Software zum Loggen der Webseite zugriffe

thedot

Lieutenant
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März 2005
Beiträge
811
Hallo Leute,

eine Freundin die ihr eigenes Unternehmen führt benötigt eine Software, die Webseitenzugriffe logt. Habt ihr da welche empfehlenswerte Programme.

PS: Dass die MAs nicht privat surfen dürfen und alles geloggt wird, wissen sie. Auch wenns noch nicht der Fall ist ;)
 
suchst du sowas wie eine web analyse? ich bin von google analytics ganz begeistert

edit: sorry, war zu vorschnell, jetzt weiß ich erstmal was du meinst.

normalerweise speichern die browser sowas doch, oder surfen die mitarbeiter mit ihren privaten laptops?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

der 1te Absatz hört sich "normal" an, dieses Feature bietet der Provider selber.
Der 2te deutet aber auf "Spionage" hin.

Dafür gibt es Spector, eBlaster oder Orvell Monitoring...

Übrigens:
die MAs = Mitarbeiter?
Mitarbeiters gibt es nicht. Plural = Mitarbeiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cmdSonic
Die Mitarbeiter Surfen nicht mit ihren eigenen Laptops sondern ganz normal am AP. Die Historie kann dabei ganz einfach gelöscht werden.

@moquai
Danke für die Tipps, werde mir die Sachen anschauen.

Dass es kein "Mitarbeiters" gibt ist mir auch sehr wohl bewusst. Wir hier an der Arbeit sprechen immer so MAs für Mitarbeiter, APs für Arbeitsplätze etc Sorry und nicht falsch verstehen, die RS beherrsche ich :)

PS: RS steht natürlich für die Rechtschreibung, wir versuchen hier so viel wie möglich abzukürzen ;)
 
thedot schrieb:
Dass es kein "Mitarbeiters" gibt ist mir auch sehr wohl bewusst. Wir hier an der Arbeit sprechen immer so MAs für Mitarbeiter, APs für Arbeitsplätze...

Hallo,

alles klar. Diesen "Slang" gab es zu meiner Zeit noch nicht.
Und in diesem Forum treiben sich einige solcher Ordografi-Spezialisten herum. :D
 
Bleibt aber dennoch die Frage offen, was darf das Programm mitloggen um vor einem Arbeitsgericht standzuhalten, wenn die MA ausspioniert werden?
 
Hallo,

ohne Zustimmung der Mitarbeiter (in Vertretung vom Betriebsrat) geht absolut nichts.
Ansonsten greift §201, §202 StGB.

Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt, dann kann man das Surfen überwachen.
Aber die personenbezogene Speicherung ist auch nicht erlaubt.

Private Mails sind, wie auch private Telefongespräche, absolut tabu.
 
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