News SPD fordert neue Gesetze für Trojaner-Einsatz

@Jelais99

Es ist letztendlich egal was, Du über

du zeigtest ja bissher immer genauestens, das du nicht diskutieren möchtest. es gilt nur das, was du schreibst, anderes wird nichtmal genau durchgelesen.

Und der Einsatz von Staatstrojanern hat nichts mit der Gültigkeit des Grundgesetzes als Verfassung zu tun.

es zeigt aber auf, wo die problematik liegt(unter anderem). auch wenn dir das nicht gefällt.

Verstößt dieser gegen unser Grundgesetz, ist das den politischen Organen und dden Behörden zuzuschreiben.

ach so. die politischen organe. du meinst dieselben, welche straffreiheit besitzen, egal was sie tun? zum beispiel wie gerade herr uhl das grundgesetz gebrochen hat? schön die schuld wegschieben, sie wird dadurch kleiner?

"ähm. bitte schreib nicht weiter mit mir, ich könnte meine gute meinung über die deutschen bürger noch verlieren."scherz

nochmals zur erinnerung. die verfassung erlaubt einen trojaner NUR, explizit NUR, bei verbrechen gegen leib und leben. genau das wurde gebrochen, indem man eine "quellen-tkü" durchführte mit einem trojaner, der mehr kann, als er darf.

1. bruch, es wurde ein trojaner bei einem minderen vergehen eingesetzt.
2. bruch, es wurde mehr gemacht, als vom BVG erlaubt wurde.

das fazit daraus, ist ein klassischer verfassungsbruch. da gibts nunmal herzlich wenig zu diskutieren. ausser man ist resistent gegen jegliche faktenlage. dann sollte man aber nicht mitdiskutieren.

Ich persönlich halte den Staatstrojaner, wenn er einen eng begrenzten Einsatzzweck hat, für keinen unzumutbaren Eingriff.

hatte er bereits, nun zeigte sich aber, das genau diese begrenzungen NICHT eingehalten wurden/werden.

Vorausgesetzt ist natürlich das durch den Einsatz überragende Rechtsgüter geschützt werden.

genau das wurde auch nicht eingehalten.

Und vorausgesetzt, dass der Einsatz einen richterlichen Beschluss bedarf.

der wurde für eine quellen-tkü gegeben, es wurde dann aber ein trojaner verwendet, der skreenshots machte, was KEINE quellen-tkü ist. selbst das widerspricht dem, was du willst. aber der trojaner soll nu per neuem gesetz besser werden?*ist deine adresse mond?

ähm, wie war das nochmals, du bist für den trojaner? du bist also dafür, das der staat den trojaner willkürlich benutzen darf, für die paar eventuellen fälle, welche damit ein attentäter gefasst werden kann?

todesbilanz der letzten 5 jahre, ev länger = ca 10 000 todesopfer durch terrorismus. *geschätzt wer zahlen hat, nur her damit. ground zero war glaub ca 2000 todesopfer.

http://www.geschichteinchronologie.ch/med/keime-im-krankenhaus.html

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene infizieren sich allein in deutschen Krankenhäusern jedes Jahr bis zu eine Million Menschen mit gefährlichen Keimen. Und: Bis zu 40.000 Menschen sterben jährlich durch Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zugezogen haben. Das sind achtmal mehr als im Straßenverkehr.

hüstelt, du hast angst vor terror? ernsthaft?

greez
 
@Tarrabas
Ich habe durchaus gelesen, was Du geschrieben hast. Aber es ist nun mal ein Fakt, dass das Grundgesetz die Verfassung von Deutschland ist. Da können wir endlos diskutieren und grundsätzlich anderer Meinung sein, aber das ändert nichts daran, dass Deutschland eine anerkannte Verfassung hat.

Und deine Polemik ist an der Stelle völlig unangebracht. Man muss an der Stelle auf zwei ebenen Diskutieren.

Es geht auf der einen Seite um gesetzliche Regelungen und auf der anderen Seite um deren Durchsetzung. Das sind zwei völlig verschiedene Aspekte. Ein rechtlich klar definierter Rahmen für den Einsatz eines Staatstrojaners muss nicht zwangsläufig gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ist die eine Seite

Die andere Seite befasst sich mit der praktischen Umsetzung. Und da gebe ich Dir recht. Das was zuvor gelaufen ist, verurteile ich selbst aufs schärfste. Das gehört auch geahndet, allerdings ändert dies nichts daran, dass ich eine solche Gesetzgebung für notwendig halte. Ich halte es auch gerade deshalb für notwendig, um eine klare und verbindliche Regelung zu schaffen, die sich natürlich innerhalb enger Grenzen bewegen muss.

