Schloss tauschen in Mietwohnung! Erlaubt?

Sporck

Commander
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Moin Leute,

ich versuche mich mal kurz zu fassen. Ich wohne jetzt seit ca 4 Jahren in einer Mietwohnung und bin immer mehr oder weniger gut mit meinem Vermieter klargekommen. Ich sagen mal so man ist sich aus dem Weg gegangen und jeder hat den Anderen machen lassen. Also es gab keine Streitigkeiten oder Sonstiges.

Jetzt hat sich mein Vermieter bei mir telefonisch gemeldet und gefragt, ob ich denn zu Hause sei in sein Büro würde Wasser laufen und er müsste in meine Wohnung. Schlüssel hat er von meiner Wohnung noch (ich weiß darf er nicht, aber das meinte ich mit jeder hat jeden in Ruhe gelassen) und ich habe ihm daraufhin erlaubt in meine Wohnung zu gehen und nachzuschauen. Nun stellte sich aber heraus, dass das Wasser nicht in sein Büro gelaufen ist, sondern außen am Haus runter, was meiner Ansicht nach nicht den Betritt meiner Wohnung rechtfertigt.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich möchte gerne das Schloss an meiner Tür tauschen, damit ich sicher sein kann, dass nur ich die Schlüssel habe und einen Ersatzschlüssel an eine von mir ausgewählte Person geben kann. Kann ich dies ohne die Zustimmung von meinem Vermieter machen? Nach kurzer Recherche würde ich sagen ja, aber ich wollte mal fragen, was ihr dazu meint.

Grüße
 
Natürlich darfst du von deiner Wohnungstür das Schloss auswechseln.
Du solltest nur dem Vermieter mitteilen wo er einen Ersatzschlüssel finden kann wenn du im Uralub oder ähnliches bist für Notfälle. Und das alte Schloss würde ich behalten für den Auszug damit du das wieder einbauen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest nur dem Vermieter mitteilen wo er einen Ersatzschlüssel finden kann

Das ist doch genau jetzt der Fall - das würde doch nichts ändern.
Ob er ihn besitzt, oder weiss wo er zu finden ist kommt aufs Selbe hinaus.
 
Ja genau das ist es eben, ich will nicht, dass mein Vermieter einen Schlüssel hat. Ein Ersatzschlüssel hat z.B. meine Freundin und eine gute Bekannte. Also ist auf jeden Fall immer jemand vor Ort.
 
Du kannst m.W. auch einfach verlangen das dir der Vermieter alle Schlüssel aushändigt. Gibt nicht mehr oder weniger Streitigkeiten als wenn du das Schloss tauschen lässt.
 
S!lent Death schrieb:
Du kannst m.W. auch einfach verlangen das dir der Vermieter alle Schlüssel aushändigt. Gibt nicht mehr oder weniger Streitigkeiten als wenn du das Schloss tauschen lässt.

Problem ist: Ich weiß nicht wie viele Schlüssel er hat. Kann ja auch sein, dass er noch Zwei hat!
 
S!lent Death schrieb:
Gibt nicht mehr oder weniger Streitigkeiten als wenn du das Schloss tauschen lässt.

Wieso Streit? Der Vermieter hat kein Recht auf einen Ersatzschlüssel und der Mieter kann ohne weiteres das Schloss tauschen. Er sollte nur das Alte bis zum Ausszug aufheben. Und auch ohne Ersatzschlüssel kann der Vermieter im existentiellen Notfall (Wasserschaden usw.) die Wohnung durch Polizei/Feuerwehr öffnen lassen. Dabei geht vielleicht die Tür/Schloss kaputt, aber dieses minimale Risiko ist doch besser zu vertreten als ein dauerhaft gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
 
@Lionel Hutz: So sehe ich das eigentlich auch!
 
Lies mal deinen Mietvertrag durch ob dazu was drin steht was du dann wahrscheinlich auch unterschrieben hast. Bei uns hier darf man nicht selber das Schloss wechseln da sonst auch der Versicherungsschutz erlischt den unser Großvermieter hat gegen Einbruch usw. Einen Generalschlüssel für sämtliche Wohnungen haben sie auch im Notfall. Übrigens darf man hier bei uns sich nicht mal eben so einen Schlüssel nachmachen lassen ohne vorher angefragt zu haben.
Daher, wie gesagt, mal nachlesen was im vertrag steht.
Ob das aber nun alles so rechtlich korrekt ist weiß ich nicht, hab ich mir auch noch nie Gedanken drum gemacht. Der Hausmeister hat zumindest mal keine Wohnungsschlüssel, er kommt lediglich in den Eingang und in die Kelleranlage rein.
 
