Schutz vor illegalen Aktivitäten im W-Lan

Kevsten

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Hallo,
mein Schwager hat eine kleine Pension und bietet für seine Gäste ein Passwort geschütztes W-Lan an. Letzter Zeit werden illegale Filme von den Gästen darüber runtergeladen und es flatterten ein paar Abmahnung ins Haus. Meine Frage wäre, wie man solche Aktivitäten unterbinden könnte? Er nutzt ein TP-Link Archer VR600v AC1600 WLAN Modem. Es hat zwar eine Kindersicherung, aber man müsste jeden Benutzer manuelle eingeben, was bei der wechselnden Gästezahl ziemlich umständlich wäre. Würde mich freuen wenn jemand eine bessere Lösung parat hätte.

mfg
 
Leider hat die Bundesregierung bei der letzten Novelle des TMG-Gesetzes wieder keine Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber geschaffen. Der Betreiber kann sogar verpflichtet werden Benutzerkonten einzurichten.
 
Hört sich für mich äußerst unrealistisch an bzw. nach haltlosen Anschuldigungen.
Die Art von Abmahnungen kann berechtigt nur stattfinden wenn die Nutzer die Filme selbst in ein P2P-Netzwerk hochladen, was heutzutage weder verbreitet noch nötig ist um illegal Filme schauen zu können.
Ansonsten wüsste ich nicht wie man mit legalen Mitteln auf die IP-Adresse der Pension kommen soll.

Als einfache Lösung würde ich vorschlagen den kompletten Traffic über ein VPN Netzwerk zu leiten (Anbieter gibt es genug), dann sind die Chancen auf eine berechtigte Abmahnung so gut wie nicht existent.
 
Bietet der Router die Möglichkeit, Blacklists einzupflegen? Gibt diverse Seiten, die umfangreiche Domainlisten haben, die man zur Sperrung dann importieren kann. Des Weiteren sollte man die Ports einschränken - mehr als 80,443 (Web) und 110 und 993 (E-Mail) braucht es eigentlich nicht; damit würde man schon einmal den Verbindungsaufbau der sonstigen "Anwendungen" erschlagen. Inhaltsbasierte Analyse wäre die beste Möglichkeit, aber teuer ;)
 
Downloadrate pro Benutzer z.B. auf wenige Mbit/s begrenzen und/oder ein Session-Ticket System verwenden dass die Verbindung nach x Minuten/Stunden automatisch trennt bzw man sich im Browser neu "einloggen" muss. Das dürfte den Download von grösseren Dateien erschweren.
Der TP-Link wird aber sowas kaum unterstützen da es ein Consumer Gerät ist.

Sicher dass die Abmahnungen rechtens sind? Es gibt ja scheins auch viele "Anwälte" die verschicken einfach mal was und behaupten irgendwas - so nach dem Motto ein Paar zahlen das dann bestimmt einfach ohne genauer zu prüfen (speziell die die von der Materie zuwenig/nix verstehen).
 
Du könntest einen Proxy dazwischen schalten. Nutzen wir auf der Arbeit auch, vieles was illegal ist oder mit Gaming zu tun hat, ist hier gesperrt.

Alternativ kannst du auch ein System nutzen wie es z.B. bei real,- zum Einsatz kommt. Dort muss man sich am WLAN erst anmelden. 2015 war ich einem Hotel, dort musste man sich mit der Zimmernummer und einer PIN anmelden.

wenn er die eigentlichen Täter benennen kann und glaubhaft erklärt, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat

Es ist eh lächerlich, dass man seine Unschuld beweisen muss. Präsumtion der Unschuld gilt hier wohl nicht. Wenn beim Blitzer der Fahrer nicht erkennbar ist (z.B. durch Schmuck am Spiegel), dann wird das Verfahren je nach Härte eingestellt und/oder es wird ein Fahrtenbuch auferlegt. Wieso wird das nicht so auch beim Anbieten von WLANs gemacht...
 
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Das Entscheidende ist die fehlende Nuzungsvereinbarung.
Zitat:
"Es kann hierbei nicht darauf ankommen, dass die Belehrung explizit das Verbot einer Tauschbörsennutzung aufführt. Anderenfalls müsste sie sämtliche urheberrechtlichen Verstoßmöglichkeiten nennen. Eine derart lange, ggf. unübersichtliche und unverständliche Belehrung dürfte ihrem Zweck noch weniger dienbar sein. […]​
Es ist dem Beklagten auch nicht zuzumuten, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Ein Vermieter kann nicht gehalten sein, vor Abschluss eines Mietvertrages die jeweiligen urheberrechtlichen Standards abzugleichen und seine Belehrung entsprechend anzupassen.“ (Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Az.: 25b C 924/13)"​
Darüber hinaus stellte das Gericht in Frage, ob eine Belehrung grundsätzlich erfolgen müsse, da diese von „gewöhnlichen“ Access-Providern nicht verlangt werde. Bis die Rechtslage hierzu eindeutig geklärt ist, sollten Vermieter auf eine Nutzungsvereinbarung zurückgreifen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zwar im Mai 2016, dass eine Belehrung volljähriger Besucher oder Gäste ohne Verdachtsmoment nicht notwendig sei (Az.: I ZR 86/15) – dieses Urteil bezieht sich allerdings auf private Besucher, welche eine Urheberrechtsverletzung im Internet begehen.

aus https://www.abmahnung.org/wlan-fuer-ferienwohnung/
 
Das einfachste wäre wohl sich einen freifunk router da hin zu stellen und darüber das wifi für die gäste zu realisieren.