Aber wie gesagt, man muss eben zwischen beiden Aspekten unterscheiden.
 
@Jelais99

Da können wir endlos diskutieren und grundsätzlich anderer Meinung sein, aber das ändert nichts daran, dass Deutschland eine anerkannte Verfassung hat.

das wort in rot, lass das weg und du hast recht. ansonsten hast du unrecht. aber die diskussion bringt da tatsächlich nichts.

Und deine Polemik ist an der Stelle völlig unangebracht.

die polemik darfst du mir nun haarklein aufzeigen. *ich erwarte es nicht, da dieses totschlag-möchtegern-argument anscheinend von jedem benutzt werden darf.

im zweiten teil, deiner aussage muss ich eher zustimmen. ich sehe auch eine differenzierte sicht auf die dinge als lösung.

1. es darf keinen weiteren verfassungsbruch geben. dies ist durch eine UNabhängige instanz zu gewährleisten.

2. die gesetzgebung welche ihr momentan habt, ist ausreichend. wenn man sie einhält.

3. solche gesetzesübertretungen dürfen nicht folgenlos bleiben. da man sonst die übertretung akzeptiert.

wie du siehst, sind wir nichtmal so weit auseinander.

greez
 
Ein Eingehen auf das GG als anerkannte Verfassung erspare ich mir jetzt mal...

Jelais99 schrieb:
@Tarrabas
Es geht auf der einen Seite um gesetzliche Regelungen und auf der anderen Seite um deren Durchsetzung. Das sind zwei völlig verschiedene Aspekte. Ein rechtlich klar definierter Rahmen für den Einsatz eines Staatstrojaners muss nicht zwangsläufig gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ist die eine Seite

Die andere Seite befasst sich mit der praktischen Umsetzung. Und da gebe ich Dir recht. Das was zuvor gelaufen ist, verurteile ich selbst aufs schärfste. Das gehört auch geahndet, allerdings ändert dies nichts daran, dass ich eine solche Gesetzgebung für notwendig halte. Ich halte es auch gerade deshalb für notwendig, um eine klare und verbindliche Regelung zu schaffen, die sich natürlich innerhalb enger Grenzen bewegen muss.

Aber wie gesagt, man muss eben zwischen beiden Aspekten unterscheiden.

Das habe ich doch auch geschrieben *g* Stimme ich völlig mit überein.

Tarrabas schrieb:
im zweiten teil, deiner aussage muss ich eher zustimmen. ich sehe auch eine differenzierte sicht auf die dinge als lösung.

1. es darf keinen weiteren verfassungsbruch geben. dies ist durch eine UNabhängige instanz zu gewährleisten.

2. die gesetzgebung welche ihr momentan habt, ist ausreichend. wenn man sie einhält.

3. solche gesetzesübertretungen dürfen nicht folgenlos bleiben. da man sonst die übertretung akzeptiert.

Sehe ich auch so, außer das eine genauere gesetzliche Regelung für Trojaner in meinen Augen durchaus etwas für sich hat - auch wenn die aktuelle gesetzliche Regelung als ausreichend gesehen werden kann.
 
Hi
Jelais99 schrieb:
Ein rechtlich klar definierter Rahmen für den Einsatz eines Staatstrojaners muss nicht zwangsläufig gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ist die eine Seite.

Das infizieren eines Rechners verstößt gegen das Grundgesetz und wird nur im Ausnahmefall (Terror/Verfassungsfeindlichkeit) durch dieses schon definiert.
Sowas nennt sich IT-Grundschutz und ist ein höheres Gut als die Strafverfolgung von paar Drogendealern, Bodybuilder bzw. Dopern oder Pharmadealern.

Wo besteht da jetzt Handlungsbedarf, ist mir immer noch unklar und mit Sicherheit nicht bei der Strafverfolgung, die offensichtlich zu dämlich ist verschlüsselte Verbindungen zu entschlüsseln. ;)

Jeder, der an den IT-Grundschutz ran will oder das einschränken über den o.g. Absatz hinaus befürwortet ist ein Verfassungsfeind, da Grundrechte, hier IT-Grundschutz, beschnitten werden sollen.

