Sollten Produkte aus Raucherhaushalten bei einem Verkauf extra als solche gekennzeichnet werden müssen?

WinstonSmith101

Lt. Commander
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Ich habe in der Vergangenheit sowie aktuell bereits mehrfach Elektronik und andere Dinge bei eBay oder Kleinanzeigen per Versand gekauft, die vom Verkäufer als einwandfrei beschrieben wurden. Zu Hause habe ich dann jedoch festgestellt, dass diese Dinge aus Raucherhaushalten stammen und so stark stinken, dass sie für Nichtraucher unerträglich und gesundheitsschädlich sind. Laut Studien geben diese Dinge auch noch nach Jahren ihre Schadstoffe ab und gefährden die Gesundheit ihrer Benutzer.

Aktuelles Beispiel: Ich habe eine Fritz!Box 7590 AX V2 gekauft. Sie wurde als einwandfrei und neuwertig beschrieben. Sogar die Schutzfolien waren noch drauf, inklusive Verpackung und Zubehör. Nach der Lieferung stellte sich jedoch heraus, dass sie zwar einwandfrei funktioniert, aber so stark nach Zigarettenrauch stinkt, dass sie in meinen Räumlichkeiten nicht verwendet werden kann. Gerade im Betrieb stinkt das Gerät so stark, dass eine Verwendung unmöglich wird. Das gesamte Zimmer stinkt nach Zigarettenrauch.

Ich habe das Gerät bereits demontiert und alles, inklusive Gehäuse, Platine, Bauteile, Antennen, Kabel usw., aufwendig mit Wasser und Reinigungsmittel gereinigt. Das hilft jedoch nur wenig. Vor allem bei Gebrauch heizt sich die Platine auf und verströmt einen extrem unangenehmen Zigarettengeruch. Der Geruch und die Schadstoffe scheinen u.a. in die Platine und die Bauteile einzudringen und werden dann, insbesondere bei Wärme, wieder freigesetzt. Selbst das Gehäuse, die Kabel und das Netzteil stinken stark, und das Abwaschen mit Wasser und Reinigungsmitteln hilft nicht. Die Schadstoffe dringen in den Kunststoff ein.

Müsste die Verwendung in einem Raucherhaushalt bei vergleichbaren Produkten nicht eigentlich als Mangel aufgeführt werden? Wie geht ihr mit solchen Produkten um?
 
was hindert dich, vor dem Kauf bei Kleinanzeigen oder Ebay, den VK kurz zu fragen?
 
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Stinken ist halt kein rechtlich genau gefasster Begriff. Ein Raucher wird das selber nicht wahrnehmen.
Zur Sicherheit nur auf Angebote aus ‚tierfreiem Nichtraucher-Haushalt‘ eingehen.
 
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Ich denke auch, dass es eine Verpflichtung geben sollte, ob Geräte aus einem Raucherhaushalt stammen, wenn gleich man das ja meist recht einfach hinterfragen kann.
 
Stinken nicht, allerdings der zu erwartende Normalzustand, sofern nicht abweichend davon verkauft wurde.

Es nimmt ja auch keiner hin, wenn ein Hund/Katze/Mensch gegen den Gegenstand gepinkelt hat und das entsprechend riecht und auch da fordert niemand eine Informationspflicht, eben weil das (alles) bereits abgedeckt ist.


Was hier fehlt:
Die konsequente Durchziehung der rechtlichen Mittel gegenüber dem Verkäufer.
 
Gesundheitliche Probleme würde ich jetzt mal als relativ gering einschätzen wollen. Aber ich möchte jetzt auch nicht deswegen rum diskutieren wollen. Bis 2018 habe ich selber geraucht. Über 30 Jahre lang. Und ja, als Raucher riecht man das selber kaum. Trotzdem war es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass bei Verkäufen mit anzugeben. Und es wäre in meinen Augen auch ein Argument, Ware wieder zurück geben zu können. Grade Elektroartikel auf jeden Fall. Denn bei Gebrauch erwärmen sich Bauteile und setzen den Geruch frei. Nen Topf kann ich sauber schruppen. Aber von Platinen bekommt man den Schmand nicht mehr runter mit einem vertretbaren Aufwand.
Und ich gehöre nicht zu den Nichtrauchern, die super empfindlich geworden sind. Mir ist das ganze (zum Glück) vollkommen egal.
Aber ich kann den TE verstehen, dass er sich über diese fehlende Info ärgert.
 
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WinstonSmith101 schrieb:
Müsste die Verwendung in einem Raucherhaushalt bei vergleichbaren Produkten nicht eigentlich als Mangel aufgeführt werden? Wie geht ihr mit solchen Produkten um?