Dann biste fein raus nur schnell ist es nicht.
 
Nur die Ports für surfen und Mail offen lassen?
Kindersicherung 4 User einrichten und die dann immer vergeben?
Über Service Filtering würde auch was gehen, DHCP für Gäste, eure Geräte feste IP, DHCP Bereich nur bestimmte Service erlauben.
 
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Wenn die Pension angemeldet ist, einmalig ein Schreiben eines auf IT-Recht spezialisierten Anwalts aufsetzen lassen, dass es sich bei dem Anschluss um ein Gästehaus/Hotel/Pension handelt und der Betreiber des WLANs nicht für Urheberrechtsverstöße seiner Gäste haftbar gemacht werden kann. Dieses Schreiben dann zukünftig bei jeder Abmahnung verschicken. Danach ist ganz schnell Ruhe.

Filesharing unterbinden geht zum Beispiel mit einer Sophos UTM. Oder gleich den gesamten Gäste-Traffic an Freifunk über VPN weiterleiten. Noch besser, alle 3 Möglichkeiten zusammen einsetzen :)
 
chrigu schrieb:
Ganz einfach.... jeder Nutzer muss eine Vereinbarung unterschreiben auf dem steht, dass dein Schwager alle copyrightverstösse weiterleitet, zudem soll er ein ticketsystem einführen.

Es gibt mehrere Gerichtsbeschlüsse in D, dass Betreiber von Hotels/Pensionen nicht für ihre Gäste haften in dem Fall. Eine unterschriebene Nutzervereinbarung kann nicht schaden und ist auch nicht viel Aufwand. Aber jeden einzelnen Gast in ein Ticketsystem/Radius Server einzutragen ist für eine größere Pension/Hotel zu viel Aufwand. Daher, wenn besagter Anschluss für ein offiziell als Pension angemeldetes Gebäude genutzt wird, braucht er sich über Abmahnungen keine Gedanken machen.

Sinn würde es noch machen den Anschluss auf den Namen Pension soundso anzumelden und nicht auf den privaten Namen des Betreibers. Denn die Behörden anderer Länder wissen von dieser Regelung natürlich nichts :)
Ergänzung ()

Noch ein weiterer Tipp, da ich einen Kunden in genau so einem Fall mal beraten habe... Kunde betrieb ein Gästehaus mit offenem WLAN und Hansenet-Anschluss. 5 Jahre keine Probleme/Abmahnungen. Hansenet wird an O2 verkauft. Plötzlich flattert eine Abmahnung nach der anderen ins Haus rein. Aus den Briefen der Anwälte/Abmahnfirmen ersichtlich, sie haben vor einer Woche ein Buch über ein P2P-Netzwerk runtergeladen. Heute berechnen wir ihnen für den Verstoß 600 Euro.

Der Kunde hat ein mal bezahlt. Nach 3 weiteren Abmahnungen innerhalb von zwei Wochen wurde es ihm zu blöd und er bat mich um Hilfe. Nachdem er mir die Vorgeschichte erläutert hat, haben wir zunächst folgendes erledigt:

O2-Vertrag gekündigt. Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Sophos UTM installiert um Filesharing zu unterbinden und besagtes Musterschreiben eines IT-Anwalts besorgt. Seitdem hat er nie wieder etwas von Abmahnfirmen gehört.
 
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Regelmäßig Abmahnungen? Was ist denn da los?! DDL/UseNet schon mal gehört?!

Eine Menge Lösungen wurden genannt, die beste ist meiner Meinung nach die mit dem VPN. Können die Gäste wer weiß was für einen Zirkus treiben und du brauchst dir keine Gedanken machen. Nur diesen nichts davon erzählen, nicht das die noch auf den Gedanken kommen, ernsthafte Straftaten zu begehen.

Ich wollte schon fragen welcher Anbieter, mir scheint das manche da besonders gerne die Daten raus geben...
 
GGG107 schrieb:
Regelmäßig Abmahnungen? Was ist denn da los?! DDL/UseNet schon mal gehört?!

Eine Menge Lösungen wurden genannt, die beste ist meiner Meinung nach die mit dem VPN.

Kommt auf die Größe der Pension und die vorhandene Leitung an. Wenn die Pension irgendwo auf dem Dorf liegt und nur 1-2 Mbit Upload zur Verfügung hat, kannst du das mit Freifunk eigentlich vergessen :)
 
Wie meinst du das? Also die Bandbreite oder der Funk hat weder für die VPN-Nutzung noch für Direkt-downloads eine Einschränkung. Schon gar nicht der Upload. - Also mit VPN meine ich einen VPN-Service. Der Ping ist im genannten Fall sowieso im Arsch.
 
Bei einer Pension mit sagen wir 30 WLAN Nutzern und nur 1-2 MBit upload geht ohne QOS nichts mehr, wenn der gesamte Wlan-upload über VPN an Freifunk geht. Download ist eher weniger das Problem.
Ergänzung ()

Beispiel... Nutzer 1 von 30 läd über irgendein soziales Netzwerk ein Bild/Video hoch. Ohne QOS sind dann sofort die 1-2Mbit voll ausgelastet und es steht nicht einmal mehr genug Bandbreite für tcp-ack-pakete beim normalen Surfen für die anderen Benutzer zur Verfügung.
 
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freifunk.net
 
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