News Spotify Preiserhöhung: Kündigung für Nutzer, die nicht zugestimmt haben

Arboster schrieb:
Allerdings vermute ich bei den meisten eben, dass das nur Meinung, Einbildung, oder das übliche "Muss besser sein, ja ich hör das auch ich Held" Gehabe ist.
Da ist viel Psychologie dabei.
Also ich finde man hört einen unterscheidet aber nicht im Sinne von das ist besser, sondern eher wie zwei verschiedene Boxen. Allerdings ist die FLAC Datei auch Lauter. (Bei gleicher Lautstärke eingestellt ist es lauter als der Spotify Stream) Wie weiter oben schon gesagt die Bluetooth Übertragung vom Smartphone zum Hörgerät ist höher Komprimiert als beides Stream und FLAC also ein besser könnte ich nicht hören selbst wenn es da ist.
 
Wenn der Verbraucherschutz gewährleistet ist sehe ich in der Kündigungsform kein Problem. Aber die Duzerei im Anschreiben ist überaus störend.
 
Na ja nur weil etwas in allen Köpfen als beste Lösung gilt, muss man ja da nicht dabei sein. Wer sich etwas informiert, der wird rasch feststellen, dass ein Youtube Premium Family Abo für bis 5 Personen einfach die beste of both world Lösung ist. Keine Youtube Werbung und erst noch inklusive Youtube Music. Ich bezahle dafür monatlich keine 4 Euro 😊.
 
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Bei Premiere lief es damals ähnlich.
Macht man nicht mit, greift ein "Sonderkündigungsrecht", weshalb ich seitdem auch den Nachfolger Sky meide.

Da Spotify wegen lächerlicher privater Mitschnitte Benutzer trotz Abos abmahnte, war das für mich ein NoGo, zumal man gerade im Auto kein dauerhaftes WLAN hat und eine größere Datenflat noch unbezahlbar bleibt und somit dort der USB Stick weiterhin noch Trumpf ist.

Ich halte Spotify für einen Ausbeuter, zumal auch diverse Interpreten schon über die schlechte Bezahlung geklagt hatten. Ich bin seit einiger Zeit mit Tidal Family zufrieden...
 
HansDetflefAndi schrieb:
Kein Witz, klingt wirklich so. Eindimensional, komprimiert.
Bei .flac entsteht eine Bühne, rechts oben wird Gitarre gespielt, links sitzt der Schlagzeuger, unten passiert iwas anderes im Stereodreieck sitzend. Es klingt einfach völlig anders. Sauber, klar, betont.
Ich frage jetzt schon zum zweiten Mal, was du hier hörst bzw zu welchen Ergebnissen du kommst. Das wäre doch wirklich mal interessant, statt hier immer nur allgemeine Aussagen zu treffen, wie viel schlechter Spotify (premium mit 320kbps) ist.
https://www.npr.org/sections/therecord/2015/06/02/411473508/how-well-can-you-hear-audio-quality

Ich mein, das ist eh so ne Diskussion. Ich hatte hier mit meinen dynaudio evoke Probleme zwischen wav und 320kbps zu differenzieren (habe mehr als nur einen Durchgang gemacht).

Mit meinen xtz 99.36 hatte ich mir neulich einen Unterschied zwischen Spotify premium und Amazon Music eingebildet. Das muss ich nochmal gegen prüfen, weil ich das bei den dynaudios nicht verifizieren konnte.
 
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Auf meiner Analge zu Hause ( Teufel Ultima 40, 5.1) und Mittelklasseverstärker höre ich keinen Unterschied zwischen Spotify und deezer.
Im Auto (Serienanlage Opel Insignia 2017) schon eher. Ich habe das Gefühl ich kann bei deezer lauter drehen bevor es zu verzerren anfängt.
Wäre aber kein Grund eine Entscheidung zu fällen.
Da war es eher entscheidend, daß das Angebot von Spotify günstiger war für 2 User.
Ergänzung ()

Die vielleicht feststellbaren Unterschiede sind auf jeden Fall absolut marginal im Vergleich zu. B. CD und Vinyl.

