Schwarzfahren - Ermittlungsverfahren

Acr0n

Lieutenant
Registriert
Sep. 2008
Beiträge
843
Hallo allerseits,

ich habe heute einen Brief erhalten, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft. Ich hab mich da etwas genauer erkundigt und der Grund ist das ich 3 x Schwarzgefahren bin (LVB).
In dem Zeitpunkt, als ich Schwarzgefahren bin, war ich noch Minderjährig und unter 17, auch lagen die Abstände von allen Taten über mehrere Jahre hinweg.
Das erste mal war glaube ich mit 12 und da hatte ich halt mein Ticket vergessen, das zweite mal mit 14/15 und da habe ich vergessen zu knipsen, weil ich mit meiner Freundin da war und da achtet man nicht immer auf alles andere. Das letzte Mal war als ich 17 war und da hatte ich kein Ticket, weil es nur eine Haltestelle war, da denkt man sich "da sparste mal die 2€, fährst ja eh nicht lang" --> falsch gedacht.
Gelernt habe ich vom schwarzfahren ja und habe mir dann immer meistens ein Ticket gekauft, das Gefühl erwischt zu werden ist ja auch nicht so der Brüller. :freak:

Deswegen wollte ich fragen, was auf mich noch zukommen kann (Rechtlich und Finanziell)

Wäre sehr dankbar über ein paar "nette" Antworten.
Aber bitte unterlasst die Flame-Sprüche a´la "Selber Schuld wenn man schwarz fährt...", ich weiß das ich ein Fehler begangen habe und blablabla.
 
Aus eigener Erfahrung: maximal Arbeitstunden oder geringe Geldstrafe.
 
so wirklich viel wir da denk ich nicht auf dich zu kommen.
Halt ein kleines Bußgeld und die Bearbeitungsgebühr vermute ich.
 
Theoretisch möglich ist für Leistungerschleichung auch eine Haftstrafe, bei Ersttätern wird es aber eher monetär enden, meine Meinung.
 
kommt schon allein drauf an in welchem bundesland/ in welcher stadt du wohnst...könnten so 50€ werden...

bei mir in der stadt sinds 40€ (wurde aber erst ein mal erwischt, ich hab noch 2 versuche) :D
 
Mich wundert es dass du deswegen angeschrieben wirst...
Unter 14 Jahren bist du ja eigentlich noch nicht Strafmündig - weswegen ich mich frage, ob die dieses 1. Vergehen in das bestehende Verfahren mit einbeziehen dürfen.
 
@maxolomeus

ich glaub kaum das es dafür ne haftstrafe gibt mit der straßenbahn schwarz zu fahren :D
 
Laut Wikipedia:
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Aber wenn es deine erste Verhandlung bezüglich einer Straftat ist, wirst du wohl kaum einwandern. Die Geldstrafe kannst du auch in Arbeitstunden umwandeln lassen oder in Raten zahlen. Aber so hoch wird das wohl nicht ausfallen. Vielleicht so um die 20-40 Arbeitstunden. Mehr wohl kaum (eher weniger).
 
Zuletzt bearbeitet:
er war aber auch minderjährig.
also ganz straffrei wirst wohl nicht davon kommen, aber ggf. ist die sache mit 12 schon verjährt.
haftstrafe wird es sicher nicht werden, da es sich eher um einen (bagatell)fall handelt, wo kein großer schaden entstanden ist, aber eben auch kein cavaliersdelikt.

entscheidend ist auch, wann der antrag gestellt worden ist.

evtl. kannst auch den richter erweichen, das du jung warst und dich um 180 grad gewandelt hast...blabla.

mfg
 
Hi,
geh einfach zum Anwalt und lass dich beraten . Das ist doch hier Kaffeesatzlesen .

Gruss
Ww
 
Danke für die vielen Antworten, also wie gesagt bin ich mehrmals schwarz gefahren, als ich in die 5. - 6. Klasse ging (10 - 12 Jahre alt) und davon wurde ich "nur" einmal erwischt, dann hatten meine Eltern mir eine Jahreskarte gekauft und mit 15 Jahren hatte ich keine mehr, da es nicht mehr nötig war...
Ich vergaß da dann wie gesagt zu knipsen und wurde dann erwischt, das letzte mal war dann 2 Jahre später und da bin ich "absichtlich" schwarzgefahren.

Ich bzw. meine Eltern haben alle erhöhte Geldstrafen von 40€ gezahlt (auch das vom letzten Male) und nun kam eben dieser Brief, dass die Polizei gegen mich ermittelt wird.

Ich lebe in Lepizig, was man eigentlich unter meinem Profilbild auch lesen kann und da wurde halt die Kontrolle erhöht, das letzte mal waren sie halt noch mit der Polizei unterwegs und haben dann immer sofort die Daten geprüft. Ich hoffe nur nicht, dass ich für paar Monate in den Knast muss...
Hat es ja auch schon gegeben, weil ich bald mein Abi machen werde.
 
Haben sie gesagt, dass sie Anzeige erstatten bei einem der 3 male? Wenn nicht müsste das doch durch die "Geldstrafe" erledigt sein...

Greetz
 
Knast? Aber nicht wegen die paar Mal. Ich hab für 6-mal(!!!) nur Arbeitsstunden bekommen. (Auch in Leipzig.)
 
W3hrWolf schrieb:
Hi,
geh einfach zum Anwalt und lass dich beraten . Das ist doch hier Kaffeesatzlesen .

Gruss
Ww

Das ist ne super Idee.
50€ Bußgeld und 250€ Anwaltskosten. Das hat sich dann mächtig gelohnt :D
 
also ich würde in meiner jugend in Ingolstadt einige male im bus beim schwarzfahren erwischt
hab gleich ne anzeige wegen vorsetzlichen betrugs bekommen

unterm strich warns dann 30 sozialstunden im altenheim -.-
 
In den Knast für 3mal (minderjährig!) Schwarzfahren. Hört man ja oft :lol:
Das glaubst du doch nicht ernsthaft, oder doch :freaky:
 
Mit etwas Glück (Ersttäter etc.) wird das Ganze auch einfach eingestellt...
Vorm Knast brauchst du sicher keine Angst haben... ;-)
 
Zurück
Oben