Sapphire + Garantie = Unverschämt

Big_Player

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März 2004
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Wollte nur mal mitteilen was mir mit der Firma Sapphire passiert ist.
Kann nur hoffen, das bei keinem von euch die Karte nach 6 Monaten kaputt geht und wenn doch, dann hoffe ich für euch das euer Händler kulant ist und die Karte einschickt.

Habe mir im April 2003 eine Sapphire Radeon 9700 für den stolzen Preis von 260 EUR gekauft. Diese ist mir nun kaputt gegangen, sie zeigt kein Bild mehr an.

Naja dachte ich, gib die Karte mal zum Händler wo du sie gekauft hast, ist ja noch ein knappes Jahr Garantie drauf. Dieser schickte mir die Karte wieder zurück, mit der Begründung, der Fehler hätte nicht beim Kauf bestanden und daher lehne er die Gewährleistung ab. Laut deutschem Recht braucht er wohl nur 24 Monate Gewährleistung zu geben und keine Garantie, d.h alles was später kaputt gegangen ist, ist Sache des Herstellers.

Also habe ich bei Sapphire angerufen, bei einer tollen 01805 Nummer für 12 Cent / Minute, naja sich darüber aufzuregen, bringt wohl eh nichts, macht ja inzwischen jede Firma, Servicelandschaft Deutschland. Der schlecht gelaunte Servicemitarbeiter von Sapphire teilte mir dann mit, dass sie in Deutschland keine Firma hätten und ich die defekte Karte nach Großbritannien schicken müsste. Da war ich erstmal bedient, erhöhte Transportkosten ...
Aber es kam noch besser, zu dem teilte er mir mit, das ich auch noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 27 EUR bezahlen müsste, da ich kein Händler wäre sondern eine Privatperson.

Das heißt für mich im Klartext, für eine Karte die heute vielleicht noch 100 EUR Wert ist, muss ich erstmal 50 EUR vorab bezahlen und wenn ich dann noch Pech habe, sagen sie womöglich noch der Fehler sei von mir selbst verursacht worden und ich kann nochmal für die Überprüfung bezahlen. Nun muss ich mir genau überlegen, ob es sich überhaupt lohnt die Karte dort hinzuschicken!!!

Da frage ich mich doch was ich mit 2 Jahren Garantie soll ????????

Für mich ist dies schon fast ein unseriöses Geschäftsgebaren.

Sorry das es etwas länger geworden ist, aber momentan habe ich echt einen Hass auf die Firma!!!
 
Garantie ist Garantie und UK ist EU Staat ...
Klingt mir ect nach einem Fall von Verbraucherschutz Zentrale oder Rechtsanwalt, wenn die sich so quer stellen.

Ich würde denen schon zeigen wo der Hammer hängt und wie der Hase läuft, notfalls mit gerichtlichen Mitteln. Schließlich sind 260 Euro nicht gerade nen Trinkgeld und man kann von solch einem Produkt erwarten, das es nicht nach nem 1/2 Jahr abraucht.

Und was Deinen Händler angeht, der ist normalerweise verpflichtet für Dich die Karte einzusenden.
Kohle verdienen wollen se alle, aber wehe, wenn Du was von denen willst.
Ich würde dem nochmal auf´s Dach steigen und mit Klage drohen..

EDIT
PS. wieso nach 6 Monaten defekt ? Nu ist Mai 2004. Garantie EU-weit 2 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bring die Karte dochj zurück zum Händler.
Die müssten das Ding dann nur austauschen.

MfG AND1
 
Bin auch eurer Meinung,er soll sie zurück geben.Notfalls wirklich mal ein paar redakteuere ne email schreiben^^
 
Der Händler ist leider nicht in meiner Nähe, daher habe ich die Karte zu ihm geschickt und er hat sie mir mit oben genannter Begründung wieder zurückgeschickt. Er sagt laut gesetz muss ein Händler nur eine 24 monatige Gewährleistung einhalten, und Gewährleistung heißt bei ihm, nur Austausch wenn Fehler direkt beim Kauf vorhanden ist. Da die Karte ja etwas über ein Jahr ist, war nach seinen Aussagen der Fehler definitiv nicht beim Kauf, daher lehnt er die Gewährleistung ab. So der Sachverhalt aus seiner Sicht. Stellt sich mir die Frage ob das Rechtens ist? Unterschied Garantie - Gewährleistung?
 
ja das is rechtens. ab 6 monate nach kauf muß der käufer beweisen das der fehler beim kauf bereits vorlag. leider is das in der praxis fast unmöglich. der händler entscheidet ebenfalls selbst ob er dann eine karte einschickt oder nicht.
du könntest höchsten nochmal bei sapphire anrufen und hoffen das du nen netteren mitarbeiter am telefon hast. die haben immer n bisschen spileraum.
 
