Schwarzer Fleck auf Blitzerfoto

Darkstar1609

Cadet 2nd Year
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Nov. 2008
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Hallo liebe CB Community,

auch nach längerer Suche im Netz stehe ich vor einem Rätsel.
Vor mir liegt ein Zeugenfragebogen, adressiert an den Halter eines bestimmten Fahrzeuges, der ein Blitzerfoto zusammen mit der Aufforderung fragliche Person doch bitte zu identifizieren enthält.
Nun ist auf dem Foto aber ein unregelmäßiger dicker schwarzer Fleck der von den Augen bis zum Mund hinunter geht und die Nase damit fast gänzlich einschließt.

Meine Frage hierzu: Warum wird das gemacht wenn der Halter doch die Person identifizieren soll, oder handelt es sich dabei um einen Fehler.
Wenn es ein Fehler ist, hat das Bild als Beweismittel noch einen Wert?
 
Also mit absicht wird soetwas nicht gemacht.
Wenn teile des Gesichtes unkendlich sind hat das Foto meines erachtens keine Beweiskraft mehr.
Schreib denen einfach das du ohne ein anstendiges Bild keine Aussage treffen kannst und wenn se dir kein gutes schicken dann hat sich das dann wohl erledigt.

;)
 
Es bekommt immer erst der Halter einen Brief was soll da jetzt der Fehler daran sein. Ob und wie da nun ein Fleck drauf ist was daran ein Fehler ist kann man so nicht beurteilen.
 
Edit: Hier stand Schwachsinn.
 
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bist du denn der halter oder der typ hinter dem fleck? :D
@necrol ich glaub wenn der halter es definitiv nicht ist und der halter den typ nicht eindeutig identifizieren "kann" wird niemand belangt
 
Zuletzt bearbeitet:
Höchstwahrscheinlich ist das Foto einfach nichts geworden. Es ist normal, dass zuerst der Halter angeschrieben wird mit der Bitte, den Fahrer zu identifizieren. Ist so Routine. Üblicherweise steht in dem Brief auch, dass man zukünftig zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden könnte, wenn man nicht 'kooperiert'.

Die Beweiskraft ist sehr eingeschränkt bis nicht vorhanden. Nur wenn es markannte Merkmale enthält, anhand derer eine Person identifiziert werden könnte, kann es als Beweis gelten. Ist aber eher unwahrscheinlich.
 
ich schließe den Worten meines Vorredners mal noch diesen Auszug an.

Ein unscharfes Messfoto oder ein Foto, auf dem der Fahrer zum Großteil verdeckt ist, taugt nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens nicht zur Identifizierung des Betroffenen. Bei schlechter Qualität hat der Richter daher zu erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint (BGHSt 41, 376 ff).

Dafür müsste man es natürlich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
 
Necrol schrieb:
Das dumme bei der Sache ist dann nur das in dem Fall der Halter des Fahrzeuges Bußgeld und Punkte bekommt.

Nicht richtig. Wenn er sagt, er weiß nicht wer gefahren ist und ihm nicht nachgewisen werden kann, dass er es war, bekommt er keine Punkt. Darf dann aber in Zukunft ein Fahrtenbuch führen^^
Ausserdem kann er auch die Aussage verweigern, wenn Frau/Verlobte, Mutter, Vater.... gefahren sind.
 
Ne Freundin sollte auch mal jemanden auf einem Blitzerfoto identifizieren. Da man aber nicht erkennen konnte um wen es sich handelt, zwecks Sonnenbrille und da mit dem Auto mehrere Personen fahren, konnten Sie niemanden etwas nachweisen, damit hatte sich das geklärt und im Grunde ist nichts passiert.

Deswegen gibt es ja das Vermummungsverbot, da Sie ohne Identifikation NICHTS machen können!
 
Wenn Du selbst gefahren bist brauchst Du keine Angaben zu machen, da sich niemand selbst belasten muss. Wenn Du nicht weist wer gefahren ist, kann es sein, dass Du zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet wirst, nach meiner Erfahrung wird das aber nur bei erheblichen Tatbeständen aufgegeben. Wenn es nur ein geringfügiger Verstoß war, dann endet das Verfahrenin der Regel damit, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
 
Huch das ging ja schnell mit den Antworten :).

Also ich bin das zum Glück nicht auf dem Foto, das wüsste ich :D.

Die Halterin ist auch nicht auf dem Foto, denn der Mensch in dem Foto hat nen BART :D.
Das ist wahrscheins auch der Grund, dass selbst unsere dösigen Beamten direkt nen Zeugenbefragungsbogen geschickt haben.

Soweit ich weiß werden im Zweifelsfall bei begründetem Verdacht die biometrischen Gesuchtsdaten vermessen.
Mit dem Foto was hier liegt geht das bestimmt nicht, ist halt die Frage wie das Original ausschaut und was da vor der Linse rumgeschwirrt ist.
Es kam mir seltsam vor, weil der Fleck wirklich mitten im Gesicht ist, vielleicht hatte der Mensch eine Schutzengelfliege, oder ein Glücksblatt (ist ja schließlich Herbst).

Hm Fahrtenbuch... joa ihr habt recht das kann passieren, aber wie wahrscheinlich kommt sowas nach dem ersten Verstoß?

Ps. Verstoß war im Bereich 30-40 zu schnell Außerorts
 
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Nach meiner Erfahrung hängt es wesentlich davon ab, wie schwer der Verstoß gewesen ist.
 
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