihr Kundenservice
 
hier der screenshot..... Unbenannt.JPG
 
Schaun wa mal was der weitere Email-Verkehr mit "denen" bringt, weil solch eine Antwort ist schon hefitg..... ;)
 
Mal davon abgesehen das ich von dem Händler noch nie was gehört habe, zeigt deren Antwort eher das die überfordert sind und/oder wirklich überhaupt keine Sachkenntnis haben
 
Hast du den Text von Post #1 genommen, bzw. auf einen Sachmangel hingewiesen oder nur allgemein angefragt?
 
Dreistigkeit in seiner reinsten Form. Einfach nur Radikal der Händler.
:kotz:
 
würde doch jeder von euch genauso machen wenn er einen laden hätte

man kanns ja mal probieren, so in der art
 
DaDare schrieb:
Hast du den Text von Post #1 genommen, bzw. auf einen Sachmangel hingewiesen oder nur allgemein angefragt?

"würde ich gerne mal nachfragen,
wie Sie sich zu dem mittlerweile von Nvidia eingestandenen Sachmangel
dieses Exemplars äußern bzw. mir eine Lösung anbieten. In Anbetracht der
aktuellen Situation wäre ich über eine Stellungnahme Ihrerseits sehr
erfreut, da ich dieses Produkt genau wegen der von dem Hersteller, dem
Distributor und Ihnen beworbenen Eigenschaften gekauft habe, welche ein
beworbenes Speicherinterface mit 256-Bit-Bandbreite und 224 GB/s
Durchsatz, lt. aktueller Stellungnahme von Nvidia aber ein
224-Bit-Speicherinterface mit 196 GB/s Durchsatz ist, ROPs Partitionen
beworben mit 64 eigentlich nur 56, und zu guter Letzt ein mit 2048kb
beworbener L2 Cache der in Wahrheit nur 1792kb groß ist. Auf den
beworbenen 4GB RAM Grafikspeicher der dadurch nur mit 3,5GB effektiv
möchte ich nicht weiter eingehen, denn da dürfte die Sache wohl klar sein"
 
@hanzmanz_bb

Man kann ja für die Zukunft eine Liste erstellen bezgl. der Kundenfreundlichkeit und der Kompetenz der Händler in einem solchen Fall wie diesen jetzt von Nvidia wo es um einen Sachmangel geht und genau von solchen Händlern wie Get-it-Quick GmbH einen Vermerk machen oder schwarze Liste, wo man dringend von einem Kauf abraten sollte. Das hier hat nichts mit Kritik zu tun und den Kunden hat Nvidia zunächst überhaupt nicht zu interessieren, für den Kunden zählt nur der Vertragspartner bei dem die Ware gekauft wurde, wie dieser nacher seine Ansprüche gegenüber Nvidia geltend macht ist für den Kunden zunächst zweirangig.
 
BOBderBAGGER schrieb:
Es gibt in diesem Fall kein Recht auf einen Preisnachlass zumal sich der Mangel und dessen Auswirkung nur schwer festlegen lassen.
Das wäre ich mir nicht so sicher! Der Kunde hat in bestimmten Fällen auch das Recht auf Minderung. Dass ein angemessener Betrag für die Minderung ggf. schwierig festzustellen wäre, tut dem erstmal keinen Abbruch. Man könnte etwa das Preisverhältnis zwischen zwei ansonsten identischen High-End-Karten mit unterschiedlich viel bzw. unterschiedlich schnellem Speicher heranziehen. Oder solchen, in denen die ROPs der GPU in ähnlichem Maße teildeaktiviert wurden.
 
Amazon.de - 29.01.2015

Angebotene Lösung: Rücknahme

Ich habe bereits mehrere Male angefragt und auch auf einen Rabatt verwiesen.. Jedoch wurde mir immer nur die Rücknahme angeboten.

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Wie besprochen habe ich Rückmeldung von den zuständigen Kollegen bekommen. Mir wurde mitgeteilt, dass wir keinen Rabatt oder Gutschein gewähren.

Grund dafür: Wir sind nur der Verkäufer und Versender des Artikels, für die Leistung und Qualität ist der Hersteller verantwortlich.
Wir gewährleistet keinerlei Rabatt oder Gutscheine, diese wäre nur durch den Hersteller möglich. Uns liegen keine Informationen vom Hersteller vor wo dieses hervorgeht.

Ich möchte Sie bitten beim Hersteller nachzufragen, ob überhaupt ein Rabatt gewährleistet wird aufgrund der Medien berichte. Gerne habe ich Ihnen die Kontaktdaten rausgesucht.

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier leider keine Lösung anbieten kann. Wünsche Ihnen eine schöne Woche
 
SgtIcetea schrieb:
Naja ich denke, dass dadurch das die Möglichkeit der Kaufpreiserstattung besteht ein Anspruch auf Kaufpreisminderung entfällt

eher umgekehrt aber das liegt im willen des Käufers soweit man das zu später stunde noch überblicken kann.... ;)
 
Und es ist des Händlers gutes Recht darüber zu entscheiden wie der Sachmangel gelöst wird. Und da Nvidia offenbar immernoch kein Statement abgegeben hat oder wer auch immer für den Vertrieb in DE zuständig ist wäre ich auch langsam vorsichtig gerade was Rabatte angeht.
Weil im Zweifel rennt der Händler dann dem Verlust hinterher. Bei 100% zurückgenommen Karten hat er einen Gegenwert/Schaden der im Zweifel vor Gericht geltend machen kann. Rabatte wiederum einseitig zu bestimmen (ohne mit dem Hersteller auszuhandeln) wird kein Gericht für zulässig erklären.
 
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