Schwarzfahren - Ermittlungsverfahren

Bad Wolf schrieb:
Ich will ja niemanden verteidigen aber entweder bin ICH zu pessimistisch oder Du zu Naiv. Denkst Du echt wenn niemand schwarzfahren würde würden die Kosten runtergehen? Eher im Gegenteil, die Kosten würden explodieren weil eben die Mehreinnahmen durch erwischte Schwarzfahrer wegfallen würden.
Ich glaube eher du bist ein bisschen zu naiv, wenn du glaubst dass durch die Schwarzfahrer mehr Geld reinkommt als wenn die Leute auch tickets kaufen wrden. Ich wurde in München die letzten 8 Monate 2mal kontrolliert. Hätte ich keine Fahrkarte gehabt wären es 80€ gewesen, so waren es ungefähr 500€. Mag ja sein das einige nichts mehr von Ehrlichkeit, Moral und Werten halten, ich fahre trotzdem nicht schwarz. Man sollte sich mal überlegen was passiert wenn sich keiner mehr an Gesetze halten würde...
Schwarzfahren ist für mich genauso schlimm wie Diebstahl oder Betrug.
 
Nasenbär schrieb:
Schwarzfahren ist für mich genauso schlimm wie Diebstahl oder Betrug.

Da hast du auch Recht. Schwarzfahren = erschleichen von Leistung und kann somit im weiteren Sinne durchaus als Diebstahl oder Betrug angesehen werden.
 
MichaW schrieb:
Beim dritten Mal gehen die Verkehrsbetriebe von Vorsatz aus.
Und der wird angezeigt.
Je nach Verbund auch egal, wie lange die Sachen her sind.

Und je nach Verbund, können sie dir auch ein generelles Verbot erteilen, in ihren Bussen und Bahnen mitzufahren.
 
Eine Zwischenfrage von mir.

Wie ist das, wenn man beim "Schwarzfahren" erwischt wird, weil man sein Ticket vergessen hat und dieses nach reicht. Dann zahlt man bei uns zumindest statt 40€ nur 7€, wird man durch das nach reichen dann auch wieder aus dem Counter der Öffi's gestrichen, oder steht man dort trotzdem als Schwarzfahrer schonmal drin? :/
 
Diese Frage kann dir nur der Betreiber beantworten.

Meine Vermutung geht dahin, dass du nicht als Schwarzfahrer gezählt wirst. Du bist nachweislich im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen, konntest diese lediglich zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorzeigen.
 
Jelais99 schrieb:
Und wenn man dringend zum Amt muss aber kein Geld hat, lässt sich daraus noch kein anspruch ableiten, die öffentlichen Verkehrsmittel umsonst zu benutzen. dann muss man sich eben das Geld von Nachbarn, Freunden oder Verwandten leihen. Oder man ist so weitsichtig und legt sich für solche Notfälle einen kleinen Betrag zurück. ansonsten muss man eben die Strecke wirklich zu Fuß zurück legen oder lässt sich eben von Freunden fahren.

Das jeder immer davon ausgeht jeder hat Freunde etc.
Mein Beispiel war nur fiktiv, wie gesagt ich fahre nicht mit öffis. Aber ich stelle mir folgendes Szenario vor: ich müsste von Harz 4 leben (ich komm ja jetzt schon nicht klar mit dem Geld, würde ich H4 beziehen stünde ich am 20. wahrscheinlich komplett ohne Geld da) und bekäme am 20 Bescheid das ich am 25. einen Termin am Jobcenter hätte (zumindest wurde mir gesagt das man diese Termine per Post bekommt und mehr oder weniger zufällig). Nun stünde ich schon ohne einen Cent in der Tasche da. Freunde habe ich keine, meine Verwandten leben in Österreich und Nachbarn? Äh... Sorry aber ich hab meine Nachbarn bis heute noch nichtmal gesehen. Wieso auch?
Ich stünde also tatsächlich ziemlich dumm da. Keine Ahnung wo jetzt hier das zuständige Jobcenter ist aber soweit mir bekannt sind es knapp 35 Minuten mit dem Auto, eine Stunde oder so zu Fuß.

Was natürlich stimmt ist das man sich ein paar Euros zur Seite legen kann für solche Fälle. Vor allem wenn man ja weiß wie es läuft. Nur wenn man bis dahin nicht daran gedacht hat bleibt einem nicht mehr viel übrig.

Nasenbär schrieb:
Ich glaube eher du bist ein bisschen zu naiv, wenn du glaubst dass durch die Schwarzfahrer mehr Geld reinkommt als wenn die Leute auch tickets kaufen wrden.
Kann sein das ich da nicht richtig drüber nachgedacht hab. Wie gesagt: Ich fahre nicht mit Öffis, daher kann ich nicht sagen wie oft man kontrolliert wird. Die 2 mal wo ich in den letzten 7 Jahren wirklich gefahren bin wurde halt immer kontrolliert. Aber trotzdem bleibe ich bei meiner Behauptung das die Fahrpreise nicht niedriger wären wenn niemand Schwarzfahren würde.