Big_Player schrieb:
Der Händler ist leider nicht in meiner Nähe, daher habe ich die Karte zu ihm geschickt und er hat sie mir mit oben genannter Begründung wieder zurückgeschickt. Er sagt laut gesetz muss ein Händler nur eine 24 monatige Gewährleistung einhalten, und Gewährleistung heißt bei ihm, nur Austausch wenn Fehler direkt beim Kauf vorhanden ist. Da die Karte ja etwas über ein Jahr ist, war nach seinen Aussagen der Fehler definitiv nicht beim Kauf, daher lehnt er die Gewährleistung ab. So der Sachverhalt aus seiner Sicht. Stellt sich mir die Frage ob das Rechtens ist? Unterschied Garantie - Gewährleistung?
Hallo,

hier die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie:

Gewährleistung: es wird gewährleistet, dass die Sache zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei war. Von Gesetzes wegen muss der Händler die Gewährleistung geben, und zwar 24 Monate ab Kaufdatum. Jetzt kommt der Haken an der Sache, der das ganze auch gleich zur Farce werden lässt: nach 6 Monaten erfolgt eine sogenannte Bewislastumkehr, d.h. der Käufer muss beweisen (wie auch immer, quasi unmöglich), dass der Fehler nicht erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Das kann man eigentlich vergessen, da man eigentlich nie beweisen kann, dass der Fehler schon beim Kauf bestand...
Ergo, da bei dir schon ein Jahr vergangen ist: der Händler handelt rechtmässig, aber leider auch ziemlich unkulant - da ist man wohl auf schnellen Kundenfang aus, aber was Service angeht, wird man schnell abgewimmelt...:rolleyes:

Garantie: es wird garantiert, dass das Gerät über einen bestimmten Zeitraum fehlerfrei funktioniert. Dies wird aber vom Hersteller oder Händler freiwillig - und nicht durch ein Gesetz - garantiert. Die Rechte des Käufers werden dabei weitestgehend durch den Inhalt des Garantievertrages bestimmt, siehe auch §443 und 477 BGB.

Edit: oh, da war ich wohl zu langsam...;)

Gruß
 
wenn der Händler ne Homepage hat würde ich ihm ne dementsprechende Beurteilung geben, damit andere gewarnt sind.
 
IntelOut schrieb:
Garantie ist Garantie und UK ist EU Staat ...
Klingt mir ect nach einem Fall von Verbraucherschutz Zentrale oder Rechtsanwalt, wenn die sich so quer stellen.

Ich würde denen schon zeigen wo der Hammer hängt und wie der Hase läuft, notfalls mit gerichtlichen Mitteln. Schließlich sind 260 Euro nicht gerade nen Trinkgeld und man kann von solch einem Produkt erwarten, das es nicht nach nem 1/2 Jahr abraucht.
... ob sich nach dem Gebrüll was bei Sapphire ändert? ...wohl kaum.
Verbraucherschutz & Rechtsanwalt kann man vergessen, Chance auf Erfolgt gleich null. Es gibt halt viele Hersteller, die Garantiefälle nicht direkt mit dem Kunden abwickeln, sondern nur über Händler.

Der Händler könnte die eigentlich ohne Probleme einschicken und würde dann von Sapphire Ersatz bekommen. Das habe ich bisher schon 2x bei Sapphire Karten machen müssen (1x 9500nP & 1x 9800SE) und hatte bisher nie Probleme, da die Händler ohne Murren & Knurren die Karten weitergeleitet haben.

Ich würde daher nochmal versuchen mit dem Händler zu sprechen... welcher Händler ist es denn?
 
