Schneeräumpflicht vernachlässigt! Tatsächliche Konsequenzen?

Das ist in jeder Gemeinde bzw. Stadt anders. Mancherorts gilt 5 Uhr. Ich stell mir aber nicht jede Nacht um 5 den Wecker, um zu schauen, ob es genschneit hat.
 
Wir haben um unser Grundstück nur Straße. Selbst die müsste ich 1m räumen. Hab ich aber noch nie gemacht. Wer bei Schnee und Eis auf Straßen ohne Gehweg läuft hat selber Schuld.
 
Bei mir auch so. Und ich habe mir das räumen auch abgewöhnt. Es war die vergangenen Winter und auch jetzt immer so, dass ich geräumt habe und dann kam der Unimog von der Gemeinde und hat alles wieder fein säuberlich zugeschoben.
Und dann lag auf dem geräumten Streifen mehr Schnee als vorher, nämlich der von der gesamten Fahrbahn. Und da ich keinen Gehweg habe und die Strasse ja dann frei ist, lass ich das Räumen. Ausser natürlich der Zugang zum Haus für Besucher, Post, Paketdienste etc.
 
Habe mal im Aushang vom Rathaus in unserer Gemeindezeitung geschaut. Bei uns werden schon Verstöße (nicht räumen) mit 1000€ geahndet, selbst wenn niemand zu Schaden kommt. Die Stadt behält sich das Recht vor, gegen untätige Eigentümer vorzugehen.

Geschildert ist im Aushang auch, wie und wann, bzw. wie oft die Räumung geschehen sollte. z.B. besteht diese Pflicht bei uns tagsüber von 7:00 bis 22:00. Bis 7:00 muss spätestens das 1. mal geräumt sein. Selbst wenn keine Bürgersteiganbindung besteht, müssen Anwohner bis zu 1,5m Straße freimachen.

Ich wäre insofern vorsichtig, und würde im Zweifel erstmal schauen was in eurer Stadt oder Gemeinde gilt.
 
CBecker schrieb:
Ich stell mir aber nicht jede Nacht um 5 den Wecker, um zu schauen, ob es genschneit hat.
Brauchst du auch nicht. Nur in denen wo der Wetterbericht möglichen Schneefall und Glätte vorhersagt.

Bei deutlichen Plusgraden kannste ausschlafen.
 
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