Nasenbär schrieb:
Mag ja sein das einige nichts mehr von Ehrlichkeit, Moral und Werten halten, ich fahre trotzdem nicht schwarz. Man sollte sich mal überlegen was passiert wenn sich keiner mehr an Gesetze halten würde...
Ehrlichkeit, Moral und Werte? Was hat das damit zu tun? Wenn jemand sich im Supermarkt einen Laib Brot und Butter klaut weil er sonst hungern müsste scheiße ich auf Ehrlichkeit und meine Moral sagt mir "hilf dem, der Ladenbesitzer hat eh genug". Wenn jemand schwarz fährt weil er kein Geld hat sagt mir die Moral das selbe. Moral und Gerechtigkeitssinn heißt für mich nicht das ich immer auf Seiten der Gesetze stehe sondern das ich Schaden / Nutzen abwäge und wenn der Nutzen für Person 1 enorm ist während der Schaden für Person 2 niedrig bis gar nicht vorhanden dann ist mir das Gesetz erstmal egal. Natürlich wenn jemand sich (nur ein Beispiel) vorsätzlich einen PC bestellt und nicht bezahlt weil er ja kein Geld hat sieht die Sache anders aus ;)


Nasenbär schrieb:
Schwarzfahren ist für mich genauso schlimm wie Diebstahl oder Betrug.
Bei Diebstahl und Betrug gibt es einen Schaden. Wo ist der Schaden für die öffentlichen Verkehrsmittel ob da jetzt ein Mensch mehr in der U-Bahn sitzt oder nicht? Fahren würde sie ihre Route ja trotzdem. (Die Rechtliche Lage interessiert mich da jetzt nicht, mir schon klar das es strafbar ist).
Soll jetzt kein Freifahrschein fürs Schwarzfahren sein, würde jeder Schwarzfahren sehe die Sache wieder anders aus^^
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bad Wolf
Der Staat kann aber nicht für alle Eventualitäten einstehen. Der Staat ist nicht dafür verantwortlich, dass jemand keine sozialen Kontakte hat, die muss jeder für sich eigenverantwortlich schließen. Und das was Du beschreibst, fällt unter die Kategorie Eigenverantwortung. Auch wenn die ALG II Sätze niedrig sind, muss man sehen, dass man damit auskommt. Zur Not gibt es auch noch die "Tafeln" bei denen man sich Lebensmittel organisieren kann.
Die ALG II Sätze sind keine Legitimation, schwarz zu fahren oder Lebensmittel zu stehlen. Da machst Du es dir aber ziemlich einfach. Und man muss auch immer wieder fest stellen, jedenfalls zeigt mir das mein beruflicher alltag immer wieder, dass viele überhauzpt nicht mehr wissen, wie man sich gesund und günstig (das schließt sich nicht immer aus) ernähren kann. Die örtlichen Tafeln bei uns bieten in Zusammenarbeit mit dem jugendamt immer mehr Kochkurse an, weil viele zum überhaupt nicht mehr wissen, wie sie überhaupt Gemüse und Obst verarbeiten sollen. Zu sehr ist man an Fertiggerichte gewöhnt, die aber auf lange sicht viel zu teuer und ungesund sind. Es liegt nicht immer alles nur an den niedrigen ALG II Sätzen.

Und zu Deiner Frage bezüglch des entstandenen Schadens. Je mehr Leute Schwarz fahren, desto geringer die Umsätze. Und ein Verkehrsbetrieb hat schon beträchtliche Unkosten, die erst einmal eingefahren werden müssen. Letztendlich wird das dann auf den Fahrpreis umgelegt, den dann die ehrlichen Kunden zu zahlen haben. Zudem gibt es auch einzelne Verkehrsverbünde die durchaus vergünstigte Tarife zahlen. Und die Fahrtkosten für die Meldetermine bei der ARGE sind übrigens auch Erstattungspflichtig.
http://www.400-euro.de/Fahrtkosten.html
 
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Tja die Öffentlichen Verkehrsmittel werden immer Teurer ohne wirkliche mehr Leistung,
bei uns gibt es diesen Schnik schnack Bus mit Wlan etc. was Otto Normal nicht Braucht, aber eben die Touristen, und da muss die Normal Befölkerung eben Tiefer in die Tasche greifen, genauso bekamen alle Buse Neue Terminals für die immer Dümmer werdenden *********, Nur noch Knopfdrück gesellschaft, die alten Terminals hatten die Neuen ********* Probleme mit, dabei waren die mal grade 5 Jahre alt.
Richtige abzocke am Bürger ist es wenn sie EU gefördert werden.


