Schneeräumpflicht vernachlässigt! Tatsächliche Konsequenzen?

Celticon

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Vorab: Links zur genauen Gesetzeslage braucht nun niemand posten, man kann schon nach zehn Sekunden suchen mehr als genug zum Thema Verkehrssicherungspflicht finden.

Also... Wollte nur interessehalber wissen, da wir gestern auf Arbeit eine Diskussion dazu hatten, ob jemand tatsächlich dazu verdonnert wurde eine horrende Summe zu zahlen.
Allein das anfallende Bußgeld soll bis zu 5000 Euro (!) betragen können!
 
Wenn der jenige den Weg / Bereich vor seinem Grundstück nicht von Schnee geräumt hat und dort wer Verunglückt ist aufgrund des Schnees muss er halt die Kosten dafür bezahlen wenn er angezeigt und rechtskräftig dafür verurteilt wurde. Dazu gehören auch die Behandlungskosten und je nach Schwere der Verletzung ist da ein 4-stelliger Betrag gar nicht so unwarscheinlich.

Richtig übel und teuer kann es werden wenn der Geschädigte sich schwer verletzt. Bsp. eine Kopfverletzung oder andere bleibende Schäden davon trägt.
 
Erweitere deine Suche mal um "Urteile", dann solltest du einige Fälle angezeigt bekommen, in denen erfolgreich auf Schadensersatz/Schmerzensgeld bei unterlassener Streupflicht geklagt wurde.

Von einigen hundert € bis DM 5000 (älteres Urteil aus 2000) ist alles dabei.

Fraktur nach Sturz ist nicht ohne und je nach Beschäftigung des Opfers können die nicht nur auf Schmerzensgeld klagen, sondern auch Einnahmeverluste, wenn die durch die Genesungszeit Einbußen beim Einkommen haben, kommt schnell was zusammen.

Ob du hier im Forum jetzt jemanden findest, der direkt von einem derartigen Urteil betroffen ist/war, hakte ich für weniger wahrscheinlich, in der Regel werden die Wege ja geträumt/gestreut, zumindest hier wo ich wohne.
 
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Solche Urteile kommen eigentlich nur zustande, wenn die Person keine andere praktikable Wahl hatte, diese Stelle zu umgehen.

Bei einer wenig befahrenen Seitenstraße in einer Zone 30 ist die Umgehung eines ungeräumten Bürgersteigabschnitts auf der Straße zumutbar.
Ist aber der gesamte Bürgersteig entlang der Straße nicht geräumt, sieht das wieder anders aus.

Blöd ist das z.b. beim Briefträger/Paketbote/Zeitungsausträger. Hier würde ich mir wünschen dass man denen einfach das Recht zugesteht, verschneite Häuser nicht zu bedienen.
 
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Hier zahlt sich die gute Nachbarschaft aus. Ich räume immer für 5 Häuser Schnee, je nach zeitlicher Verfügbarkeit. Die anderen Nachbarn machen dies dann ebenfalls - jeder hilft dann beim anderen mit aus. So ist es tagsüber relativ gut Schneefrei auf den Gehweg und niemand musste ständig alleine das eigene Grundstück räumen.
Auch wenn jemand mal weggefahren ist, ist es somit kein Problem.

Schnacke doch einfach mal mit den Nachbarn ... da findet sich m.E. eine Lösung. (einer muss sehr früh raus - der fängt an, der nächste hat HomeOffice - kann Vormittags räumen und der Dritte holt die Kinder von der Kita - kann am Nachmittag übernehmen)

Dann stört es niemand, dass es solch hohe Bußgelder gibt.
 
h00bi schrieb:
Bei einer wenig befahrenen Seitenstraße in einer Zone 30 ist die Umgehung eines ungeräumten Bürgersteigabschnitts auf der Straße zumutbar.
Wurde das so schon vor Gericht entschieden? Wieviele Autos braucht man denn, um überfahren zu werden? Und gerade in einer Schlechtwetter-Situation mit langen Bremswegen ist es wenig ratsam auf der Fahrbahn rumzulaufen.
 
Das Problem ist nicht das Bußgeld oder der Geschädigte. Das Problem sind die Krankenversicherungen. Die holen sich die Behandlungskosten manchmal wieder, wenn sich jemand wegen Missachtung der Räumpflicht verletzt hat.

Je nach Behandlungsumfang ist man dann finanziell ruiniert, wenn keine Haftpflicht einem den Arsch rettet. Auf die Krankenversicherung geht nämlich der deliktische Schadensersatzanspruch des Geschädigten über. Dieser ist insolvenzfest.
 
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In dem Kontext faellt mir eine aehnliche Frage ein.
In Niedersachsen gibt es aktuell Warnstreiks im oeffentlichen Dienst. Im Radio wurde heute morgen explizit erwaehnt, das auch die Mitarbeiter der Strassenmeistereien sich in einigen Gemeinden daran beteiligen, und das deswegen damit gerechnet werden muss, das Strassen und Gehwege nicht geraumt werden.