Tja jemand eine Idee was ich noch machen könnte?
Der Händler scheint nur ein Ein-Mann Betrieb zu sein, tja kein Wunder dass der nur auf verkaufen aus ist, besonders Krass finde ich auch dass man laut seinen AGB's bei einem defekten Gerät die Versandkosten zu ihm hin und auch wieder von ihm zum Kunden selber bezahlen muss.

Hier mal seine Homepage: http://www.ver-computer.de
 
Big_Player schrieb:
Tja jemand eine Idee was ich noch machen könnte?
Der Händler scheint nur ein Ein-Mann Betrieb zu sein, tja kein Wunder dass der nur auf verkaufen aus ist, besonders Krass finde ich auch dass man laut seinen AGB's bei einem defekten Gerät die Versandkosten zu ihm hin und auch wieder von ihm zum Kunden selber bezahlen muss.

Hier mal seine Homepage: http://www.ver-computer.de
Auch innerhalb der Gewährleistung? Dann wäre dies gesetzeswidrig, denn das Gesetz besagt, dass der Händler in dem Falle für alle entstehenden Kosten aufkommen muss. Egal ob es in den AGBs drinsteht oder nicht, das BGB ist immer höhergestellt und kann nicht umgangen werden ;)
Bei der Garantie sieht es m.M. nach anders aus, da kann im Garantievertrag auch etwas anderes vereinbart sein, nämlich dass der Kunde für alle Aufwendungen selber aufkommen muss. Aber ganz sicher bin ich mir beim letzten Punkt nicht...

Gruß
 
Also meine defekte Sapphire R9700 Pro habe ich letztes Jahr einfach zum Händler zurückgeschickt, der sie weiter nach UK versandt hat (angeblich zumindest). Die Gebühr von 25/27 € wurden mir auch genannt.

Ein paar Monate später bekam ich dann (wie erwartet ;)) eine neue Club 3D R9800 Pro als Ersatz. :p Die Gebühr musste ich bis heute nicht bezahlen. :D
 
In aller Regel kaufen die Händler ihre Sachen bei anderen Großhändlern bzw. Distributoren ein. Von daher werden auch die defekten Sachen wieder an diese zurückgeschickt und nicht direkt an die Hersteller.
 
Vor einiger Zeit hab ich ne HD bei Snowgard gekauft, welche nach 3 Tagen defekt war.

Sie wurde von Snowgard auch eingesendet.
Nicht anders sollte es auch bei der Grafikkarte gehen, kann aber nicht verstehen, weshalb der Händler sich so streubt die für seinen KUNDEN einzusenden.

Ist schon ein starkes Stück, oder aber der Händler hat keinen Plan.
Eben nur Gewinn orientiert. Hauptsache Kohle machen ...
Dabei ist es ein leichtes für ihn die Karte einzusenden und reklamiert.
Ein Schaden kann ja auch durch fehlerhafte Bauteile verursacht worden sein, oder Toleranzen in der Fertigung, die erst im laufenden Betrieb aufgetreten sind - wie bei Festplatten auch ...
Notfalls kann Big_Player ja die Kosten erstatten. Immer noch besser, als die Karte zu schrotten.

EDIT

a)Die dem Kunden übergebene Ware ist von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muß uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Fehlt eine genaue Fehlerbeschreibung, haben wir das Recht, entweder eine kostenpflichtige Fehlerdiagnose durchzuführen oder die gekaufte Ware unrepariert zurückzusenden. Defekte Ware die unfrei an uns zurück geschickt wird nehmen wir nicht an. Die Gewährleistungszeit beträgt insgesamt 24 Monate nach Rechnungsdatum der Ware an den Käufer.


Das heißt, Big_Player hat einen Anspruch auf ein Fehlerfreies Produkt für zwei Jahre. Also ist der Händler gefordert.
Diese Überprüfungsgebühr in Höhe von 29 Euro würde ich aber nicht tragen sondern ihn direkt auffordern die Karte zum Hersteller zu senden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quatsch lass dich net verarschen bring das ding einfach zum händler zurück. Reparaturkosten für die ihren verzapften scheiß auf keinen fall bezahlen. Am besten Rechtschutz Versichert und dann ... ;)
 
IntelOut schrieb:
Vor einiger Zeit hab ich ne HD bei Snowgard gekauft, welche nach 3 Tagen defekt war.

