Speedport Smart 3 und Google Home

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Cadet 2nd Year
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Guten Abend,

bei uns wurde vor kurzem der Netzausbau beendet und wir haben jetzt Glasfaser.
Ich habe über die Telekom einen Speedport Smart 3 zu meinem Festnetzvertrag gekauft.
Ich wohne in unserem Haus in der Wohnung über meinen Eltern und wir wollten uns das Internet teilen was auch ganz gut funktioniert. Jetzt haben wir jedoch das Problem dass beide Parteien Google Home nutzen und dem jeweils anderen alle Geräte angezeigt werden obwohl wir in der Google Home App mit verschiedenen Konten angemeldet sind - also kann auch der jeweils andere sehen was z.B. bei auf dem anderen Chromecast abgespielt wird.
Da dachte ich mir ich richte meinen Eltern einfach den Gastzugang auf dem Speedport ein damit sie mit Ihren Geräten in einem anderen WLAN sind aber leider werden mir trotzdem alle Geräte angezeigt und andersherum.
Sind die Netze nicht voneinander getrennt?

Weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt zwei Netzwerke einzurichten oder muss ich jetzt einen zweiten Router kaufen?

Liebe Grüße
 
im gast-wlan sollte, wenn korrekt konfiguriert, keine geräte vom normalen wlan erkennen.
ich vermute, deine eltern sind noch im normalen wlan. ändere als test das passwort oder die ssid des normalen wlan und schau was passiert
 
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chrigu schrieb:
im gast-wlan sollte, wenn korrekt konfiguriert, keine geräte vom normalen wlan erkennen.
ich vermute, deine eltern sind noch im normalen wlan. ändere als test das passwort oder die ssid des normalen wlan und schau was passiert

Ich habe Ihnen alles eingerichtet, all ihre Geräte zurückgesetzt und mit dem neuen Gast Zugang verbunden der einen anderen Namen und ein anderes Passwort hat.
Auf der Speeport.ip Seite wird mir auch angezeigt das nurnoch ich mit meinen Geräten im Haupt-WLAN bin und meine Eltern mit ihren Geräten im Gast Zugang.

Es gibt beim Speedport leider auch nicht viele Konfigurationsmöglichkeiten im Gastzugang, ich sehe zumindest nur die Optionen Name, Passwort, Angemeldete WLAN-Geräte am Ende des Zeitfensters trennen, Gäste haben Zugang zum Internet, Verschlüsselungsart.
Ergänzung ()

Ach ich sehe grade eine Option lautet "Gäste haben nur Zugang zum Internet", das sollte ich wohl aktivieren oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich drücke es mal so aus: Die Gast-Funktion ist grundsätzlich nicht dazu gedacht, sich mit anderen Parteien den Internetzugang zu teilen. Router wie die Speedports oder auch Fritzboxxen und Co sind für genau einen Zweck gebaut: Den Betrieb an einem Internetzugang für ein privates Netzwerk mit optionaler Gast-Funktion. Für zwei gleichberechtigte Netzwerke sind solche Router schlicht und ergreifend nicht gedacht und auch nicht geeignet.

Abgesehen davon solltest du dennoch im Hauptnetzwerk keine Geräte im Gast-Netzwerk sehen können und andersherum. Das würde ja dem Konzept des Gastnetzwerks widersprechen. Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass sich die Geräte beide SSIDs gemerkt haben und sich nicht wie erwartet mit dem Gast-WLAN verbinden, sondern eben doch mit dem Haupt-WLAN.

Die Bedienungsanleitung schreibt es aber recht deutlich, wenn man sich denn die Mühe macht, dort nachzulesen....

Setzen Sie den Haken bei Gäste haben nur Zugang zum Internet, wenn Sie nicht möchten, dass die WLAN-Geräte, die Ihren WLAN-Gastzugang nutzen, auf Ihr Heimnetzwerk zugreifen können sollen.
 
Raijin schrieb:
Ich drücke es mal so aus: Die Gast-Funktion ist grundsätzlich nicht dazu gedacht, sich mit anderen Parteien den Internetzugang zu teilen.

