sicherungkopieren <-> kopieren <-> raubkopieren

niz

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Da ab dem 1. Juni 2003 ein neues Recht gilt, was das erlauben und verbieten in Sachen kopieren, sichern und Kopierschütze, und selbst mir das nicht immer so richtig klar war, möchte ich eine kleine Übersicht bereitstellen, was man denn ab dem 1. Juni noch darf und was definitiv illegal ist.

1. kopieren von CDs und DVDs:
ist immernoch nicht unbedingt 100%ig klar geregelt, denn es wird in 3 Sparten unterteilt. Zum einen ist das kopieren und mäßige vervielfältigen von beliebigen Datenträgern auf andere beliebilge Datenträger, erlaubt, solange es weiterhin für den privaten Gebrauch unter natürlichen Personen ohne ein Handelsgeschäft stattfindet. Dabei ist wiederum nicht festgelegt, ob die Quelle der Kopie eine legale oder illegale ist ... Es heisst einfach - CDs und DVDs ja, wenn für den Privatgebrauch genutzt und kein Geld damit verdient wird.
Bei der Sicherungskopie eines geschützten Programmes ist es etwas anders. Solange ich die Lizenz (das Original besitze), darf ich nur eine Sichrungskopie vom besagten Programm machen. Heisst, dass CDs ohne Kopierschutz nicht kopiert werden dürfen, wenn kein Original in meinem Besitz ist. Also ist in diesem Falle weder die Umgehung, noch die entschlüsselung, noch die 1:1 Kopie erlaubt.
Bei Dongles kann, da der User definitiv das Programm nicht kopieren kann, dieser verlangen, dass der Dongle beseitigt wird (sprich das Programm ohne Dongle vom Hersteller/Programmierer lauffähig gemacht wird) oder eine Kopie vom Hersteller/Programmierer zugesandt wird.

2. kopieren von kopiergeschützten Audio-CDs:
wäre im Grunde eine Provatkopie, aber da der Kopierschutz vorhanden ist, ist das ab dem 1. 6. verboten!

3. kopieren von Spiele-CDs (Sicherungskopie):
Computerspiele sind im Grunde Programme ... Daher wäre das kopieren nach §69a UrhG nicht erlaub. Es bleibt noch zu entscheiden, ob dann vom User eine Sicherungskopie beim Hersteller/programmierer angefordert werden darf oder in diesem bestimmten Fall (für das Computerspiel) der Kopierschutz umgangen werden darf. Erlaubt sind die Sicherungskopien wieder nur dann, wenn kein Kopierschutz vorhanden ist, und das Original im Besitz und im Eigentum der Person ist, die die Kopie für sich anfertigt.

4. kopiergeschützte DVDs kopieren:
ist definitiv nicht mehr erlaubt. Selbst wenn auf der DVD Software vorhanden ist, und einem diese DVD gehört. Bleibt also nur noch zu entscheiden, ob der Hersteller dem User eine Sicherungskopie zusenden muss.

5. der Besitz von DVD-Riptools:
kurz und bündig: Punkt 4 erklärt das eigentlich schon -> der Besitz ist verboten


download von Programmen, die Kopierschütze umgehen:
ist nicht untersagt. Der Download aus dem Internet ist als solcher nicht verboten, jedoch der Upload oder das Sharing schon. Aber was nützt einem das downgeloadete Programm, wenn im nächsten Satz des Gesetzes steht, dass die Installation und Verwendung dieses Programms wiederrum verboten ist. :freak:

der Kauf oder das Ersteigern von Software, die Kopierschütze umgehen kann:
ist für Privatpersonen nicht untersagt. Der Besitz ist erlaubt, aber das benutzen in oben genannten Fällen nicht. Das Anbieten solcher Software ist für private und gewerbliche User verboten. Für gewerbliche Zwecke ist selbst der Kauf untersagt und kann ne ganze Stange Geld (50.000€) kosten.

löschen/deinstallieren von bereits vorhandener Software, die Kopierschütze umgehen kann:
wenn es für den Privatgebrauch genutz wird, dürfen CloneCD, DVD-Decrypter ... Nero und Konsorten auf der Festplatte bleiben. Ansonsten muss die Software weg ... Allerdings ist der Verkauf verboten und selbst das verschenken (auch Privat an Privat) untersagt.

Berichte über Kopierschütze in Zeitschriften und Internetmagazinen:
Das Berichten wird in Zukunft auch nicht verboten werden, allerdings können solche Berichte/Artikel oder Workshops für unzulässig erklärt werden, wenn sie dem Leser eine nachvollziehbare Hilfestellung geben können, um einen Kopierschutz zu umgehen. Aber das steckt, wie noch ein paar andere Sachen, noch in den Kinderschuhen und muss von den Gerichten noch entschieden werden.
 
