ThomasK_7 schrieb:
Wie erfährst Du davon, dass an der Gegenstelle trotz <Sendebricht ok> kein Fax eingegangen ist?
Der Sendebericht kommt erst, wenn die eigendliche Uebertragung abgeschlossen war und vom Empfangsgeraet quittiert wurde.
Eigendlich ist das einzige was da passieren kann, dass das Zielfaxgeraet aufgrund mangels an Verbrauchsmaterialen das Fax angenommen, aber nicht ausgedruckt hat.
Faxgeraete hatten eigendlich genau dafuer immer einen Zwischenspeicher.
Wenn heute noch viel gefaxt wird, wird in der Regel Faxsoftware auch fuer den Empfang verwendet, die natuerlich auch falsch konfiguriert sein kann, so das Faxe verloren gehen oder nicht zugeordnet werden koennen.
Das "schoene" (Je nach Situation natuerlich) daran: Zumindest frueher galt dann: Pech fuer den Empfaenger. Wenn er sein Endgeraet nicht im Griff hat und deswegen das Fax nicht ausgedruckt wurde, galt das Fax dennoch als zugestellt.
Aehnlich wie ein Einwurfeinschreiben, welches ja auch als Zugestellt gilt sobald es in den Briefkasten gesteckt wird. Ein
qualifizierter! Sendebericht, also wo die erste Seite des gesendeten Faxes sichtbar ist, galt in der Vergangenheit aehnlich.
Incanus schrieb:
Faxen war noch nie ein rechtssicheres Mittel der Dokumenten-Übertragung.
Es gibt zumindest ein paar Urteile die dazu was anderes sagen:
https://www.123recht.de/ratgeber/ve...K-Vermerkes-im-Fax-Sendebericht-__a34145.html