niz
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- Registriert
- Nov. 2001
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Da ab dem 1. Juni 2003 ein neues Recht gilt, was das erlauben und verbieten in Sachen kopieren, sichern und Kopierschütze, und selbst mir das nicht immer so richtig klar war, möchte ich eine kleine Übersicht bereitstellen, was man denn ab dem 1. Juni noch darf und was definitiv illegal ist.
1. kopieren von CDs und DVDs:
ist immernoch nicht unbedingt 100%ig klar geregelt, denn es wird in 3 Sparten unterteilt. Zum einen ist das kopieren und mäßige vervielfältigen von beliebigen Datenträgern auf andere beliebilge Datenträger, erlaubt, solange es weiterhin für den privaten Gebrauch unter natürlichen Personen ohne ein Handelsgeschäft stattfindet. Dabei ist wiederum nicht festgelegt, ob die Quelle der Kopie eine legale oder illegale ist ... Es heisst einfach - CDs und DVDs ja, wenn für den Privatgebrauch genutzt und kein Geld damit verdient wird.
Bei der Sicherungskopie eines geschützten Programmes ist es etwas anders. Solange ich die Lizenz (das Original besitze), darf ich nur eine Sichrungskopie vom besagten Programm machen. Heisst, dass CDs ohne Kopierschutz nicht kopiert werden dürfen, wenn kein Original in meinem Besitz ist. Also ist in diesem Falle weder die Umgehung, noch die entschlüsselung, noch die 1:1 Kopie erlaubt.
Bei Dongles kann, da der User definitiv das Programm nicht kopieren kann, dieser verlangen, dass der Dongle beseitigt wird (sprich das Programm ohne Dongle vom Hersteller/Programmierer lauffähig gemacht wird) oder eine Kopie vom Hersteller/Programmierer zugesandt wird.
2. kopieren von kopiergeschützten Audio-CDs:
wäre im Grunde eine Provatkopie, aber da der Kopierschutz vorhanden ist, ist das ab dem 1. 6. verboten!
3. kopieren von Spiele-CDs (Sicherungskopie):
Computerspiele sind im Grunde Programme ... Daher wäre das kopieren nach §69a UrhG nicht erlaub. Es bleibt noch zu entscheiden, ob dann vom User eine Sicherungskopie beim Hersteller/programmierer angefordert werden darf oder in diesem bestimmten Fall (für das Computerspiel) der Kopierschutz umgangen werden darf. Erlaubt sind die Sicherungskopien wieder nur dann, wenn kein Kopierschutz vorhanden ist, und das Original im Besitz und im Eigentum der Person ist, die die Kopie für sich anfertigt.
4. kopiergeschützte DVDs kopieren:
ist definitiv nicht mehr erlaubt. Selbst wenn auf der DVD Software vorhanden ist, und einem diese DVD gehört. Bleibt also nur noch zu entscheiden, ob der Hersteller dem User eine Sicherungskopie zusenden muss.
5. der Besitz von DVD-Riptools:
kurz und bündig: Punkt 4 erklärt das eigentlich schon -> der Besitz ist verboten
download von Programmen, die Kopierschütze umgehen:
ist nicht untersagt. Der Download aus dem Internet ist als solcher nicht verboten, jedoch der Upload oder das Sharing schon. Aber was nützt einem das downgeloadete Programm, wenn im nächsten Satz des Gesetzes steht, dass die Installation und Verwendung dieses Programms wiederrum verboten ist.
der Kauf oder das Ersteigern von Software, die Kopierschütze umgehen kann:
ist für Privatpersonen nicht untersagt. Der Besitz ist erlaubt, aber das benutzen in oben genannten Fällen nicht. Das Anbieten solcher Software ist für private und gewerbliche User verboten. Für gewerbliche Zwecke ist selbst der Kauf untersagt und kann ne ganze Stange Geld (50.000€) kosten.
löschen/deinstallieren von bereits vorhandener Software, die Kopierschütze umgehen kann:
wenn es für den Privatgebrauch genutz wird, dürfen CloneCD, DVD-Decrypter ... Nero und Konsorten auf der Festplatte bleiben. Ansonsten muss die Software weg ... Allerdings ist der Verkauf verboten und selbst das verschenken (auch Privat an Privat) untersagt.
Berichte über Kopierschütze in Zeitschriften und Internetmagazinen:
Das Berichten wird in Zukunft auch nicht verboten werden, allerdings können solche Berichte/Artikel oder Workshops für unzulässig erklärt werden, wenn sie dem Leser eine nachvollziehbare Hilfestellung geben können, um einen Kopierschutz zu umgehen. Aber das steckt, wie noch ein paar andere Sachen, noch in den Kinderschuhen und muss von den Gerichten noch entschieden werden.