BTT: Ich verstehe die ganze Diskussion um die Preise nicht so ganz. Es geht hier um Spaß und Vergnügen. Ist damit also super easyJet zu sagen, dass es einem zu teuer ist und sich zu verabschieden. Und wenn das dann genug Leute machen geben die Preise schon nach. Aber dieses Gemotze und dann doch zahlen kann ich nicht nachvollziehen. Denn wenn die Leute alle zahlen hat das Unternehmen alles richtig gemacht. Und grad im dem Bereich Musik gibt es doch mehr als genug Alternativen zu den Streaming- Diensten.
 
Zuletzt bearbeitet:
engineer123 schrieb:
Spotify mit 18 Ocken für Familien aber nur dem Music Teil ist einfach generell unattraktiv.
Same. Wir teilen uns das Apple One Family Paket mit 4 Leuten.
Dafür ist dann alles dabei. Bei Spotify mit auch noch schlechterer Qualität lohnt sich das nicht mehr.
Nebenbei zahlt Apple übrigens das doppelte an die Künstler aus.
Alleine das ist es mir wert nicht mehr Spotify zu unterstützen.
 
HeinMueck schrieb:
Ich frage jetzt schon zum zweiten Mal, was du hier hörst bzw zu welchen Ergebnissen du kommst. Das wäre doch wirklich mal interessant, statt hier immer nur allgemeine Aussagen zu treffen, wie viel schlechter Spotify (premium mit 320kbps) ist.
https://www.npr.org/sections/therecord/2015/06/02/411473508/how-well-can-you-hear-audio-quality
Kommt halt immer auf die Songs an. Nicht bei allen ist der Unterschied hörbar. Bei den genannten Beispielen habe ich im Schnitt zwar nur 4/6 "richtig" (bei insgesamt 4 Versuchen), aber der Song von Neil Young und das klassische Stück von Mozart hatte ich 4 von 4 mal klar gehört (und auch richtig). Weil man bei den Songs einfach mehr hört, wenn es WAV ist.

Beim Katy Perry Song hingegen habe ich wirklich keinen Unterschied gehört, noch nicht mal zu 128KBps.
Beim JayZ Song wars 3x richtig und 1x hab ich 320KBps gewählt.

"Anlage" sofern man das so nennen will, ist ne Teufel Ultima 40 Acitve, gespiesen via HDMI ARC vom LG, Playback vom Laptop via HDMI zum LG (AMD High Definition). Also weit weg von wirklichem HiFi.
 
St3ppenWoLF schrieb:
Ach, wo denn? Bei mir auf alle Fälle schon mal nicht :freak:
Vielleicht meint er die Bürgergeldempfänger 😁
 
CadillacFan77 schrieb:
Kommt halt immer auf die Songs an. Nicht bei allen ist der Unterschied hörbar. Bei den genannten Beispielen habe ich im Schnitt zwar nur 4/6 "richtig" (bei insgesamt 4 Versuchen), aber der Song von Neil Young und das klassische Stück von Mozart hatte ich 4 von 4 mal klar gehört (und auch richtig). Weil man bei den Songs einfach mehr hört, wenn es WAV ist.
Das ist lustig, weil ich gerade bei Neil Young und Mozart Probleme habe, es bei Katy Perry aber heraus höre. Keine Ahnung, das Thema ist verwirrend.
 
Dark_Soul schrieb:
Du gehst einfach mal blind davon aus?! Ziemlich egoistisch.
In einem Markt wie Deutschland, wo Geiz ist Geil bei den meisten Konsumenten erwiesenermassen immer an erster Stelle kommt, erlaube ich mir dieses Urteil. Denn solchen Konsumenten ist nur ein möglichst tiefer Preis wichtig. Wie der schlussendlich zustande kommt, ist nicht relevant.
 
mtmtmt schrieb:
Spotify gibt es auch gecrackt**** welche Preis Erhöhung?
Je nachdem, wo du die Version dann her hast, bezahlst du die Ersparnis aber mit Viren, Trojanern oder sonstigem Driss auf deinem PC / Smartphone.

Von daher: abgelehnt.
 
KeLcO schrieb:
Ich hatte das auch mal mit 2 Rechtsdozenten diskutiert und beide sagten "damit macht man sich strafbar" und verwiesen auch auf den VPN durch diesen man einen falschen Ort vortäuscht, um einen günstigeren Preis zu erhalten.

Anders soll es aber sein, wenn man gerade im jeweiligen Land Urlaub macht, denn dann hat man ja kein VPN benutzt und seinen Ort vorgetäuscht.

