StandBy & 90elf - Probleme

sam-ffm

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Mai 2009
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Hallo zusammen,

seit 2 Tagen besitze ich den kl. 90elf und hätte hier 2 Fragen an Euch:
1. Frage: kann mir bitte jemand erklären, ob und wie man die Tasten 1-5 am Gerät direkt oder über die Fernbedienung neu belegen kann?? Denn ich habe versucht die 90elf Sender durch andere zu ersetzen auf den Tasten 1-5, doch leider ist 90elf immer noch drauf?? In der Bedienungsanleitung steht auch:
"Sollten Sie so auf etwas Nettes stoßen, drücken Sie die Preset-
Speichertaste und anschließend eine Nummerntaste … , um den geschätzten
Sender abzulegen, und ihn später bei Bedarf wieder über eben diese Nummerntaste
aufzurufen."

Das funktioniert leider nicht! :-(
Mal ganz ehrlich, Fussball-begeistert bin ich schon, aber lieber würde die die Schnelltasten mit anderen Sendern belegen!!

2. Frage: wenn das Gerät über Fernbedienung ausgeschaltet wird, ohne den Taster a.d. Rückseite auszuknipsen, geht das Displaylicht vorerst aus, doch nach wenigen Minuten geht es wieder an auf "gering" beleuchtet und es steht im Display: "der Radio-Name" und darunter "leer"...
Ist das so normal?? Kann man das abstellen? Wenn ja wie?? Mich würde es nicht stören, wenn im Display dann nur der RadioName angezeigt würde ohne was darunter..

Vielen Dank für Eure Antworten/Tipps!!

PS. Ansonsten bin ich rundum zufrieden mit dem Gerät. ;-)
 
Hallo sam-ffm,

es ist gerade die Eigenschaft des 90elf, dass die Preset Tasten am Gerät nicht neu belegbar sind. Ins Handbuch habe ich offen gesagt noch nicht geschaut, allerdings solltest du nach Möglichkeit die online Variante unter http://ftp.terratec.de/HomeEntertainment/NOXON_90elf/Manuals/NOXON_90elf_Handbuch_DE.pdf verwenden.

Nein, normal ist das nicht. Spiele bitte die aktuelle beta Software auf, oder verändere die Einstellung zur Display Helligkeit.

LG,
Thomas
 
Hallo sam-ffm,

leider lassen sich nur die Tasten 5-9 und 0 für eigene Zwecke verwenden,
außerdem werden wir wohl mit dem klugen Spruch, nach dem einschalten, dauerhaft leben müssen.

Es ist kaum zu glauben dass man dem Anwender sowas antut, für mich ist das schon vorsätzliche Körperverletzung.

Den unter 2. beschriebenen Fehler kann ich von meiner Seite nicht bestätigen.

Gruß hanschmi
 
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