Das liegt übrigens einzig und allein daran, das du gegen die Anordung keine Möglichkeit hast diese rechtlich prüfen zu lassen, weil sie nicht bekannt ist.
Da wirst du auch kein Gesetz schaffen können die eine rechtliche Prüfung möglich macht.
Wie soll das funktionieren? Eine rechtliche Prüfung von etwas, was einem nicht bekannt ist?

Cu
Edit: ach, ein Gesetz, das Grundrechte ausser Kraft setzte gabs schon mal.
Nennt sich Reichtagsbrandverordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Handlungsbedarf besteht für mich insofern, dass der Rahmen in denen ein Staatstrojaner eingesetzt werden darf sowie die Möglichkeiten des Trojaners gesetzlich definiert werden sollten. Auch die Bedingungen dafür sollten eindeutig festgelegt werden. Je konkreter der gesetzliche rahmen, desto geringer der ermessenspielraum bzw. desto geringer sind die Auslegungsmöglichkeiten. Und das würde auch Missbrauchsmöglichkeiten reduzieren, da sie dann wesentlich einfacher geahndet werden können.

Grundrechte, wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe, können durchaus eingeschränkt werden, um andere Rechtsgüter zu schützen. Siehe dazu das StGB oder die PsychKGs der einzelnen Bundesländer usw. Damit wird man nocht nicht zum Verfassungsfeind. Wichtig ist nur, dass sich eine solche Gesetzgebung einer Güterabwägung unterziehen muss.
 
@Jelais99

Handlungsbedarf besteht für mich insofern, dass der Rahmen in denen ein Staatstrojaner eingesetzt werden darf sowie die Möglichkeiten des Trojaners gesetzlich definiert werden sollten.

red ich spanisch?

der staatstrojaner darf NUR eingesetzt werden, wenn gefahr für leib und leben besteht. das bedeutet, bei terrorgefahr. sonst NICHT.
das wäre eine einigermassen gute lösung, würde sie eingehalten werden von den behörden.

was willst du daran nu abändern? noch mehr zulassen?*:stock:

Wichtig ist nur, dass sich eine solche Gesetzgebung einer Güterabwägung unterziehen muss.

der trojaner wurde zur quellen-tkü eingesetzt. ist das die güterabwägung, welche du meinst?*:stock:

das ist ein klassischer verfassungsbruch, da der sogenannte innere kreis der persönlichkeit(bundesverfassungsgerichts-entscheid 2008) NUR bei gefahr auf leib und leben verletzt werden darf(skeenshots und dergleichen, bedeuten trojaner-einsatz, keine quellen-tkü). das ist nicht gegeben, bei verdacht auf drogenhandel, oder dergleichen. genau so wurde er aber eingesetzt.

ich fasse zusammen, was den trojaner angeht, er wurde nach belieben der beamten eingesetzt. genau daran ändert ein neues gesetz null und nichts. es ist sogar so, das man wissentlich einen trojaner einsetzte, wobei man beim richter nur eine quellen-tkü absegnen liess. ev fällt nun dem einen, oder anderen der groschen. die befürchtungen lagen ja bei der trojaner-einsatz-problematik genau da, das man die überwachung für andere sachen einsetzen könnte. was heute durch den staat bestätigt wurde, da der staat den trojaner widerrechtlich eingesetzt hat. sorry, aber jede andere bezeichnung ist eine grosse lüge, laut der faktenlage heute.

der trojaner darf bei einer quellen-tkü NICHT eingesetzt werden, da die quellen-tkü nur das abhören der telekomunikation ermöglichen soll. keine skreenshots, NUR skype oder dergleichen. da sich die telefonie zusehends aufs internet verschiebt. die quellen-tkü darf gewisse sachen NICHT können. die quellen-tkü darf nicht mehr, als NUR die telekomunikation erfassen(gesendete mails, skype wenn die übertragung stattfand). die quellen-tkü darf keine nachladefunktion besitzen, da man mit einer solchen funktion keine beweisrechtliche daten sammeln kann. so gewonnene daten sind gerichtlich nicht verwertbar, im klartext. der grund ist hier die manipulierbarkeit durch dritte. ob das nun die beamten sind, oder andere personen.