Dann kam Rechtsanwalt Solmecke und hatte dies auch in einem YT Video zum Thema. Er verwies aber nicht darauf, dass das ein Betrug und damit strafbar sein könnte.

Gut, ich also zum Rechtsanwalt und da mal gefragt (man kennt sich) und dieser verwies dann wieder darauf, es kommt auf den Staatsanwalt an und ob er Anklage wegen Betrug erhebt und ob der Richter sich dem anschließt. 100 % sicher ist das nicht.

Die AGB sind eine Regelung zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen, darauf sollte das Strafrecht keine Anwendung finden und genau das sollten deine Rechtsdozenten und Anwälte eigentlich wissen? Ist schon lustig, wenn es bereits an so elementaren Dingen scheitert.

Zivilrechtlich würde ich dann, wie geschrieben, die Einschätzung von Herrn Solmecke teilen, das Unternehmen könnte die entgangenen Beiträge einfordern oder nur den Account sperren.
 
Beg1 schrieb:
Die AGB sind eine Regelung zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen, darauf sollte das Strafrecht keine Anwendung finden
Verstehe ich nicht. Dass du eine AGB akzeptierst, heißt nicht, dass du Verstöße dagegen oder die Rechtmäßigkeit von dort getroffenen Vereinbarungen nicht anfechten darfst. Ob das ein Gegenstand des Straf- oder Zivilrechts ist, hängt vom jeweiligen Inhalt ab.
 
Trelor schrieb:
Dann solltest du eben auch an der Preisschraube drehen und gegebenfalls den AG Wechseln/ Umziehen.
Ich nutze die Globalisierung genauso wie die Firmen. Meine Accounts von Streamingdiensten schließe ich nur im billigsten Land ab. Sollte ja für die Firmen kein Problem sein, die nutzen die Globalisierung auch zur Gewinnmaximierung.
 
St3ppenWoLF schrieb:
Ach, wo denn? Bei mir auf alle Fälle schon mal nicht :freak:
Mein Beileid. Entweder läuft da bei der Gehaltsverhandlung/AG Wechsel gehörig etwas falsch oder sie sollten dringen über einen Branchen oder Berufswechsel nachdenken. Dann geben sie sich effektiv mit deutlich weniger zufrieden als sie zu Spotifys letzter Preiserhöhung (2011) verdient haben.

In der Zeit sind die Durchschnittslöhne in DE pro Jahr im Schnitt um über 4% gestiegen.
https://de.statista.com/statistik/d.../entwicklung-der-bruttoloehne-in-deutschland/

Letztes Jahr dann nochmal 6,3%.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152761/umfrage/entwicklung-der-loehne-in-deutschland/

Das sind natürlich nominale und nicht inflationsbereinigte Angaben.
 
Boimler schrieb:
Verstehe ich nicht. Dass du eine AGB akzeptierst, heißt nicht, dass du Verstöße dagegen oder die Rechtmäßigkeit von dort getroffenen Vereinbarungen nicht anfechten darfst. Ob das ein Gegenstand des Straf- oder Zivilrechts ist, hängt vom jeweiligen Inhalt ab.

Du kannst bei einem erfüllten Straftatbestand natürlich belangt werden, aber eben nicht aus AGB.
Eine Geldstrafe aus dem StGB bringt den Unternehmen auch nichts, diese fließen an den Staat.
Daher bleibt nur eine Abwicklung über das Zivilrecht.

z.B. aus den Netflix-AGB:
"Falls Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder den Dienst auf illegale oder betrügerische Weise nutzen, sind wir befugt, Ihre Nutzung unseres Dienstes zu kündigen oder einzuschränken."

Wenn du das Material extrahierst und anbietest, dann kannst du natürlich vom jeweiligen Rechteinhaber wegen Urheberrechtsverstößen belangt werden.

Das reine abschließen der Mitgliedschaft in einem anderen Land (Urlaub oder VPN) erfüllt keinen mir bekannten Straftatbestand. Die meisten AGB beinhalten auch gar keine eindeutigen Angaben zum Wohnsitz.

@KeLcO
Du hast ja Betrug in dem Raum gestellt.
Durch den Abschluss in einem anderen Land hat der jeweilige Dienst laut AGB aber auch ein anderes Angebot und unterstützt nicht einmal zwangsläufig deutsch oder englisch als Sprache.
Wenn die Dienste nach Abschluss mit ausländischer IP und dann dauerhafter Nutzung mit deutscher IP den Zugriff auf das deutsche Angebot ermöglichen, dann scheitert die Betrugsprüfung wohl?
 