Sorry, ich habe mich damit noch nicht richtig beschäftigt, aber steht auch irgendwo in diesem neuen, feinen Gesetz was ich tun kann/darf, wenn eine dieser kopiergeschützten CDs sich nicht in meinem 0815 CD-Player abspielen lassen?
IMHO wäre hier der Gesetzgeber gefragt, dem Hersteller Auflagen zu machen, die eine Verbreitung/Verkauf von CDs untersagt, die sich nicht in jedem Player/CD Laufwerk abspielen lassen. Wer schützt denn den Verbraucher vor den Spielereien der Industrie? Jede Woche kommt ein anderer Schutz auf den Markt, und ich habe später die Laufereien. Wenn eine geschützte CD in meinem Player läuft, dann heisst das noch lange nicht, daß die nächste (vielleicht mit modifiziertem Schutz) auch noch damit abspielbar ist.
IMO ist das wieder mal ein Zugeständnis an die Musikindustrie, die eine sehr grosse Lobby hat. Der Verbraucher bleibt dabei, mal wieder muss man sagen, auf der Strecke und hat das Nachsehen. Dem bleibt wieder nur das Hin- und Hergelaufe wenn die CD sich nicht abspielen lässt, das rumgesabbel mit dem Verkäufer mal aussen vor gelassen.
Und leider ist es so das sich hier der Markt nicht von alleine regelt. Früher kosteten CDs so um die 25,- DM, heute muss man für eine CD schon mal locker 17,- berappen. Vielleicht sollte die Industrie mal auf millionenteure Fernsehproduktionen verzichten und dafür die Medien wieder günstiger machen, dann wären solche (aufwendigen und teuren) Schutzmechanismen auch nicht nötig, dann könnte man sich nämlich durchaus mal wieder dazu durchringen eine CD zu kaufen.

Vielen Dank an DunkelAngst für die Zusammenfassung.
 
Kein Problem!

Wie bei den Nicht-Kopierbaren, da Kopierschutz, aber Kopierberechtigten CDs und allen DVDs darfst Du, so wie ich das verstanden habe, entweder wieder beim Hersteller anfragen, ob er Dir eine lauffähige Version zusendet oder Du sie Dir in diesem Falle lauffähig machst. Aber dahingehend sind noch ein paar ungereimtheiten, die noch von den Gerichten entschieden werden müssen. Z.B. kann es dann auch sein, dass der Hersteller dazu angehalten wird, dass dieser Kopierschutz und alle anderen seiner Art, die es be- oder verhindern, dass die CD ordnungsgemäß abgespielt wird, entfernt wird.
 
Jau, auch von mir...VIELEN DANK!

Aber seien wir doch mal Ehrlich...bis auf ein paar Verbote mehr und noch ein Paar Ungereimtheiten mehr steht da auch nichts neues drin, was aber leider Gottes auch an deiner Zusammenfassung liegen kann.

Übrigends mal was zum Nachdenken! Laut dem vorstehenden gilt dann nämlich folgendes:

Ich darf Filme aus der Videothek kopieren und wieder nicht!
Pornos darf ich problemlos kopieren, aber Kinder-Filme, die keinem Schaden, die darf ich nicht kopieren.
Grund: Die Porno-Studios haben kein Geld für Macrovision und anderes.
Disney schon!
Hach ist das nicht gerecht? Wer eh schon zuviel Geld hat, der wird auchnoch bevorteilt.

Rodger
 
Also ich hab beim kumpel in einer ausgabe von com online gelesen:
Das kopiergeschützte cd's kopiert werden dürfen, wenn der kopierschutz nich greift z.B. bei Linux und macintosh. Wenn er aber funzt wie auf windows dann darf nicht gerippt werden.
Klingt irgenwie komisch aber es stand da
naja weiss nicht irgendwer ne site wo die ganze vrbote usw. stehen?

greetz faba
 
meist ist es aber ein hardware kopierschutz, der nichts mit dem betriebssystem zu tun hat ;)
 
das ganze hat auch eine Lücke:
DVDs dürfen nicht kopiert werden(rippen) aber mitgeschnitten werden!
d.h wenn du die DVD abspielst und das alles aufzeichnest ist es legal!
 
Lol danke für den Tipp karuso.

Ist das nicht mal wieder herrlich sinnfremd ? Vielen dank an die Politiker
 
schade nur, dass unserem gesetzgeber da die leute mit fachkompetenz fehlen. auch schaltet sich wohl kein verbraucherschutz ein, wenn dem ahnungslosen kunden cds mit musik verkauft werden, er sie in seinem audio cd-player abspielen will, dass aber nicht geht, da diese cds nen kopierschutz haben, wobei sie damit das cd-da (compact disc digital audio)-patent von philips verletzen...da dieses patent, soweit ich mich erinnern kann, am auslaufen ist, gibts auch keine klage. nur leider kennt hierzulande der kunde seine macht nicht, die macht des nichtkaufens :rolleyes:
denn solange es noch genug leute gibt, die dieses zeug trotzdem kaufen, kommt die industrie auch damit durch. der rest kann nichts anderes tun, als dieses mit anzusehen...

greets, weird
 
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