Das Amtsgericht Köln hat hier mal ein Urteil gesprochen.
Das ist zwar nicht allgemein gültig, aber doch eine Richtung.
Wenn du selber das Schloss wechselst, sollte es keine Probleme geben.
 
Heretic Novalis schrieb:
Wenns ne Schließanlage ist, wirds kritisch...

Der wichtigste Punkt :D . Normales Türschloss für sich kein Problem. Gibt es allerdings eine komplette Anlage wo der Wohnungsschlüssel auch in Keller und Hautür und ggf. Fahrradkeller passt sieht es natürlich anders aus.
 
Natürlich darfst du von deiner Wohnungstür das Schloss auswechseln.
Du solltest nur dem Vermieter mitteilen wo er einen Ersatzschlüssel finden kann wenn du im Uralub oder ähnliches bist für Notfälle. Und das alte Schloss würde ich behalten für den Auszug damit du das wieder einbauen kannst.
Seh ich auch so.


Dabei ist es egal was für ne Schließanlage im Haus ist.
Hat der Mieter halt 1 Schlüssel mehr am Schlüsselbund - für die anderen Mieter ändert sich ja nix!
 
Heelix schrieb:
Der wichtigste Punkt :D . Normales Türschloss für sich kein Problem. Gibt es allerdings eine komplette Anlage wo der Wohnungsschlüssel auch in Keller und Hautür und ggf. Fahrradkeller passt sieht es natürlich anders aus.

Ne keine Anlage. Haustür und Wohnungsschlüssel sind zwei Unterschiedliche :) daher doch eigentlich gar kein Problem oder`?
 
Is problemlos!

Nur denk dran ggf mußt Du halt das alte Schloss beim Auszug wieder einbauen.
Du mußt auch den Vermieter nicht drauf hinweisen wer nen Ersatzschlüssel hat.

Nur wenn dann n Wasserschaden oder so auftritt mußt Du ggf den Schlüsseldienst löhnen wenn die in Deine Wohnung müssen um da das Wasser abzustellen etc.
 
Ich habe auch erst heute morgen das Wohnungstürschloss getausch nachdem ich mel testen wollte wie leicht man sienen Schlüssel drin abbrechen kann. Ausbauen, ausmessen, einbauen und ein neues Schloss wieder einbauen. Geht wunderbar einfach und wenn man sich nicht sicher ist, kann man im Internet ganz einfache Anleitungen durchlesen. Man muss nur dem Vermieter bescheid geben und evtl Ersatzschlüssel positionieren. Mehr ist nicht zu beachten, selbst wenn im Mietvertrag was anderes drin steht. In meinem steht drin, dass ich alle zwei Jahre die Heizkörper streichen soll :freak: wer macht denn sowas? Ein neues Schloss von Abus mit diesem Notfallöffnungssystem (zwei Schlüssel können im Zylinder sein) kostet inkl. 3 Schlüsseln und der benötigten Schraube in normaler Sicherheitsausführung ca. 25-35 €, ichj hab 29€ bezahlt.
 
Heelix schrieb:
Der wichtigste Punkt :D . Normales Türschloss für sich kein Problem. Gibt es allerdings eine komplette Anlage wo der Wohnungsschlüssel auch in Keller und Hautür und ggf. Fahrradkeller passt sieht es natürlich anders aus.


Warum eigentlich? Was hat das damit zu tun?

Gruß,

jos :)
 
Da ist nichts zu beachten, außer dass er dann noch einen Schlüssel mehr rumtragen muss. Mehr nicht. Außer man möchte weiterhin nur einen Schlüssel, dann muss man aber ein Schloss anfertigen lassen und das geht mächtig ins Geld.
 
Vielleicht solltet ihr eure Links auch mal lesen, das AG Köln hat dem Mieter das Recht zum Schlosstausch nur zugestanden, wenn sich der Vermieter weigert, seinen Schlüssel herauszugeben.

Ansonsten hat der Mieter am Schloss überhaupt nichts zu verändern!
 
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