Steuerbescheid - Einspruch

Leider wird man dir so nicht weiterhelfen können.

Um wirklich helfen zu können würde man die Steuererklärung und den Steuerbescheid benötigen und ich glaube nicht das du diese hier veröffentlichen willst (was ich auch nicht empfehlen würde).

Also wenn du wirklich sicher bist, dass sich das Finanzamt geirrt hat, dann nimm die Steuerberechnung und den Steuerbescheid und geht zum Finanzamt - nur da können sie dir sagen was nicht stimmt.

Du kannst aber auch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfsverein aufsuchen, diese sind aber i.d.R. kostenpflichtig.
 
@P4ge:
WISO weist bei den außergewöhnlichen Belastungen auf die Zumutbarkeitsgrenzen sehr wohl hin. Das ist ein unveränderbarer Fakt.
Da kannst Du hier behaupten, was Du willst. Es ist und bleibt eine Falschaussage.
Offenbar kennst Du die Software nicht oder bist mit der Benutzung schlichtweg nicht vertraut.

Das Problem ist immer der Benutzer, der die Eingaben vornimmt. Ob die Angaben des Themenerstellers überhaupt zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, ist hier von eminenter Bedeutung.

@MKNB:
Das reicht leider immernoch nicht, um mir ein Bild über die Situation zu machen.
So wie es geschrieben hast, werden bei Deinem zu versteuerndem Einkommen 6 Prozent außergewöhnliche Belastungen zugemutet (offenbar kinderlos und unverheiratet). Der darübergehende Betrag (alles über den 6 Prozent) wirkt sich steuermindernd auf Dein zu versteuerndes Einkommen aus. Daraus resultiert eine Rückerstattung i.H.v. 74 EUR.

Wenn Du im letzten Jahr einen anderen Betrag zurückerstattet bekommen hast, kann das verschiedenste Ursachen haben. Auf die außergewöhnlichen Belastungen bezogen, können dafür eine geringeres Einkommen oder aber höhere außergewöhnliche Belastungen verantwortlich sein - neben vielen anderen Dingen.
 
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