die regelung der quellen-tkü wäre grundsätzlich ok, wie sie ist. die technische umsetzung ist aber kaum möglich. von daher würde ich vorschlagen, auf dieses instrument zu verzichten in der form wie jetzt. dies ist dadurch möglich, da zB skype eine funktion eingebaut haben MUSS(vom gesetz her), welche das abgreifen eben der kommunikation ermöglichen würde(und NUR diese!).
der trojaner an stelle einer quellen-tkü eingesetzt, ist also für vorsätzliche ausweitung der überwachung.
skype etc. haben bereits vor langer zeit den zuständigen stellen angeboten, diese daten auslesen zu lassen. einzig, die anfrage muss mit einer richterlichen verfügung versehen sein. eigentlich genau gleich, wie die normale telefonüberwachung. warum nun unbedingt der weg über den trojaner gegangen werden muss, wird jedem einleuchten. er kann mehr. nur ist das schlicht nicht legal. die regelung per gesetz wäre eindeutig. auch hier benötigt man kein neues gesetz, sondern NUR die einhaltung der gesetze durch bka, lka, zoll etc.pp.

quellen :

http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner
bling, google, wiki, sonstige suchmaschienen.

greez

ps: ev benötigt es die widerholungen in meinem post, darum belasse ich sie.
 
Zuletzt bearbeitet: (ps:)
Tarrabas lies doch bitte erst einmal richtig. Ich schrieb, dass man die Gesetzgebung einer Güterabwegung unterziehen muss. Ich schrieb nichts darüber, was in der Praxis schief läuft. Das ist noch einmal ein ganz anderes Thema.

Ich spreche mich lediglich dafür aus, für den Einsatz solcher Trojaner einen rechtlich eindeutig definierten Rahmen zu schaffen. Bisher ist das meiner Meinung nur unzureichend getan worden.
 
@Jelais99

Ich schrieb, dass man die Gesetzgebung einer Güterabwegung unterziehen muss. Ich schrieb nichts darüber, was in der Praxis schief läuft. Das ist noch einmal ein ganz anderes Thema.

gesetze werden dazu gemacht, das man in der realität verbrechen bestrafen kann. sie sind nicht dazu da, die praxis zu leugnen. darum zeige ich dir doch die realität auf. oder denkst du, man macht gesetze, damit es dann in der realität nicht anwendbar noch durchsetzbar ist? wofür macht man dann überhaupt gesetze?

ein gesetz hat nur dann überhaupt eine wirkung, wenn man damit reale straftaten bestraft, oder verunmöglicht und/oder die beweislage klärt/ermöglicht. deine güterabwägung, wird eben dann nicht gemacht, wenn man eine quellen-tkü veranlasst(richter-beschluss), dann aber einen trojaner aufgespielt.

Ich spreche mich lediglich dafür aus, für den Einsatz solcher Trojaner einen rechtlich eindeutig definierten Rahmen zu schaffen. Bisher ist das meiner Meinung nur unzureichend getan worden.

was ist am rahmen nicht eindeutig definiert, deiner meinung nach? nach mir, seh ich da ziemliche klarheit, was erlaubt ist, was nicht. ich sehe auch keine notwendigkeit, wegen jedem *furz* eine totale narrenfreiheit für beamte zuzugestehen, indem man ihnen wie bissher freie hand lässt. der eingriff in die privatsphäre des inneren kreises, ist NUR durch terror zu rechtfertigen, oder dergleichen. also sicher nicht wegen anabolika-dealen, oder zB hanf-dealen.
da käme deine güterabwägung zum zuge. doch genau diese wurde und wird, von unkontrollierten beamten nunmal nicht korrekt gemacht. das lehrt uns die vergangenheit UND die aktuellen ereignisse sehr deutlich. oder willst du das allen ernstes bestreiten?

nu werd doch mal konkret. was genau würdest du verändern?

greez

ps: mit schrecken musste ich vorhin feststellen, das mit einem male, eine gewisse logik aus deinen worten spricht.

http://www.youtube.com/watch?v=t2KxyiJQe-o

betrachtet man die begründung, so erscheint mir deine logik, das man genauere gesetze braucht, in einem ganz anderen licht.

nun wird mir auch klar, warum du das wort güterabwägung benutzt, statt verhältnismässigkeit*g

nichts für ungut, aber langsam werd ich ironisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tarrabas
Über eine Güterabwägung kommt man zur Verhältnismäßigkeit. Indem ich die zu schützenden und die einzuschränkenden Güter gegeneinander abwäge, kommt man zwangsläufig zu der Frage ob die Wahl der Mittel dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.