Wenn nun ein Fussgaenger auf einem Gehweg der eindeutig der Gemeinde zuzuordnen ist, und fuer den sie auch die Raeumpflicht haette, weil sie Eigentuemer des anliegenden Gebaeudes ist einen Unfall hat, haette man eine Chance auf Schadensersatz?
 
Ranayna schrieb:
Wenn nun ein Fussgaenger auf einem Gehweg der eindeutig der Gemeinde zuzuordnen ist, und fuer den sie auch die Raeumpflicht haette, weil sie Eigentuemer des anliegenden Gebaeudes ist einen Unfall hat, haette man eine Chance auf Schadensersatz?

Ggf. nimmt die Räumung ja jemand anderes vor von der Gemeinde ...

Ansonsten kommt es wirklich, wirklich auf die konkrete Situation an. Ein allgemeines Risiko der Glätte muss man bei Schneefall hat man als "Unfallopfer". Weiterhin muss nicht 24/7 der Fußweg geräumt sein, sondern räumen muss in entsprechenden Intervallen stattfinden.

Ich würde somit nicht absichtlich ein Unfall produzieren.

PS Schadensersatz gibt es auch immer nur in der Höhe eines nachgewiesenen Schadens ... man kommt somit nicht aus einem Plus aus einem Unfall raus. (anders ja in den USA ...)
 
Und ich würde auch nicht völlig ausschließen, daß dem verunfallten eine Mitschuld angelastet wird, wenn zum Beispiel das Schuhwerk völlig ungeeignet ist.
 
Ranayna schrieb:
Wenn nun ein Fussgaenger auf einem Gehweg der eindeutig der Gemeinde zuzuordnen ist, und fuer den sie auch die Raeumpflicht haette, weil sie Eigentuemer des anliegenden Gebaeudes ist einen Unfall hat, haette man eine Chance auf Schadensersatz?
Eher nicht, da Streik als höhere Gewalt gilt, außerdem hat die Gemeinde ja auf den Umstand hingewiesen.

_killy_ schrieb:
Ansonsten kommt es wirklich, wirklich auf die konkrete Situation an. Ein allgemeines Risiko der Glätte muss man bei Schneefall hat man als "Unfallopfer"
Es gibt auch Situationen, da ist es illusorisch Wege Schnee- und Eisfrei zu halten, wie z.B. bei den massiven Schneefällen im Raum München vor ein paar Tagen.

Oder bei uns vorgestern Nachmittag, als wir gefrierenden Regen hatten. Ich habe da zwar versucht unseren Gehweg zu streuen, aber das hat so gut wie nichts bewirkt. Bei unseren Nachbarn, die teilweise Räumdienste haben, passierte zum größten Teil garnichts, weil die Dienste überlastet waren.

Wenn der Wetterdienst warnt, man sollte Aufenthalte im Freien wenn möglich vermeiden, ist es angebracht, das Ernst zu nehmen.
 
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Von irgendwelchen absichtlich provozierten Unfaellen rede ich doch ueberhaupt nicht.
Und ist das denn bei einem Unfall auf einem ungeraeumten privaten Gehweg so, das eine Mitschuld angelastet werden kann?

TomH22 schrieb:
Eher nicht, da Streik als höhere Gewalt gilt, außerdem hat die Gemeinde ja auf den Umstand hingewiesen.
Ah, stimmt. Das mit der hoeheren Gewalt habe ich vergessen.
Das mit dem Hinweis duerfte aber nicht ziehen. Ich kann ja auch als Privatperson kein Schild an den Gehweg stellen das hier nicht geraeumt wird.
 
Ranayna schrieb:
Ich kann ja auch als Privatperson kein Schild an den Gehweg stellen das hier nicht geraeumt wird.
Du darfst nicht verschiedene Rechtsverhalte miteinander mischen. So ein Schild stellt unter Umständen einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar und die Gemeinde kann den Aufsteller auffordern zu räumen. Aber wenn jemand trotz sichtbarem Schild dann einfach über den glatten Gehweg läuft kann er sich nicht ohne weiteres damit rausreden, dass das Schild „illegal“ war.

Das ist generell das Problem mit allen Haftungspflichten: Jeder hat eine allgemeine Sorgfaltspflicht. Eine sichtbare Eisfläche zu betreten, wenn man die Möglichkeit hat, sie leicht zu umgehen (z.B. durch Wechsel auf die andere Straßenseite) ist eine Verletzung dieser Sorgfaltspflicht.

Xelnaga schrieb:
und wie wurde die alte Oma, die mit ihren 85 Jahren dann gestürzt ist, genau darüber informiert?
Falls die 85jährige in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte ist, hat auch sie entsprechende Sorgfaltspflichten, und muss ihr besonders altersbedingtes Risiko berücksichtigen.
 