Sie wurde von Snowgard auch eingesendet.
Nicht anders sollte es auch bei der Grafikkarte gehen, kann aber nicht verstehen, weshalb der Händler sich so streubt die für seinen KUNDEN einzusenden.
Bei dem gleichen Händler habe ich mal ein Mainboard gekauft, was am nächsten Tag defekt war. Wurde noch nicht mal eingschickt, sondern nach Funktionsprüfung gleich gegen ein neues getauscht - fand ich sehr kulant :)

Ein Schaden kann ja auch durch fehlerhafte Bauteile verursacht worden sein, oder Toleranzen in der Fertigung, die erst im laufenden Betrieb aufgetreten sind - wie bei Festplatten auch ...
Eben, dafür gibt es ja die Gewährleistung - dort wird davon ausgegangen, dass das Produkt bereits bei Übergang der Ware an den Käufer fehlerhaft war.

EDIT

. Die Gewährleistungszeit beträgt insgesamt 24 Monate nach Rechnungsdatum der Ware an den Käufer.
Das heißt, Big_Player hat einen Anspruch auf ein Fehlerfreies Produkt für zwei Jahre. Also ist der Händler gefordert.
Diese Überprüfungsgebühr in Höhe von 29 Euro würde ich aber nicht tragen sondern ihn direkt auffordern die Karte zum Hersteller zu senden.
Nicht ganz richtig - er hat zwar 24 Monate Gewährleistung, aber nach 6 Monaten findet eine sogenannte Beweislastumkehr statt.
D.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer, nachweisen, dass die Karte bereits einen Defekt hatte, als er sie gekauft hat! Da dies aber in 99,99% aller Fälle unmöglich ist, kann man die Gewährleistung quasi in die Tonne treten. Hier hilft allein die Garantie des Herstellers, aber da gelten spezielle Vereinbarungen, die nicht im Gesetz verankert sind.
 
Also das mit der Beweislastumkehr stimmt nach der neuen Schuldrechtsreform aber nicht so.
Nach §438 I Nr 3 beträgt der Gewährleistungsanspruch in der Regel zwei Jahre. Ergänzend sind entsprechend dem §474 die §§474 ff an zu wenden.
Hier muß man unterscheiden die Vorschriften der §§ 474 drehen sich alle um den Unternehmer Regreß, dh wenn Du eine mangelhafte Sache kaufst und zum Händler zurückbringst kann der sich an seinen Händler halten, wenn er grob gesagt Geld oder sonstwas aufwenden mußte um Dich zu frieden zu stellen. DIE SOGENNANTE BEWEISLASTUMKEHR NACH § 476 DREHT SICH AUSSCHLIEßLICH DARUM. Sie bedeutet, das wenn im vorliegenden Fall die Graka einen Defekt innerhalb der sechs Monate nach Kauf hatte, angenommen wird, dass dieser Defekt bereits beim Kauf vorlag. Dies ist für den Unternehmer von belang, da er eine Rügepflicht und vorallem Prüfungspflicht nach §377 HGB hat. ES HAT FÜR DICH ALS KÄUFER KEINEN BELANG!!! Deine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer gelten zwei Jahre, es kann jedoch sein, das Dir der Händler seinen Anspruch gegen den Hersteller abtreten will, darauf auf keinen FAll eingehen. Du hast einen Aspruch gegen den Händler, ganz klar.
Ob er sich dann gemäß §476 exkulpiert wegen einem versteckten Mangel ist seine Sache, das betrifft wie gesagt NUR SEINE Ansprüche gegen den Graka Hersteller.
Und das ist ja nicht Dein Problem, geh zu dem Händler sag ihm Du willst Nachbesserung oder Neulieferung wegen einem Sachmangel gemäß §§ 437 in Verbindung mit 439 Abs. 1. Der soll sich da nicht winden, das ist seine Pflicht.

Hoffe ich habe keinen verwirrt, entschuldigt das Juristen Deutsch.
 
Ach ja ich habe noch vergessen, das dieses nur gilt wenn Du die Karte als Privatmann gekauft hast. Also nicht als Händler bzw. Kaufmann im Sinne des § 1 HGB.
 
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