War nicht genau das der Sinn des Gastzugangs? Eben nicht das interne Netz zu teilen sondern "nur" den Internetzugang?
 
Nicht in der Form zwei Wohnungen, zwei Netzwerke, ein Internetzugang. Der Name der Funktion ist ja eigentlich selbsterklärend, sonst würde es ja Nachbarzugang heißen?
 
Das er dafür nicht gedacht ist - akzeptiert. Aber Du schriebst ja "Die Gast-Funktion ist grundsätzlich nicht dazu gedacht, sich mit anderen Parteien den Internetzugang zu teilen."

Und dem Router ist es ebenso wie den übertragenen Daten meines Wissens ziemlich wurscht, ob der Nutzer des Gastzugangs im Dachgeschoß seiner Wohnung, in Juniors Einliegerwohnung oder in der Küche der Nachbarwohnung abgegriffen wird. Der Provider sieht das möglicherweise nicht gerne, dem Router ist's Banane.
 
Hayda Ministral schrieb:
Das er dafür nicht gedacht ist - akzeptiert. Aber Du schriebst ja "Die Gast-Funktion ist grundsätzlich nicht dazu gedacht, sich mit anderen Parteien den Internetzugang zu teilen."
Wo ist jetzt das Problem? Der TE hat(te) ein Problem, ich habe darauf hingewiesen, dass die Gastfunktion eigentlich einem anderen Zweck dient und nicht für zwei gleichberechtigte Netzwerke konzipiert wurde und habe im selben Beitrag auf seine Frage geantwortet. So what?


Wobei ich zugeben muss, dass es mich gewundert hat, dass der Speedport überhaupt eine Einstellung für den Zugriff Gast<>Heimnetzwerk hat, denn das ist mir in der Tat neu. Ich glaube nicht mal eine Fritzbox hat so eine Option, die ja prinzipiell auch das Konzept des Gastnetzwerks aushebelt. Zumal der Haken ja scheinbar ab Werk auf "Zugriff erlaubt" steht. Muss ich bei Gelegenheit mal in meinem Smart 3 nachsehen, auch wenn ich die Gastfunktion nicht nutze, weil ich dafür ein VLAN habe.
 
Naja es funktioniert jetzt.
Der Telekom Vertreter der uns den Vertrag verkauft hat, hat uns davon abgeraten 2 Anschlüsse legen zu lassen (Kosten) und uns empfohlen einfach einen zu teilen - erschien mir auch logisch weil nicht jeweils 2 Leute je 1Gbit/s(dieser ist durch ein Angebot der Günstigste) brauchen.
Da wir hier vorher nie Internet hatten wusste ich auch nicht welche Probleme dadurch entstehen können.

Habe ich sonst Nachteile durch den Gastzugang oder ist das nun egal?
 
normalerweise verstösst ein internet-sharing gegen die agb des providers.
ein gastzugang "richtig konfiguriert" ist ein getrenntes netzwerk, du siehst nichts vom gast, und er sieht nichts in deinem netzwerk.
nachteile: je nach einstellung kann es sein, dass er nur standard-sachen im internet machen kann, surfen, skypen, mail lesen... bei nutzung eines server (wenn er einen hat) kann er möglicherweise nicht zu sich verbinden.

ein gastzugang als zusätzliches wlan (ohne haken bei netzwerktrennen), so kannst du auf sein netzwerk zugreifen und er auf deines. inkl. allen freigaben.
 
Remove schrieb:
Der Telekom Vertreter der uns den Vertrag verkauft hat, hat uns davon abgeraten 2 Anschlüsse legen zu lassen (Kosten) und uns empfohlen einfach einen zu teilen
WTF??? Sorry, aber echt jetzt? Das ist genau das Gegenteil von dem was ein Vertreter tun sollte (verkaufen, verkaufen, verkaufen), aber gut für dich ;)

Remove schrieb:
Habe ich sonst Nachteile durch den Gastzugang oder ist das nun egal?
Der Teufel steckt im Detail bzw. es hängt von den Rahmenbedingungen ab.