Ranayna schrieb:
Von irgendwelchen absichtlich provozierten Unfaellen rede ich doch ueberhaupt nicht.
Und ist das denn bei einem Unfall auf einem ungeraeumten privaten Gehweg so, das eine Mitschuld angelastet werden kann?
Das Thema kann man halt zig mal durchkochen es wird damit nicht gehaltvoller.
Bei echten Unfällen fängt es ja schon damit an, dass man sich erstmal so ernsthaft verletzen muss, dass es sich lohnt da irgendjemandem nachzurennen. Wenn ich auf Eis rutsche und mir den Arm breche, dann wird der auf Kosten der Krankenkasse wieder geflickt, so wie wenn ich mir den bei was anderem gebrochen hätte.

Das kann man dann auch noch weiter durchkochen, z.B. wenn ich grade auf dem Weg zur Bahn war um in den Urlaub zu fahren/fliegen, aber wegen dem Unfall meinen Urlaub nicht antreten kann, wer ersetzt das? Oder hätte ich halt einfach besser aufpassen sollen wo ich hin trete?

Das Thema ist halt wieder "typisch deutsch".
 
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Celticon schrieb:
Also... Wollte nur interessehalber wissen, da wir gestern auf Arbeit eine Diskussion dazu hatten, ob jemand tatsächlich dazu verdonnert wurde eine horrende Summe zu zahlen.
Allein das anfallende Bußgeld soll bis zu 5000 Euro (!) betragen können!
Die Probleme fangen an wenn da tatsächlich jemand auf die Nase fliegt. Spätestens Dann geht es ums Geld. Der Rettungs dienst, aktiviert bei Bedarf auch Polizei

Aber Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Stiefel. Eine Nachbarin ist auf dem Supermarkt Parkplatz gestürzt. Der Supermarkt steht am Hang. der Parkplatz hat unten einen Ausgang für Autos zur strasse und nach oben geht eine Treppe weg zu weiteren Geschäften.

Zwischen Treppe und Parkplatz ist ein ca 10cm hoher Bordstein. über diesen Stolperte die Nachbarin und fiel voll auf die Fresse, Nase gebrochen und und und

Sie hat nicht recht bekommen. Denn offiziell, muss man von der Treppe, erst einmal um den ganzen Parkplatz herum lauffen und den Eingang für Autos nehmen, das ist ein ausgewiesener Fussweg. Den aber keiner nimmt weil idiotisch, über 30 Meter umweg. Wirklich jeder Steigt geradeaus über diesen Bordstein direkt auf den Parkplatz und geht in den Supermarkt bzw. vom Supermarkt zur Treppe.

Wer dabei hin fällt hat Pech gehabt. Bis heute steht die Stolperfalle unverändert dort.
 
TomH22 schrieb:
Es gibt auch Situationen, da ist es illusorisch Wege Schnee- und Eisfrei zu halten
Eigentlich gilt das für jeden Schneefall mitten in der Nacht auch bei Privathäusern. Du müßtest dir jede Stunde den Wecker stellen um zu schauen, ob es geschneit hat. Völlig realitätsfern.
Dazu sind schlecht geräumte Wege wesentlich rutschiger. Auf frischem Schnee läuft es sich nicht schlecht.
Wenn ich sehen zu was dieser ganzer Mist führt. Vorgestern der erste Schnee, keine Glätte und die Leute und die Stadt bringen massiv Salz aus. In beiden Fällen nicht nötig und privat ja verboten.
 
CBecker schrieb:
Wenn ich sehen zu was dieser ganzer Mist führt. Vorgestern der erste Schnee, keine Glätte und die Leute und die Stadt bringen massiv Salz aus. In beiden Fällen nicht nötig und privat ja verboten.
wir hatten gestern blitz glatteis

also eigentlich wars am schmelzen aber der boden war eben noch so kalt das durchs tauwasser eine richtige eisplatte über dem gehweg war

da habe ich salz gestreut...

generell ist es hier so warm das die kombination glatt, streuen nur 3-4x im jahr vorkommt normalerweise. als kinder sind wir vor der gleichen haustüre, im schnee anzug noch schlitten gefahren, heute undenkbar so viel schnee hat es einfach nicht mehr da muss man, höher rauf
 
h00bi schrieb:
Blöd ist das z.b. beim Briefträger/Paketbote/Zeitungsausträger. Hier würde ich mir wünschen dass man denen einfach das Recht zugesteht, verschneite Häuser nicht zu bedienen.
Viel helfen würden sowas leider nicht, denn die müssen im Zweifel ihre Autos leerbekommen, weshalb auch gerne Pakete vor Ort abgelegt werden. Jedes Paket welches mit zurückgeht, ist für diejenigen kraftraubende Mehrarbeit, und zusätzlicher Stress.

Aber ja, Briefträger und Paketboten sind die Leidtragenden von Eis und Schnee, denn die müssen ja zwingend auch nicht geräumte Privatwege überqueren. Kenne hier auch viele Wohnanlagen, dort stehen auch entsprechende Schilder "Dieser Weg wird nicht geräumt. Betreten auf eigene Gefahr". Hilft dem Paketboten dann wenig, wenn der Bordstein geräumt wurde, aber zur eigentlichen Tür oder Ablage, noch 40-50 vereiste Stufen zu überqueren sind. :(
 
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