Ja müssen sie! Bei eBay einfach eine Rückgabe starten und zurück senden. Der Verkäuer (auch Private) muss den Artikel zurück nehmen wenn er diesen Mangel nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt hat oder gar gelogen hat. Als Grund einfach "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" wählen und du bekommst ein kostenloses Rücksendelabel.

Machen viele Verkäuer so um mehr Geld zu bekommen. Anders als mit der Rückgabe und damit verbunden dem steigenden Counter bei Rückgabe und Mängelquote lernen sie es nicht!
 
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WinstonSmith101 schrieb:
Laut Studien geben diese Dinge auch noch nach Jahren ihre Schadstoffe ab und gefährden die Gesundheit ihrer Benutzer.
Kannst du zu den Studien Quellen nennen?

CU
redjack
 
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Ich habe vor Jahren mal einen gebrauchten Monitor gekauft.
Schon beim öffnen des Pakets kam super toller kalter Zigarettenrauch entgegen. Gar nicht erst komplett ausgepackt sondern sofort retourniert.

Seitdem achte ich auf "Rauchfreier Haushalt" oder frage nach bevor ich kaufe.
 
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Wenn sowas nicht extra in der Beschreibung steht, würde ich definitiv IMMER nachfragen. Der Geruch ist einfach ekelhaft und sowas muss man sich ja nicht freiwillig in die Wohnung holen.
 
Vielen Dank für den Link, trifft leider nicht deine getätigte Aussage:

WinstonSmith101 schrieb:
und gefährden die Gesundheit ihrer Benutzer.

Da ist von "kann gefährden" die Rede.

Unabhängig davon, solche "Rauchergeräte" haben bei mir im Haushalt auch nichts zu suchen.

Cu
redjack
 
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WinstonSmith101 schrieb:
Dafür muss man nicht lange recherchieren. Wikipedia "Third-Hand Smoke" und die daraus folgenden Links bieten einen guten Einstieg. Alternativ könnte man ChatGPT zu diesem Thema befragen. Das liefert eindeutige Antworten und weiterführende Links.
Ich denke, dass das Ausdünsten vieler neuer Produkte nach dem Auspacken und Erst Inbetriebnahme ein höheres Gesundheitsrisiko darstellt. Es geht mir hier nicht ums Prinzip oder "Rechthaberei", sondern um die Durchsetzungsfähigkeit um rechtlichen Rahmen. Das es grundsätzlich nicht o.k. ist, das Raucherhaushalt zu verschweigen, hatte ich ja schon geschrieben.
 
Ein deutlicher Geruch, der bei einem Artikel nicht aufgrund der Produktion, sondern aufgrund unsachgemäßer Verwendung/Lagerung entsteht, ist ein Sachmangel.

Wenn im Verkaufsangebot nicht auf einen bestehenden Sachmangel hingewiesen wird ist der ggf. entstandene Kaufvertrag anfechtbar. Wenn klar ist, das der Sachmangel dem Verkäufer bekannt war oder bekannt hätte sein können, ist dieser in der Haftung und muss etwaigen Schaden (Versandkosten) tragen. Ggf. kann hier sogar der Straftatbestand des Betrugs zur Anzeige gebracht werden.

Auch im Privatkauf kann eine Sachmängelhaftung (ehemals Gewährleistung) nur bedingt ausgeschlossen werden. Übliche Formulierungen zum Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung werden rechtlich nur für Mängel anerkannt, die, dem Verkäufer als Laien, als unbekannt anzunehmen sind.
Mängel die einem Verkäufer zumutbar bekannt hätten sein müssen, müssen entweder explizit im Angebot erwähnt sein, oder auch der Privatverkäufer muss die Sachmängelhaftung übernehmen.

Rechtlich ist die Situation also schon voll abgedeckt. Recht haben und Recht bekommen ist nur leider ja nicht immer das Gleiche, was hier das größte Problem der Käufer sein könnte.
Mit den Argumenten im Kopf, hat man aber gute Chancen, das die jeweilige Plattform auch reagiert. Die werden eher bei "bestehender Sachmangel" hellhörig, als bei "mir gefällt nicht wie das Stinkt".
 
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WinstonSmith101 schrieb:
Wie geht ihr mit solchen Produkten um?
Ich kaufe und verkaufe schlicht und ergreifend nichts Gebrauchtes.

Das, was ich nicht mehr benötige, verschenke ich.

Ach so: Wir sind ein Nichtraucherhaushalt.
 
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Wen es (noch) interessiert:

 
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genau. aber dann nägel mit köpfen.
alles ist ein mangel.
der vorbesitz allgemein.
und raucher sind das allerschlimmste
gefolgt von verantwortungslosen deo/parfum derivate benutzern.
und nicht zu vergessen diese gewissenlosen haustierhalter
...tbc...
 
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