Du solltest auch nicht (automatisch) davon ausgehen, das diese ausländischen Dienste, wie Google, Meta, Netflix, Spotify etc. wirklich Ahnung von deutschem Recht haben. Teilweise wird einfach nur übersetzt, ohne sich im Vorfeld mal mit einer Anwaltskanzlei hinzusetzen und es rechtskonform auszuarbeiten. Wird es doch mal knapp, dann wird eben mit Geld versucht den anderen zum Aufgeben zu bewegen. Mit viel Geld, bekommt man entsprechende Anwälte die das können. Mit einer sauberen AGB, nach Deutschem Recht bzw. rechtskonform hat das allerdings nichts zu tun.

Die AGB des Anbieters und das StGB kennen sich nicht. Nur weil die AGB diesen Umstand nicht berücksichtigt, ändert das nichts am StGB. Zudem habe ich 2 Rechtsdozenten die von einem Betrug sprechen.

Es gibt eben keinen Präzedenzfall und ich vermute auch, dass Google nicht das Interesse daran hat. Der von mir befragte Rechtsanwalt geht auch vorrangig von einem Betrug aus, jedoch sieht er die Chancen 50 / 50, dass ein Staatsanwalt Anklage erheben würde und es zu einem Urteil in einem Strafprozess kommt.

Das die AGB nicht in DE oder ENG verfasst ist, versteht sich von selbst, wenn man z.B. in der Türkei abschließt.

Durch den VPN verwendet man einen anderen Ort, außerhalb Deutschlands, obwohl man sich in Deutschland befindet. Durch diesen Ortswechsel lügst du (hier Spotify) an und verschaffst dir einen finanziellen Vorteil, weil du dadurch sparen tust bzw. weniger zahlst, als in deinem Heimatland (also ohne VPN).

Wenn du aber z.B. in der Türkei Urlaub machst und von dort ein Spotify Vertrag abschließt, dann ist es legal. Du bist ja schließlich vor Ort.

Bei Bedarf kannst du auch mal https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/betrug-263-stgb-schema/ lesen.
 
Sweepi schrieb:
Endlich tritt eine vertretbare Normalität ein.
Preiserhöhungen kommen vor - aber einfach eine Mail schreiben und dann mehr Geld abbuchen geht nicht.

Bisschen Offtopic, aber wie ist das bei gekürzten Leistungen?
2 Beispiele: Mein Fitnesstudio hat einfach einseitig die Leistungen gekürzt, in dem es die Öffnungszeiten gekürzt hat. Statt 07.00 Uhr wird erst 08.00 Uhr geöffnet und statt 22.00 Uhr schließt man schon um 21.00 Uhr. Darüber wurde nicht mal per Mail oder Brief informiert, sondern es gab nur 2 Wochen vorher einen Aushang im Studio - ich war auf Dienstreise und habe es nicht gelesen. Ich war anschließend wie immer 20.00 Uhr im Studio und konnte mein 90 minütiges Training nicht beenden.
Weiteres Beispiel wäre Amazon Prime, die jetzt einfach ab Februar Werbung in Prime Video einblenden, die Option um das zu umgehen kostet 3€ im Monat extra. Also 3€ im Monat zusätzlich und Leistung behalten, oder aber das gleiche zahlen und weniger Leistung erhalten. Mein Jahresvertrag geht noch bis einschließlich Oktober und ist im Vorraus bezahlt.
Meines Verständnisses nach müsste beides rechtswidrig sein.
Ergänzung ()

homer0815 schrieb:
Der Preis ist mir eigentlich egal, ich finde aber selbst bei Premium lässt die Qualität doch sehr zu Wünschen übrig. Deezer, Apple & co hören sich besser an. Mal schauen ob Spotify es dieses Jahr schafft, den HiFi-Mode einzuführen.

All meine Freunde hören immer Spotify, schicken mir Spotify Links usw. Ich nutze seit Jahren Amazon Music Unlimited mit dem HD Paket bzw. jetzt auch YouTube Music wo es in Premium inkludiert ist. Ich habe denen schon etliche male gesagt dass es so viele bessere Dienste am Markt gibt, aber zumindest in meinem Umfeld ist das der defacto Standard... Leider. Es ist das gleiche wie bei WhatsApp.
 
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