Der Staatstrojaner stellt nach meiner Auffassung eine neue Form der Überwachung dar. Dafür müsste allerdings in der Strafprozessordnung genaue Bedingugnen für diese Form der Überwachung festgeschrieben werden. Um dies mal zu konkretisieren. Es müssen Straftatsbestände festgelegt werden, für die der Einsatz in Frage kommt. Es sollten strengere Auflagen, als für einen Durchsungsbefehl gelten. die Liste ließe sich noch etwas weiter führen.
Je konkreter und enger die Regelungen sind, desto geringer die Missbrauchsmöglichkeiten.
Und desto mehr Möglichkeiten gibt es missbrauch zu ahnden.

Sicher, gab es in jüngster Vergangenheit einen Missbrauch solcher Software, was ich auch kritisiere. Aber deshalb in eine Überwachungsparanoia zu verfallen, ist nicht nötig.
Du stellst den Deutschen Staat so dar, als handele es sich um einen Unrechtsstaat.
 
@Jelais99

Du stellst den Deutschen Staat so dar, als handele es sich um einen Unrechtsstaat.

ähm, ein staat, der daten-cds kauft, welche gestolen sind. grübelt, ja, das nenne ich einen unrechts-staat.

auch einen staat, der die gesetze eines anderen missachtet und bricht, ist kein rechts-staat. das widerspricht der bezeichnung.

ein staat, der v-männer in der nds(oder wie die nazi-partei heisst), bezahlt und damit der partei finanziell unter die arme greift, mit geldern des staates, nenne ich auch keinen rechts-staat. die äusserst billige ausrede, man brauche diese subjekte, damit man die kontrolle erhält, lässt sich auch nicht halten. da es sich immer wieder zeigt, das der versuch kläglich scheitert.

auch ein staats-apparat, der die verfassung bricht(bewusst), nenne ich keinen rechts-staat. da ein rechts-staat bedeuten würde, man achten auch die gesetze.

kurz gesagt, ich stelle fest, das deutschland diesbezüglich arge probleme aufweist.

greez
 
tarrabas schrieb:
Komplettzitat entfernt *klick*

Dann müssen wir bitte jedem Staat der Welt die Rechtsstaatlichkeit absprechen. Dein Idealgebilde von Rechtsstaatlichkeit exisitiert in der Welt nicht. Danach zu streben ist vollkommen legitim und sollte auch unser aller Anspruch sein. Jedoch Deutschland die Rechtsstaatlichkeit abzusprechen, weil dieses Ideal nicht erreicht wird ist unsinn.

Der Staat hält sich überwiegend an Recht und Gesetz. Es findet keine Unterdrückung und/oder Verfolgung statt. Seine Meinung kann man in einem derart weiten Ausmaß kundtun, wie es in kaum einem anderen Staat möglich ist. Menschenrechte und Grundrechte werden sehr gut geschützt. Die Gerichte sind nicht nur auf dem Papier unabhängig. Aber keine Rechtsstaatlichkeit? Ich weis, du hast eine andere Ansicht. Kann ich aber nicht nachvollziehen.

Wenn einzelne Staatsdiener absichtlicht gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen so liegt darin bestimmt keine Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit. Ebenso ist es noch kein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit, wenn ein Gesetz erlassen wird, welches sich als verfassungswidrig herausstellt (ich rede nicht von offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzen wie zur nationalsozialistischen Zeit). Es ist davon auszugehen, dass der Bundestag (und Bundesrat) von der Verfassungsmäßigkeit überzeigt ist. Die Überprüfung liegt schließlich beim BVerfG. Würde Rechtsstaatlichkeit bedeuten, dass der Staat immer, zu jeder Zeit, verfassungsgemäß handelt, wozu dann noch Grundrechte? Grundrechte haben schließlich ihre (historische und aktuelle) Primärfunktion darin als Abwehrrechte gegen staatliches Handeln zu dienen. In einem perfekten rechtsstaatlichen Gebilde wäre eine solche Funktion nicht nötig, schließlich würde der Staat niemals gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen - niemals müssten Grundrechte in Anspuch genommen werden gegen den Staat. "Nicht in einer Million Jahre werden wir eine solche Rechtsstaatlichkeit vorfinden".

