Schwarzfahren - Ermittlungsverfahren

Acr0n schrieb:
Gelernt habe ich vom schwarzfahren ja und habe mir dann immer meistens ein Ticket gekauft,

Wer findet den Fehler :D?



Naja...schlimm wird's sicher ned, aber minderjährig ist ja nicht gleichbedeutend mit strafunmündig, also so auf die leichte Schulter nehmen kannst du's nicht ;). Geh' als Wiederholungstäter halt mal vom doppelten der letzten Strafe aus, dann hast du schonmal ne Hausnummer ;).
 
Lipix schrieb:
Das ist ne super Idee.
50€ Bußgeld und 250€ Anwaltskosten. Das hat sich dann mächtig gelohnt :D

..na dann macht mal weiter mit eurer "Rechtsberatung":D:D:lol::lol::lol:
 
Normal würde ich hier erst mal nach Hacken 1 Tat lag unter 14 Jahren, damit nicht Strafrechtlich Verfolgbar, da die Eltern in der Verantwortung stehen, die 2 und 3 Tat bist du für Verantworlich zu machen.

Nun würde ich aber als erstes nach Hacken, ob es Vorderungen gegeben hat, die vielleicht Verjährt sind, da sie nicht angemaht wurden, und wann die Anzeigen gestellt wurden, sollte beim Letzten mal die Anzeige gestellt worden sein ist nur die Letzte Tat da zu berücksichtigen.

Sollten sie wieder erwarten alle 3 Taten Versuchen in ein Verfahren zu bringen, müssen sie es begründen,
solltest du oder deine Eltern keine Briefe über vorderungen erhalten haben,
würde ich unvoreingenommen ein Gespräch mit der Diensttelle und der Verkehrsgeselschaft suchen,
aber dort keine Amtlichen Aussagen machen, ohne vorher einen Rechlichen Rat einzuholen, z.B: Arbeiterkammer oder Anwalt / beim Amtsgericht Öffentliche Hilfe einmal die woche von einem Anwalt
 
Unu schrieb:
Wer findet den Fehler :D?

Das man es manchmal noch macht ist "normal", für 1 Haltestelle lohnt es sich nicht immer 1-2€ für eine Fahrkarte zu bezahlen (auch wenn ein gewisses Risiko besteht), auch wenn man bedenkt das ich da nur Schüler war und es schon eine Menge Geld war :(

An Knast hab ich bisher nicht wirklich gedacht, aber es soll ja auch vorkommen. :freak:

Ich werde dann erstmal warten müssen, bis sie mir dann den ganzen Brief geschickt haben und ob sie überhaupt etwas unternehmen werden. Was interessanter wäre, wie hoch sind die Kosten/Sozialstunden?

Hab schon gelesen von 50-80€ (40€ erhöhte Geldstrafe) und/oder 30 Sozialstunden.
Ich werde mir denke ich keinen Anwalt holen, da die Kosten viel zu hoch sind/werden, aber sicherlich mal beim Amtsgericht vorbeischauen.

Hat denn jemand schon Erfahrungen mit Sozialstunden? Falls ich da die Wahl hätte, lieber Sozialstunden oder Geldstrafe?
 
Rechlichen Rat einzuholen, z.B: Arbeiterkammer oder Anwalt / beim Amtsgericht Öffentliche Hilfe einmal die woche von einem Anwalt

Ist beides Kostenlos und ich an deiner Stelle würde mir den Rechtlichen Rat einholen
 
Wenn ich das richtig verstanden habe wurde dir mitgeteil, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Das bedeutet nichts anderes als dass die Polizei eine Anzeige aufgenommen hat und diese dann dem Staatsanwalt weiter geleitet hat. Das müssen die so machen, die Polizei hat da keinen Handlungsspielraum, das ganze ist also ein Automatismus der auf eine Anzeige folgt. Der Staatsanwalt muss daraufhin entscheiden, ob er
1. ein Strafverfahren eröffnen will (Gerichtsverfahren ect.),
2. einen Strafbefehl erlässt (zahle x Euro, bzw. arbeite y Stunden ab, dann ist die Sache erledigt, du bist dann allerdings wg Schwarzfahren vorbestraft) oder
3. das ganze wegen Geringfügigkeit oder Verjährung einstellt.
Letzteres ist meiner Meinung nach am wahrscheinlichsten, danach kommt der Strafbefehl (gegen den man natürlich Widerspruch einlegen kann, dann kann der Staatsanwalt wiederum zwischen 1 und 3 wählen) und ein Gerichtverfahren kannst du denke ich so gut wie ausschließen.
Relativ sicher ist vorallem eines: Bis du zum nächsten Mal was davon hörst wird es ne Weile gehen, denn diese Anzeige wird erstmal ganz unten in einem Stapel deutlich gravierenderer Angelegenheiten landen, stell ich auf ein halbes Jahr mindestens ein. So lange ist allerdings dein Führungszeugnis "befleckt", da steht halt drin "laufendes Ermittlungsverfahren ...".

