Sky Receiver verkaufen während Abovertrag - möglich?

Chrisibär

Lt. Commander
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Hallo Leute,

mein Schwiegervater hat sich Anfang diesen Jahres Sky zugelegt, inkl. einem Sky Leihgerät welches im Packet gratis mit dabei war.
Jetzt hat er mich gefragt ob er ihn verkaufen kann, dadurch das er bereits einen Festplattenreceiver mit CI Modul hat, und dieser folglich nicht in Verwendung ist.

In den AGBs hab ich dann bei ihm gelesen das der Kunde die Möglichkeit hat den Leihreceiver nach Beendigung des Abonnements zu erwerben für 9,90 Euro.

Wäre falls er das 12monatige Sky Abonnement zb nächste Woche schriftlich kündigt (mit Terminwirkung Januar 2014) inkl. dem Zusatz "Erwerb des Receivers um 9,90 Euro" ein Verkauf desselben schon vorab/während der Abolaufzeit rechtlich möglich?

danke erstmals
Chris
 
Die SKY Receiver sind generell Leihgeräte und können nicht käuflich erworben werden.
 
So hab ihn nochmal angerufen und auf seinem Sky Vertrag selber steht: "Der Leihreceiver bleibt im Eigentum von Sky und wird den Abonnenten für die Dauer seines Abonnements unentgeltlich überlassen, dieser ist nach Beendigung des Abonnements an sky zurückzugeben. Alternativ hat der Abonnent die Möglichkeit den Leihreceiver nach Beendigung des Abonnements zu erwerben (HD Receiver um 9,90 Euro)."

Darum ja seine Frage? :)
 
Ja, wenn er das Jahr wartet und dann 10,- bezahlt gehört er ihm, und er kann damit machen was er will.
 
Ja das offensichtlich, darum ja die etwas speziellere Frage: Ob ein Produkt durch einen Kündigungsvertrag (mit inkludierter Satzung des Erwerbs des Leihreceivers für jene 9,90 Euro) mit einem Terminende eines Abonnements auch schon vorher in das Eigentum des Abonnementen wechselt? :)
 
Warum sollte dies so möglich sein? Für mich macht das keinen Sinn.
So lange der Vertrag läuft ist der Receiver Eigentum von Sky. Wenn Du oder dein Schwiegervater ihn verkaufen, müsste man sogar über ein strafbares Handeln i.S. einer Unterschlagung nachdenken. Während der Vertragslaufzeit kann ja auch immer eine Kündigung von Sky kommen (z.B. wg. Vertragsbruch, ausbleibende Zahlungen etc.), sodass sie dann natürlich ihren Receiver wieder haben wollen.
Nur weil ihr den Vertrag zu einem bestimmten Datum kündigt bedeutet dies ja nicht automatisch das Ende aller vertraglichen Verpflichtungen.
 
Es geht ja gar nicht um irgendwelche Verletzungen von Verträgen es war eine generelle informative Frage, die sich daraus einfach ergeben hat seinerseits. Außerdem hat das doch nichts damit zu tun wenn zb Sky dich kündigt, werden meines Wissens doch nicht Teile des Vertrags unwirksam; folglicht kannst du doch mit Abonnementende was in dem Falle gleich ist mit Vertragsende den Receiver zu diesem vorher im Skyvertrag festgelegten Preis von 9,90 doch erwerben? Oder nicht? :)
 
Nein, ein Verkauf (besser gesagt eine Eigentumsübertragung) ist nicht möglich.

Eigentum kann nur vom Rechteinhaber (Eigentümer) übertragen werden, und Dein Vater ist nicht Eigentümer. Mithin ist es ihm nicht möglich, einem Dritten Eigentum zu verschaffen (auf § 935 BGB gehe ich an dieser Stelle nicht näher ein, falls dieser Einwand kommen sollte).

diRAM hat übrigens von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen, welche unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat Dein Vater natürlich auch keinen Anspruch auf Erwerb des Eigentums am Receiver.


Ihr könntet nur bei Sky anfragen, ob Ihr nicht bereits jetzt das Eigentum (für 9,90 €) erwerben könntet. Stimmt man dort zu, ist Dein Vater aufgrund einer Einigung über die Eigentumsübertragung (Übergabe ist hier nicht erforderlich) Eigentümer geworden und kann das Gerät veräußern.

MfG,
Dominion.
 
Danke für die Konkretisierung ;)

Eigentlich ist es ziemlich simpel, wie dominion sagt: Wenn nicht abseits der ursprünglich vereinbarten Konditionen etwas anderes vereinbart wurde (s. dominions Tipp), ist dein Schwiegervater nicht Eigentümer des Receivers. Und eine Kündigung zum Datum xy "hebelt" das Eigentumsverhältnis nicht aus.
 
Danke euch beiden für diese ausführliche Erklärung :)

Werde es ihm morgen weiterleiten und ich denke die Option mit Sky zu kontaktieren in Bezug auf Erwerb des Receivers ist ein guter Vorschlag.

vielen dank
Chris
 
Nein, ein Verkauf (besser gesagt eine Eigentumsübertragung) ist nicht möglich.

Unabhängig von den vertraglichen Folgen ist eine Eigentumsübertragung in dieser Konstellation möglich, der gutgläubige Erwerb ist hier nicht durch 935 BGB gesperrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da vom TE ja "um 9,90€" zitiert wird und es bei Sky Deutschland "nicht" möglich ist, das Leihgerät käuflich zu erwerben, dürfte es sich hier ja um Österreich handeln. In den aktuellen Sky.at AGB steht:

Alternativ zur Rückgabe gem. Pkt. 1.2.6 hat der Abonnent die Möglichkeit, binnen 14
Tagen nach Beendigung eines Abovertrages den jeweiligen Leih-Digital-Receiver käuflich
zu erwerben (Preis variiert je nach Receivermodell). Wird dem Abonnenten allenfalls bei
Aboabschluss ein Leih-Digital-Receiver mit externer Festplatte überlassen, ist die Festplatte
von der Kaufoption gem. Pkt. 1.2.8 ausgenommen.

Das mit den 9,90€ hab ich nur in den AGB von 2009 gefunden. Kann aber bei einem "einfachen" HD Receiver auch sicher aktuell noch so sein.

Naja, da es sich um Sky AT handelt, kann man die Deutschen Gesetztestexte dazu eigentlich vergessen. Wobei ich nicht weiß, in wie weit sich DE und AT hier ähneln.

Was ich mich aber noch frage, wird das Abo wirklich beendet oder dann doch fortgeführt, mit der Annahme ich hatte ja gekündigt und der Receiver gehört mir, den gebe ich jetzt weiter. Denn wenn das Abo fortgeführt wird, dürfte der Receiver ja weiterhin Sky gehören. Kommt aber wohl auch darauf an ob Sky die 10€ dann berechnet hat oder nicht. Aber da wir uns ansonsten in Österreichischen Gesetzen bewegen, weiß ich auch nicht wie es da genau aussieht.
 
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