Schild - Ampel - oder Kreisverkehr? Deutsche Regelungswut

Es ist in D so, daß wir eine einerseits eine recht gute Regelungsdichte haben, um die uns viele Staaten beneiden, weil es weniger weiße Flecken gibt, die interpretierbar sind.

Auf der anderen Seite haben wir so viele Verordnungen und Gesetzte, um die sich ewig keiner gekümmert hat, daß wir sie auch ersatzlos streichen könnten. Ein Besispiel dafür sind die Landesbodenschutzgesetzte, die durch die Einführung des Bundesbodenschutzgesetzes (nach Flora-Fauna-Habitat-RL der EU) obsolet geworden sind. Sie existieren aber weiterhin... als Landespolizeirecht.

Anonsten gilt: wer sich vorher nicht informiert, braucht sich nachher nicht beschweren. Wenn Fehler seitens der Verwaltung vorkommen (und das ist sehr oft der Fall) kann so etwas (entsprechendes gutes anwaltiches Gutachten vorausgestezt) vor den zuständigen Verwaltungsgerichten leicht geklärt werden. Auch wenn es in vielen Fällen hanebüchen lang dauert.

Dazu haben in manchen Fällen die Behörden (die Verwaltungen) einen Ermessensspielraum, der in manchen Fällen nicht genutzt wird. Es gibt aber auch Ermessensreduktionen auf Null.

Was bei uns hemmt, sind die Verwaltungswege. Und in BW haben wir wenigstens das Teilglück, daß zwei Stufen (ich glaube es sind zwei) ersatzlos gestrichen werden. Hochachtung! Das haben wir, soweit ich weiß, Herrn Prof. Kirchhof zu verdanken, der sich ein ums andere Mal, auch bundessteuerpolitisch, laut bemerkbar macht, aber nie gehört wird...
 
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