Smartphone weiterverkaufen

SIXXA

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Juni 2016
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Sehr geehrte Damen und Herren

Person A bietet ein Smartphone zum Verkauf an. Es wurde durch eine Vertragsverlängerung eines entsprechenden Mobilfunkanbieters kostenlos bereit gestellt. Person A möchte jedoch sein altes Smartphone behalten und es an Person B privat weiterverkaufen. Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Person A und B abgeschlossen. Nun ist nach einem Monat das Smartphone defekt und Person B wendet sich an Person A, da es ein Garantiefall ist. Kann Person B sich direkt an den Provider mit der Rechnung von Person A wenden? Ist es in diesem Fall überhaupt möglich die Garantie in irgendeiner Art und Weise in Anspruch zu nehmen? Hätte man einen Garantiefall im Kaufvertrag regeln können?

Mit freundlichen Grüßen
SIXXA
 
Mit Garantie hat der Provider gar nichts zu tun. Es kann aber sein das der Hersteller die Garantie nur dem "Erstkäufer" gewährt, das kann man in den Garantiebestimmungen nachlesen. Wenn ein Anspruch besteht einfach den Hersteller ansprechen.

Für einen Gewährleistungsanspruch sollte sich auch B an die Telekom wenden können - es könnte allerdings passieren das das Telefon nach der Reparatur (durch den Hersteller bzw. zertifizierten Dritten) an A geschickt wird - vorher abklären.
 
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