Nach mehr Rechtsstaatlichkeit ist zu streben, ohne Zweifel. Missbrauch muss eingedämmt werden und der Missbrauch seitens des Staates muss vor allem Konsequenzen für die Täter haben.

In diesem Sinne halte ich weiterhin eine klarere Gesetzgebung für Trojaner angebracht. Es geht darin nicht darum das Handeln des Staates (welches wie hier schon dargestellt gegen die Verfassung verstoßen hat) zu legitimieren (eine Legitimation im nachhinein ist auch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht möglich), sondern die engen Grenzen des Trojanereinsatzes einfachgesetzlich zu normieren. Es hat durchaus einen Sinn die verfassungsrechtlichen (durch das BVerfG gesetzten) Vorgaben in Gesetze zu fassen.

Darüberhinaus ist doch inzwischen allen klar, dass es einer wirksamen Staatshaftung brauch. Ich wünschte mir deshalb auch, dass die betroffnen eines widerrechtlichen Trojaner-Einsatzes mal klagen würden. Denn die Entscheidung der Gerichte würde ich mit Spannung erwarten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten.)
@DK3008

Dann müssen wir bitte jedem Staat der Welt die Rechtsstaatlichkeit absprechen.

das mein lieber, ist unsinn. du kannst gerne mal direkt aufrechnen, wie dreist deutschland sich über jedes unbequeme gesetz hinwegsetzt.

du gehst ja klar nicht auf die vielen dinge ein, welche sich ereignen. ein rechtsstaat muss nicht alles einhalten, immer.
aber, und da kommt nun das, was deutschland endlich lernen muss. es geht nicht an, das man jedesmal alle gesetze bricht, welche nicht passen.

Danach zu streben ist vollkommen legitim und sollte auch unser aller Anspruch sein. Jedoch Deutschland die Rechtsstaatlichkeit abzusprechen, weil dieses Ideal nicht erreicht wird ist unsinn.

danach zu streben würde bedeuten, deutschland versucht es. doch leider tut deutschland dies nicht. du ignorierst schlicht, das deutschland die hehlerei nun als rechtens bezeichnet. das mein lieber, zeigt deutlichst auf, wessen geistes kinde die regierung, der staat deutschland ist. er bricht gesetze wie es ihm passt und bequem ist. das ist jedoch nicht im ansatze das, was man rechtsstaatlichkeit nennt. und nein, es ist nicht damit getan, das man bei schönwetter die rechtsstaatlichkeit verbal vertritt, wie dies deutschland bei jedem anlass tut. es bräuchte auch mal echte taten. diese bleiben jedoch aus.

deutschland hat einen hehlerraum geschaffen, wo daten-cds gekauft werden, welche gestolen sind. damit hat deutschland die rechtststaatlichkeit schlichtwegs nichtmal mehr pro forma auf den fahnen. du leugnest es einfach, das ist dein gutes recht. nur als argument, deutschland halte sich an recht und gesetz, sorry, das ist ne dreiste lüge.

Nach mehr Rechtsstaatlichkeit ist zu streben, ohne Zweifel. Missbrauch muss eingedämmt werden und der Missbrauch seitens des Staates muss vor allem Konsequenzen für die Täter haben.

ähm, wo lebst du? wo wird in deutschland missbrauch eingedämmt? zeig mir mal, wo der staat die verfehlungen zB im bereich der trojaner zieht?

nirgends.

zeig mir mal, wo deutschland beim daten-cd-kauf die konsequenzen zieht?

nirgends.

zeig mir mal auf, wo deutschland wegen der geflossenen gelder an die v-männer in der nds richtung, konsequenzen ziehen wird?

nirgends.

wo bitteschön, versucht deutschland etwas zu tun? genau, sie fabulieren nur, das sie führend im einhalten der gesetze seien. doch was ist daran wirklich dran? herzlich wenig.
genau darum rege ich mich auf. nur labern, nichts bringen kann jedes land. gadaffi war ja auch so einer. demokratie schreien, hintenrum diktatur leben. gut, war ja der beste freund von deutschlands export-industrie.
deutschland ist übrigens 2011 waffen-exportweltmeister geworden. sicher weil sie sich an alle embargos und waffen-einfuhrgesetze halten. upsa, stimmt, bei gadaffi fand man ja nur ein paar waffen von hekler und koch. die laut beschränkungen da nicht sein dürften. fällt ja kaum jemandem auf. deutschland hält sich sonst ja immer an alles. guckt man nach, hält sich deutschland nirgends auch nur ansatzweise daran.