Wenn du dir günstig/kostenlos eine Rechtsberatung organisieren kannst, tu es, ansonsten würde ich erstmal abwarten, die nächste Post kommt bestimmt - irgendwann - und dann kannst du immernoch reagieren.

Der obige Text ist natürlich nicht als REchtsberatung zu verstehen, sonder beschreibt einfach mein gefährliches Halbwissen in Verbindung mit Hörensagen und Erfahrungen die immer Einzelfälle sind.

Grüße
 
Hm... irgendwie kann ich den TE schon verstehen. Wenn man in einer großen Stadt wohnt und täglich bspw. 20x mit öffentlichen Verkehrsmittel rumschippert, dass man da vielleicht wegen 0,50€ zur nächsten Station mal das Ticket weglässt. Gerade wenn man als Schüler alles selbst bezahlen muss.
Aber machen darf man es trotzdem nicht...

Ich kanns mir halt nur vorstellen, bin ja n Landei, bei uns sind Busse schon ne Seltenheit :)
 
@ DerBaya

Wer "20x am Tag" mit den öff. Verkehrsmitteln fährt, sollte über 'ne Monatskarte nachdenken. Rentiert sich. :p
 
Meiner Meinung nach sind Schwarzfahrer einfach nur asozial. Denn bezahlen tun es dann im Endeffekt diejenigen, die ehrlich sind und ihre Fahrkartenkaufen.
Kommt ja auch niemand auf die Idee den Taxifahrer nicht zu bezahlen, oder?

Und wer keine Lust hat für eine Haltestelle zu bezahlen der soll halt zu Fuß oder per Fahrrad die Strecke zurücklegen...
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe ist das Jahre her, die Strafen wurden jedesmal bezahlt und jetzt kommen die drauf "ach den könnten wir ja mal anzeigen"? ... Geht das so einfach? Meine Logik sagt mir 1.) Das mit Zahlung der Strafe sowieso alles geregelt ist und 2.) es entweder gleich zur Anzeige kommt oder gar nicht. Ich kann doch auch niemanden wegen Körperverletzung anzeigen der mir vor 10 Jahren mal die Nase gebrochen hat (nur ein Beispiel)


Nasenbär schrieb:
Meiner Meinung nach sind Schwarzfahrer einfach nur asozial. Denn bezahlen tun es dann im Endeffekt diejenigen, die ehrlich sind und ihre Fahrkartenkaufen.
Ich will ja niemanden verteidigen aber entweder bin ICH zu pessimistisch oder Du zu Naiv. Denkst Du echt wenn niemand schwarzfahren würde würden die Kosten runtergehen? Eher im Gegenteil, die Kosten würden explodieren weil eben die Mehreinnahmen durch erwischte Schwarzfahrer wegfallen würden.

Wenn ich sehe was die hier verlangen, 2,30€ für eine Fahrt (man muss auch wieder nach Hause also 4,60€) sind schon eine ganze Menge. Davon leb ich einen Tag.

Nasenbär schrieb:
Und wer keine Lust hat für eine Haltestelle zu bezahlen der soll halt zu Fuß oder per Fahrrad die Strecke zurücklegen...

Bei einer Haltestelle geb Ich Dir Recht, vor allem da es ja auch Kurzstreckenkarten gibt, die zwar immernoch zu teuer sind (1,30€) aber billiger. Aber wenn man dringend zu einem Amt muss, kein Geld mehr hat und das Amt sich am anderen Ende der Stadt (40 Minuten Fahrzeit) befindet?

Ich bin echt froh das ich keine öffis brauche weil sich alles was ich brauch in unmittelbarer Umgebung befindet (gut ich hasse Öffentliche Verkehrsmittel sowieso, geh lieber eine Stunde zu Fuß als 20 Minuten Öffis zu nutzen). Wenn ich sowas lese, da vergisst man vielleicht mal ein Ticket zu kaufen (könnte mir schnell passieren, bin sehr vergesslich) zahlt die 40€ Strafe und muss trotzdem Angst haben Jahre später eine Anzeige zu bekommen. Und dann ist man im schlimmsten Fall vorbestraft wegen nichts (die S-Bahn fährt so oder so, auch wenn der Schwarzfahrer da jetzt nicht drinsitzt: Schaden = 0).
 
