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Steam Steam / Valve zur Umsetzung des EuGH Urteils bringen

alQamar

Lt. Commander
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Aug. 2009
Beiträge
1.679
hallo wer interessiert ist sollte sich dies hier mal durchlesen. Gegenwärtig befolgt Steam / Valve mit seinen Nutzungsbedingungen noch immer nicht die aktuelle Entscheidung des EuGH das gebrauchte Softwarelizenzen weiterveräussert / gehandelt werden dürfen

Aufruf bei Steam
http://steamcommunity.com/groups/NewSteamCommunityBeta/discussions/0/864943478401004582

Quellen: EuGH Entscheidung
https://www.computerbase.de/2012-07/eugh-gebrauchte-software-darf-weiterverkauft-werden/

bisherige Rechtsauffassung:
https://www.computerbase.de/2012-07/trotz-eugh-urteil-kein-gebrauchthandel-fuer-steam/
 
Gilt das nicht auch für Blizzard? Hoffentlich gibts da bald ein entsprechendes Urteil und "Accounts" bzw. Spiele können verkauft werden!
 
Und nun?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html schrieb:
Trotzdem könnte die Entscheidung ein Pyrrhussieg bleiben. Denn der EuGH hat zwar entschieden, dass die Weiterveräußerung online gekaufter und gebrauchter Software nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt. Aber damit hat das Gericht den Herstellern keinesfalls ein Gebot ins Stammbuch geschrieben, nunmehr den Kunden die Weiterveräußerung auch zu ermöglichen. Im Fall von Apples Appstore etwa scheitert der Weiterverkauf der Software schon an der fehlenden Möglichkeit, installierte Apps überhaupt an ein anderes Gerät weitergeben zu können. Das heutige Urteil verpflichtet die Softwarehersteller auch nicht, das möglich zu machen.

Gleiches gilt für Steam, Origin und ähnliche Vertriebsmethoden, die in Form einer Produktaktivierung Software logisch fest auf die jeweilige Hardware individualisieren. Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Februar 2010 mit der Entscheidung zu "Half Life 2" (Urteil vom 11.02.2010, Az. I ZR 178/08) Softwareherstellern einen Weg aufgezeichnet, der geeignet ist, die Kundenrechte im Falle von Gebrauchtsoftware auszuhebeln. Denn schon damals hatte der BGH entschieden, dass selbst dann, wenn Software gebraucht weiterverkauft werden dürfte, der Softwarehersteller durch eine Produktaktivierung den Weiterverkauf jedenfalls auf faktischer Ebene wirksam und zulässig ausschließen kann. Denn nach Auffassung des BGH ist es durchaus mit dem insoweit erschöpften Urheberrecht des Softwareherstellers vereinbar, wenn dieser immer noch auf technischer Ebene die Nutzbarkeit nach einem Weiterverkauf einschränke oder unmöglich mache.
 
ja eben es ist eine Rechtsauslegung des Urteils ich bin kein Anwalt aber ich denke schon das es Mittel gibt diese Sache dem EuGH nochmal zur Verfeinerung vorzulegen. es geht ja nicht nur um Steam sondern um alle digitalen Vertriebswege. Es gibt Hersteller die hier schon andere Wege gehen und es nicht erschweren oder verbieten. Technisch ist vieles möglich nur nicht gewünscht.
Ergänzung ()

"Promote what you love instead of bashing what you hate!"

^^ wünschte mehr Leute würden so denken... endlich mal ne sinnvolle Signatur.
 
Gilt das Urteil überhaupt für Abos? Soweit ich das verstanden habe, kann man bei Steam keine Spiele kaufen sondern eben nur abonnieren. Oder liege ich da falsch?
 
Cr[0]miX schrieb:
Was soll sich denn bitte für den End-Lizenznutzer ändern - nähmlich nichts.
Lediglich auf dem Papier steht jetzt die legalisierung dessen. Von daher bleibt es wie es war...
Es wurde bereits vor dem EuGH-Urteil Accountsharring betrieben sowie Steamabhängige Spiele- und Software privat verkauft/gekauft.

Also imho vollkommene Zeitverschwendung sich in diese Richtung einzusetzen, desweiteren würde ich meinen defekten WD Datenträger darauf verwetten, dass sich kein Valve bzw. Steam-Moderator/Mitarbeiter nur 1 sek. mit deinem Beitrag auseinandersetzt - wieso? Du hast es schon selber verlinkt.

MÖGLICHERWEISE lassen sich Steams Lizenzbestimmungen respektive deren Politik aber durch eine Petition umgestalten. Dies halte ich persönlich jedoch für relativ unwahrscheinlich, da es immer noch der "angegriffenen" Einrichtung obliegt, diese sich letztendlich anzunehmen und umzusetzen. Ein weiterer Punkt wäre eine Rechtskonforme (u.v.m.) Petition zu erstellen.
- http://de.wikipedia.org/wiki/Petition#Petitionsrecht


Gruß
 
das mit dem Abo ist so eine Sache. Wenn ich bei Steam etwas in den Warenkorb lege steht dort ausdrücklich "Kaufen" mit dem Kauf geht auch das Eigentum einer Sache (Lizenz) an mich über. Selbst diese einfache Sache bestreitet Steam in seinen ToS :)
Ergänzung ()

Petitionen führen zu nichts. Es sei denn es gibt großes mediales Interesse
 
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