und du vabulierst hier tatsächlich, das deutschland sich irgendwo an die rechtsstaatlichkeit hält? wo denn? ich bin mal gespannt, was und wo deiner meinung nach deutschland rechtsstaatlich handelt*G

Darüberhinaus ist doch inzwischen allen klar, dass es einer wirksamen Staatshaftung brauch.

das wird nicht geschehen. gibt n paar zeichen, welche darauf hindeuten. zum einen, wozu sollte deutschland da etwas tun? sie ruhen sich ja noch immer darauf aus, das man einen kläger brauchen würde. die aufrufe zB der piraten-partei werden nicht angegangen. gilt ja nicht als klage. und man hält sich nur genau dann an die rechtsstaatlichkeit, wenn es darum geht etwas zu verzögern und zu verschleiern. darin seid ihr meister.
dazu fällt auf, ihr wollt ja verbal auch etwas gegen die korruption tun. upsa, die rativizierung aber, wird jahrelang nicht vorgenommen. aber deutschland will etwas gegen die korruption tun*autsch. gross labern, das gegenteil tun, klappt bei grenzdebilen vielleicht. bei mir jedoch, braucht es echte taten. sonst wird es als lüge ent-larvt.

Ich wünschte mir deshalb auch, dass die betroffnen eines widerrechtlichen Trojaner-Einsatzes mal klagen würden. Denn die Entscheidung der Gerichte würde ich mit Spannung erwarten.

ich kann dir jetzt schon sagen, wie das im unrechtsstaat deutschland ausgehen wird. die gerichte werden es, wie beim daten-cd-kauf, als rechtes vorgehen der beamten darstellen. so einfach, damit wird es dann im nachhinein legitimiert. gutes beispiel ist schäuble, der verplapperte sich ja auch vor inkraft-treten des trojanergesetzes. wir brauchen das, damit die beamten das endlich tun dürfen, was sie schon längst tun. das war ein klares geständniss, das die beamten das geltende gesetz standartmässig übertreten*G viel deutlicher gehts kaum.

und wenn mir noch einer mal die vielen sachen aufzählt, wo deutschland sich rechtsstaatlich verhält, dann können wir darüber diskutieren. wer nur einfach fabuliert, es sei so, sollte nachdenken, welche argumente er wirklich dafür hat.

ich vergleiche übrigens deutschland nicht mit zuaheli, sondern mit europa und da ist deutschland ziemlich mieserabel, was gesetze einhalten, selbst was verträge einhalten angeht.

Es findet keine Unterdrückung und/oder Verfolgung statt.

wow, ihr seid ja kaum aus dem mittelalter entflohen, darum haltet ihr das hoch, was zumindestens in europa gang und gäbe ist. übrigens, in der schweiz ist das spätestens seit beginn des 2. weltkrieges so, da die juden ja zu uns flohen. darum ist es nicht wirklich eine grosse leistung.

Seine Meinung kann man in einem derart weiten Ausmaß kundtun, wie es in kaum einem anderen Staat möglich ist.

ach stimmt, in der schweiz ist das nicht so möglich wie in deutschland. komisch dabei ist ja, das ich als schweizer, das überall, bei jedem thema kann. auch was den 2.weltkrieg anbelangt. du, wenn du beispiele bringst, dann bitte solche, welche stimmen. deutschand ist da schlicht nicht zu vorderst, sondern eher in der mitte.

Menschenrechte und Grundrechte werden sehr gut geschützt.

stimmt, darum wurden und werden bei euch auch viel schneller die menschen ent-eignet. geschehen bei der übernahme des staates der hypo real estate. wie du siehst, ist es mit deinen menschen- und grundrechten, gerade in deutschland nicht viel los. oder warum wandern oft deutsche firmen nach der schweiz aus, weil die rechtssicherheit da grösser ist? aha, gut haben wir darüber geschrieben.

ich wusste übrigens auch nicht, das es ein menschenrecht ist, vorverurteilt zu werden aufgrund von einer beweislage, welche man ruhigen gewissens als mhyten und glaube bezeichnen kann. damit spreche ich die datenträger-abgabe an. den extremen unsinn, hat europa euch zu verdanken.