In der Regel zahlt man wenn man ohne Ticket erwischt wird nur eine "Strafe". Diese ergibt sich allerdings aus den daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüchen. In der Regel wird nach mehrmaligen nachgewiesenen Vergehen anzeige erstattet. Hier geht es auch nicht mehr um zivilrechtliche Ansprüche sondern es wurde Strafanzeige erstattet, weil der TE zum wiederholten mal ohne Fahrausweis aufgegriffen wurde.

Und wenn man dringend zum Amt muss aber kein Geld hat, lässt sich daraus noch kein anspruch ableiten, die öffentlichen Verkehrsmittel umsonst zu benutzen. dann muss man sich eben das Geld von Nachbarn, Freunden oder Verwandten leihen. Oder man ist so weitsichtig und legt sich für solche Notfälle einen kleinen Betrag zurück. ansonsten muss man eben die Strecke wirklich zu Fuß zurück legen oder lässt sich eben von Freunden fahren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast du dieses "erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer" nie nachträglich bezahlt? Oder kommt es generell zu strafrechtnlichen Konsequenzen, wenn man 3x schwarzfährt?
Ich glaube bei uns in Ö ist die Sache vom Tisch, wenn du dem Kontrolleur 70€ mitgibst. (oder du im Nachhinein 70€ überweist)

Ich bzw. meine Eltern haben alle erhöhte Geldstrafen von 40€ gezahlt (auch das vom letzten Male) und nun kam eben dieser Brief, dass die Polizei gegen mich ermittelt wird.
Okay, vielleicht ist auch beim Überweisen etwas schief gegangen und die konnnten die 40€ nicht deinem Fall zuordnen. (irgendeine ID-Nummer vergessen etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sherman123

Beim dritten Mal gehen die Verkehrsbetriebe von Vorsatz aus.
Und der wird angezeigt.
Je nach Verbund auch egal, wie lange die Sachen her sind.
 
es ist eben nicht egal, wie lange die sachen her sind ;)

"...die
Verjährung in Abhängigkeit von der Höchststrafe, die
für eine Tat vorgesehen ist (§78 Abs. 3 StGB)

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe
bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit
Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht
sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen
von mehr als fünf Jahren bis zu zehn
Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen
von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten...."


zudem kommt außerdem die unterscheidung, ob strafmündig oder nicht ;)

also ich gehe daher von 3 jahren aus.

mfg
 
@foenfrisur, doch es ist egal, da nur die dritte Fahrt zur Anzeige gebracht wird und die sollte natürlich nicht verjährt sein. Die ersten beiden Fahrten werden nicht angezeigt.
 
@die.foenfrisur

Das sagt das Gesetz, korrekt.
Aber das Unternehmen hat auch schon bei der ersten "Beförderungserschleichung" die Möglichkeit, dich anzuzeigen.
Du musst als Ladenbesitzer ja nicht erst den dritten Ladendiebstahl eines Menschen abwarten, um ihn anzuzeigen.

Zu spät geantwortet...
 
Zuletzt bearbeitet: (Marvin_X war schneller)
@marvinx

achso, ja dann ists klar, das die sich nicht 3 jahre zeit lassen.

ich dachte, es geht dann um die letzten 3 ;)

danke.

mfg
 
einfach abwarten u8nd tee trinken, ich könnt wetten das es durch die staatsanwaltschaft fallengelassen wird.

ansonsten wird es vermutlich milde ausfallen.

Zudem stellt sich mir die frage ob nicht sogar schon einzelne von deinen "TAten" verjährt sein müssten
 
Mopps schrieb:
Zudem stellt sich mir die frage ob nicht sogar schon einzelne von deinen "TAten" verjährt sein müssten

Das hat hier gar nichts zu bedeuten. Diese 3 mal Regel der Verkehrsbetriebe ist eine freiwillige Beschränkung der Unternehmen, sie könnten dich auch gleich beim ersten mal schwarz fahren anzeigen, dann hätten sie aber meist viel zu tun ^^.

Also es geht hier nicht um die ersten beiden male schwarz fahren, sondern um das aktuelle Vergehen. Die anderen beiden haben nur den internen Counter hochgezählt der bis zu Anzeige verstreicht.
 
Zurück
Oben