Genauso ein Witz ist die sogenannte Sozialkarte der Stadt, dafür berappen die Bürgern dann als Singel 22.50 Euro wenn sie denn Können, sonnst können sie sie garnicht in anspruch nehmen,
der effekt ist einfach so können Harz4 / ALG II Empfänger diese erst garnicht in anspruch nehmen,
da zuteuer für das was damit geboten wird für 30 Tage.
 
Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss (Az.: 1 Ss 336/08) entschieden, dass jemand, der ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, nicht automatisch als Schwarzfahrer verurteilt werden darf.

Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann auf, der in Frankfurter U- und Straßenbahnen viermal ohne Fahrkarte erwischt worden war.

Nach Auffassung des OLG reicht es für eine vollendete Schwarzfahrt noch nicht aus, wenn der Fahrgast im Wagen ohne Fahrschein angetroffen wird. Maßgeblich für die Leistungserschleichung sei die Tatsache, dass sich das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt habe und die Fahrt nicht mehr abbreche.

OLG Frankfurt: Es kommt auf die Täuschung an
Das Gericht müsse dem Beschuldigten deshalb nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits eine gewisse Wegstrecke in der Bahn zurückgelegt hat. Dazu gehörten Angaben zur Haltestelle, an der er eingestiegen ist, und zum Fahrtweg des Schwarzfahrers, die in dem Urteil des Landgerichts fehlten.

Der „objektive Tatbestand der Leistungserschleichung“ sei nicht dann schon erfüllt, wenn der Fahrgast das Verkehrsmittel unberechtigt nutze, so das OLG Frankfurt. Er müsse vielmehr vortäuschen, dass er berechtigt sei, die Bahn zu benutzen.

Damit folgt hier das OLG Frankfurt der h.M. im Schrifttum. (s.u.)


quelle:
http://www.juraexamen.info/olg-frankfurt-1-ss-33608-schwarzfahren-265a-stgb-4-str-11708/
 
Die OLGs sind da durchaus geteilter Meinung. Z.B. wäre der Fall in Berlin wohl anders entschieden worden. Zuletzt KG v. 02.03.2011 Az. (4) 1 Ss 32/11 (19/11). Dort reicht es für die Täuschung aus, sich so zu verhalten, als wäre alles in Ordnung.
Zusätzlich sollte man auch beachten, dass die zitierte OLG- Entscheidung auf Fehlern bei der Tatsachenfeststellung der Tatgerichte lag. Wenn die Tatgerichte angegeben hätten, zwischen welchen Haltestellen der Täter angetroffen worden ist, hätte die Entscheidung möglicherweise auch anders ausgesehen.
 
r00dy schrieb:
Die OLGs sind da durchaus geteilter Meinung. Z.B. wäre der Fall in Berlin wohl anders entschieden worden. Zuletzt KG v. 02.03.2011 Az. (4) 1 Ss 32/11 (19/11). Dort reicht es für die Täuschung aus, sich so zu verhalten, als wäre alles in Ordnung.

Wie soll man sich sonst verhalten? sich Panisch umgucken? Nervös an den Fingernägeln kauen? :lol:
 
Das Gericht müsse dem Beschuldigten deshalb nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits eine gewisse Wegstrecke in der Bahn zurückgelegt hat.

Also ich kenne es noch aus Hamburg das dort die Kontrolleure meistens erst die Fahrscheine kontrollieren wenn das Fahrzeug bereits in Bewegung ist. In dem Fall ist das Argument hinfällig, zumal die Kontrolleure dort nie allein unterwegs sind, sprich die haben immer ein paar Zeugen dabei ;)

Allgemein zu dem Thema: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht passt da immer ganz gut.
Die Verkehrsbetriebe haben ihre Beförderungsbedingungen eigentlich in jedem Fahrzeug, Bahnhof usw. aushängen.

In Hamburg hatte das ein Neffe von mir und der ist nun wegen Betruges vorbestraft. Das kann u.u. schlimmer sein als die Strafe an sich.
Er musste eine sehr hohe Geldstrafe zahlen mit dem Hinweis das bei Zahlungsverzug eine Ordnungshaft angeordnet werden kann. Nichts mit 40 Euro Geldstrafe, da waren es 300 Euro oder so, weil (unbelehrbarer) Wiederholungstäter. Darum machen die die Anzeigen auch meistens erst nach dem dritten mal ;)

Natürlich gilt das was ich jetzt geschrieben habe für Hamburg, aber ich denke mal das die Unterschiede nicht so groß sein werden.
 
Wie ist das eigentlich wenn man mit einem T-Shirt fährt auf dem steht: Ich fahre gerade Schwarz. Das wäre doch eigentlich keine Leistungserschleichung, weil ja für jeden ersichtlich wäre, dass man eben schwarz fährt?
 
Natürlich ist und bleibt auch das ein Erschleichen einer Leistung. Nur weil es ersichtlich wäe, ändert das nichts an der Tatsache.
 
Das ist genau die Entscheidung, die ich zitiert habe. Da ging es um ein solches T-Shirt...
 
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