Die Gerichte sind nicht nur auf dem Papier unabhängig. Aber keine Rechtsstaatlichkeit? Ich weis, du hast eine andere Ansicht. Kann ich aber nicht nachvollziehen.

nein, es geht ums wollen. einen teil, kann ich dir abnehmen. nimm es nicht als persönliche kritik an dir, als mensch. denn gegen dich habe ich nichts. ich habe nur etwas gegen eure verlogenen politiker und die tatsache, das ein land wie deutschland, sich rechts-staat nennt, aber die regeln eines rechtsstaates nicht einhält. das ist schlicht ne tatsache. da grösstenteils die regeln nicht eingehalten werden. nicht nur wie du glauben magst, bei wenigen sachen.

greez

ps, meinungsfreiheit :
erstaunlich ist grad, das ich nicht wider zensiert wurd hier auf cb. letztes mal wurd ich ja auch ins aquarium verschoben, weil ich bei einer diskussion über ein gerichtsurteil (samsung-apple) etwas über den desolaten zustand der da rechts-sprechenden gerichte schrieb. ratet mal die begründung. offtopic*lächelt. danke spielkind, auch du zeigtest mir klar, das meinungsfreiheit in deutschland eine illusion ist. das die zensur in deutschland eine rennaicance erlebt. go china go.
 
Zuletzt bearbeitet:
Apropos Rechtsstaat

In Deutschland wird der Bürger Verarscht… siehe dazu der Versicherungsdschungel speziell der VAG §89… 2005 hat das BGH das Urteil dazu gesprochen… damals wurde der §89 in den Medien als Erfolg gefeiert… weil man das kleingedruckte ignoriert hatte, so konnte man das Urteil feiern… Betrachtet man jedoch das Gesamte Gesetz…schlägt es dem Fass endgültig den Boden aus!

Dass BGH hat bei dem Urteil kein Recht sondern eine Politische Entscheidung getroffen im Sinne der Lobby-Klientel aus der Finanzbranche/Versicherungsbranche.

Man führe sich vor Augen das in Zukunft, sollte es mal zu einem echten demographisch begründeten Crash der gesamten Lebensversicherungs-Chuzpe kommen oder durch das Geldsystem und die Schuldenkrise… dann steht der Versicherte mit leeren Taschen da.

Aber nicht nur mit leeren Taschen nein… man lese sich bitte das Gesamte Gesetz durch… sollte die Versicherung oder der Versicherungskonzern Pleite oder Zahlungsunfähig sein… ändert das nichts an der Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen… Im Klartext: ist der Konzern Pleite oder Zahlungsunfähig gibt es keinen müden Euro, aber man muss trotzdem weiter einbezahlen.

Das ist der Rechtsstaat von dem du sprichst… die "Volksvertreter" sorgen still und heimlich per Gesetz vor… Kapitalbildende Lebensversicherungen als Einbahnstraße und Geld-Grab!


Solange die Urheber und die Hintergründe dessen was als Grund herhalten muss für diese Schadsoftware solange dies nicht richtig aufgeklärt und aufgedeckt ist… solange brauchen wir keinen Trojaner.
 
DK3008 schrieb:
Wenn einzelne Staatsdiener absichtlicht gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen so liegt darin bestimmt keine Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit.
An sich schon, wenn sie dafür nicht "eingebuchtet" werden. Es werden aber weder sie selbst bestraft, noch solche, die sie "gedeckt" haben. Der Staat begeht Rechtsbruch, indem er sein eigenes Gesicht im Sinne von ideal zu wahren versucht. Eine Farce.

Bestraft werden nur kardinale Verbrechen/Rechtsbrüche, bei welchen man keine Chancen mehr sieht noch etwas zu verschleiern/vertuschen.
 
@Species 8472

Apropos Rechtsstaat

dazu hab ich noch was passendes :

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/geheimdienste-hauptsache-es-macht-peng-11534221.html$

erschreckend, wie gesetzeskonfom deutschlands behörden so sind.

greez
 
Hi

hatte ich leider übersehen und schon in einem anderen Beitrag auch verlinkt.

Was alles möglich ist, auch schon jetzt in unserem Überwachungsstaat, wo man der
Meinung ist, für alles bräuchte man eine richterliche Anordnung ist hier mal kurz erläutert:

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35905/1.html

Wozu braucht man in einer modernen Kommunikationsgesellschaft Gesetze?
Richtig, die behindern nur bei der Anlegung von
statistischen sicherheitsrelevanten Akten für individuell-persönlichen Profilmusten. :D

Cu
 
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