Die Gastfunktion eines Routers kann Einschränkungen mit sich bringen. Allem voran können das zB fehlende Portweiterleitungen sein. Sobald man im Gastnetzwerk ein Gerät betreibt, das von außen erreichbar sein soll, kann dies durch die Firewall des Routers verhindert werden. Da sind wir wieder bei dem Punkt wofür die Gastfunktion eigentlich gedacht ist, Gästen Zugriff zum Internet zu gewähren, ohne sie ins heimische Netzwerk zu lassen - von Serverdiensten ist dabei nicht die Rede und somit kann es eben sein, dass der Router keinerlei Portweiterleitungen ins Gastnetzwerk zulässt. Für die reine Internetnutzung (Surfen, eMails, Downloads, o.ä.) macht das keinen Unterschied, aber zB schon eine Spielekonsole oder ein Gaming-PC kann Probleme bereiten, wenn für PSN/Live bzw. das jeweilige Spiel Portweiterleitungen benötigt werden. Bei deinen Eltern wird das vermutlich kein Problem sein. Allerdings kommt es dabei natürlich auch auf die Wohnsituation an. Sofern eine der Wohneinheiten irgendwann mal vermietet werden könnte, steht man natürlich vor einem Problem.

Sofern tatsächlich eine (spätere) Vermietung im Raume steht, sollte man spätestens dann auf ein aufwendigeres Setup umsteigen. Das kann einerseits eine rudimentäre DMZ sein, die aus einem Internetrouter und dann je Wohneinheit einem separaten Router besteht, oder aber ein semiprofessioneller Router, der mit mehreren separaten, aber voll funktionsfähigen Netzwerken umgehen kann (also nicht 1x Privatnetzwerk + 1x Gastnetzwerk, sondern 2x Privatnetzwerk). Bei der Vermietung käme dann allerdings noch ein weiteres Aspekt hinzu, die Kosten und die AGB.

chrigu schrieb:
normalerweise verstösst ein internet-sharing gegen die agb des providers.
Jein. Früher, zu Zeiten wo man beispielsweise bei der Telekom noch explizit "Mitbenutzerkennungen" hatte, stand das definitiv in den AGB und zwar sehr deutlich. Schaue ich mir allerdings die aktuellen AGB der Telekom an, klingt das ein wenig anders:
5 Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Tele-kommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikations-leistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistun-gen gegenüber Dritten anzubieten.
Wenn man mal genau hinschaut, ist dort vom "alleinigen Gebrauch", "gewerblich" und "Anbieter von Telekommunikationsdiensten" die Rede. Zwar bin ich kein Jurist, aber ich lese da nicht zwingend heraus, dass man sich den Internetanschluss nicht teilen darf - sofern man dafür nicht zB einen Aufpreis auf die Miete berechnet, was ja den gewerblichen Teil erfüllen würde. Ob man durch die Bereitstellung eines Gastnetzwerks innerhalb der Familie bereits als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gilt, vermag ich aber nicht zu beurteilen.

Rechtlich würde ich das in einer Grauzone sehen, aber im Zweifelsfall säße der Provider natürlich am längeren Hebel.
 
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Raijin schrieb:
WTF??? Sorry, aber echt jetzt? Das ist genau das Gegenteil von dem was ein Vertreter tun sollte (verkaufen, verkaufen, verkaufen), aber gut für dich ;)

Dachte ich mir auch, vor allem wollte ich ja eigentlich 2 Anschlüsse :p


Raijin schrieb:
Wenn man mal genau hinschaut, ist dort vom "alleinigen Gebrauch", "gewerblich" und "Anbieter von Telekommunikationsdiensten" die Rede. Zwar bin ich kein Jurist, aber ich lese da nicht zwingend heraus, dass man sich den Internetanschluss nicht teilen darf - sofern man dafür nicht zB einen Aufpreis auf die Miete berechnet, was ja den gewerblichen Teil erfüllen würde.

Genau so habe ich es auch verstanden, ich dachte schon ich hab was überlesen weil es jetzt so oft erwähnt wurde.
Es handelt sich übrigens um 2 Eigentumswohnungen.
Meine Eltern nutzen auch nur MagentaTV und Google Home mit dem Wlan und bis jetzt gab es eigentlich keine Probleme mehr.
 
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