Stadt will .eu Domain

m0hawk

Ensign
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Nov. 2005
Beiträge
213
Guten Abend zusammen,

ich habe mir vor einiger Zeit (als die Reservierung der .eu Domains öffentlich wurde) einige Domains gesichert, darunter auch unseren Stadtnamen. Nun möchte die Stadt diese Domain haben.
Kann mir dazu jemand die rechtliche Grundlage nennen?
Also muss ich die Domain so abgeben oder kann ich diese verkaufen an die Stadt? Die Domain ist derzeit noch ohne Verwendung, aber ich möchte diese auch nicht jetzt umbedingt kostenfrei abgeben.
 
Darfst du wohl räumen dürfen. Solltest du evtl. freiwillig tun. ;)
Gibt Urteile drüber...
OLG Köln vom 18.12.1998, Aktenzeichen: 13 W 48/98
1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt.
2. Die Verwendung eines Städtenamens als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level- Domain ".de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug ist eine unbefugte Namensanmaßung iSd § 12 BGB, da Domain-Namen namensähnliche Kennzeichen mit zumindest mittelbarer Namensfunktion sind ("herzogenrath.de").

OLG Köln vom 18.01.1999, Aktenzeichen: 13 W 1/99
1. Domain-Namen sind namensähnliche Kennzeichen mit zumindest mittelbarer Namensfunktion, denen Unterscheidungsfunktion zukommt. 2. Die Verwendung von Namen als Internet-Adresse ohne Benutzungsrecht stellt sich als Anmaßung eines fremden Namens dar. Der Namensinhaber muß sich nicht auf eine Ausweichadresse verweisen lassen ("alsdorf.de").
OLG Brandenburg vom 12.04.2000, Aktenzeichen: 1 U 25/99
Einer Gemeinde steht gegen den Inhaber einer Internet-Domain, welche aus ihrem Namen besteht, ein Unterlassungsanspruch zu; das Namensrecht nach § 12 BGB gilt auch für den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ("luckau.de").

Quelle
Gibt bestimmt noch bessere als die.

Aber da ich kein Jurist bin, kann ich mich natürlich auch irren.
Also alles ohne Gewähr.
 
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