1. kopieren von CDs und DVDs:
ist immernoch nicht unbedingt 100%ig klar geregelt, denn es wird in 3 Sparten unterteilt. Zum einen ist das kopieren und mäßige vervielfältigen von beliebigen Datenträgern auf andere beliebilge Datenträger, erlaubt, solange es weiterhin für den privaten Gebrauch unter natürlichen Personen ohne ein Handelsgeschäft stattfindet. Dabei ist wiederum nicht festgelegt, ob die Quelle der Kopie eine legale oder illegale ist ... Es heisst einfach - CDs und DVDs ja, wenn für den Privatgebrauch genutzt und kein Geld damit verdient wird.
Bei der Sicherungskopie eines geschützten Programmes ist es etwas anders. Solange ich die Lizenz (das Original besitze), darf ich nur eine Sichrungskopie vom besagten Programm machen. Heisst, dass CDs ohne Kopierschutz nicht kopiert werden dürfen, wenn kein Original in meinem Besitz ist. Also ist in diesem Falle weder die Umgehung, noch die entschlüsselung, noch die 1:1 Kopie erlaubt.
Bei Dongles kann, da der User definitiv das Programm nicht kopieren kann, dieser verlangen, dass der Dongle beseitigt wird (sprich das Programm ohne Dongle vom Hersteller/Programmierer lauffähig gemacht wird) oder eine Kopie vom Hersteller/Programmierer zugesandt wird.
2. kopieren von kopiergeschützten Audio-CDs:
wäre im Grunde eine Provatkopie, aber da der Kopierschutz vorhanden ist, ist das ab dem 1. 6. verboten!
3. kopieren von Spiele-CDs (Sicherungskopie):
Computerspiele sind im Grunde Programme ... Daher wäre das kopieren nach §69a UrhG nicht erlaub. Es bleibt noch zu entscheiden, ob dann vom User eine Sicherungskopie beim Hersteller/programmierer angefordert werden darf oder in diesem bestimmten Fall (für das Computerspiel) der Kopierschutz umgangen werden darf. Erlaubt sind die Sicherungskopien wieder nur dann, wenn kein Kopierschutz vorhanden ist, und das Original im Besitz und im Eigentum der Person ist, die die Kopie für sich anfertigt.
4. kopiergeschützte DVDs kopieren:
ist definitiv nicht mehr erlaubt. Selbst wenn auf der DVD Software vorhanden ist, und einem diese DVD gehört. Bleibt also nur noch zu entscheiden, ob der Hersteller dem User eine Sicherungskopie zusenden muss.
5. der Besitz von DVD-Riptools:
kurz und bündig: Punkt 4 erklärt das eigentlich schon -> der Besitz ist verboten
download von Programmen, die Kopierschütze umgehen:
ist nicht untersagt. Der Download aus dem Internet ist als solcher nicht verboten, jedoch der Upload oder das Sharing schon. Aber was nützt einem das downgeloadete Programm, wenn im nächsten Satz des Gesetzes steht, dass die Installation und Verwendung dieses Programms wiederrum verboten ist.
der Kauf oder das Ersteigern von Software, die Kopierschütze umgehen kann:
ist für Privatpersonen nicht untersagt. Der Besitz ist erlaubt, aber das benutzen in oben genannten Fällen nicht. Das Anbieten solcher Software ist für private und gewerbliche User verboten. Für gewerbliche Zwecke ist selbst der Kauf untersagt und kann ne ganze Stange Geld (50.000€) kosten.
löschen/deinstallieren von bereits vorhandener Software, die Kopierschütze umgehen kann:
wenn es für den Privatgebrauch genutz wird, dürfen CloneCD, DVD-Decrypter ... Nero und Konsorten auf der Festplatte bleiben. Ansonsten muss die Software weg ... Allerdings ist der Verkauf verboten und selbst das verschenken (auch Privat an Privat) untersagt.
Berichte über Kopierschütze in Zeitschriften und Internetmagazinen:
Das Berichten wird in Zukunft auch nicht verboten werden, allerdings können solche Berichte/Artikel oder Workshops für unzulässig erklärt werden, wenn sie dem Leser eine nachvollziehbare Hilfestellung geben können, um einen Kopierschutz zu umgehen. Aber das steckt, wie noch ein paar andere Sachen, noch in den Kinderschuhen und muss von den Gerichten noch entschieden werden.