Steuererklärung (Papier), nicht Elster - Wo Abgabefrist zum 01.11.22?

I

Ianz

Gast
Moin,

besteht die Möglichkeit eine Steuererklärung auf Papier auch erst an Allerheiligen abzugeben?
Ich meine, dass eine Entleerung des "Containers" oder des Briefkastens beim Finanzamt am 1. November eigentlich nicht erfolgt, da dies ein gesetzlicher Feiertag je nach Bundesland ist - arbeiten wird ja wohl niemand an Allerheiligen.
 
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Rechtlich gilt die Zustellung an einem bestimmten Tag iirc nur innerhalb der Geschäftszeiten, typischerweise so bis 16/17 Uhr. Wenn die Abgabe also bis 31.10. verlangt wird und du nicht bis 31.10. bei der letzten Leerung einwirfst, weiß ich nicht, wie sicher das rechtlich ist.
 
Weltmächtler schrieb:
arbeiten wird ja wohl niemand an Allerheiligen.

Sicher. Sind nur ein paar Bundesländer die nicht arbeiten müssen.

Und sonst. Kommt drauf an. Aufs Finanzamt. Die habe auch Nachtbriefkästen. Ob das bei Dir der Fall ist, musst Du recherchieren.
 
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Wenn das Fristende auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, reicht die Abgabe am nächsten Werktag.
§108 Abs. 3 AO
 
Werde morgen bis 24 Uhr fristgerecht einreichen.
 
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Naja ich werde am 1. Abends abgeben. Hier in BaWü - da 1.11 Feiertag - ist das völlig problemlos.

Bei schriftlich abgebenen macht mein Finanzamt bei unter 2 Wochen nicht mal eine Verlängerung weil das noch zur regulären normalen Eingangszeit zählt.

Hihi ich habe noch 4 DIN-A4 Ordner vor mir xD und zwar 4 "dicke" Ordner die so voll sind dass man die kaum blättern kann. Da der Teil nicht gewerblich ist kann ich den in Schirftform abgeben.Der "gewerbliche" Rest ist da viel einfacher und geht per WISO dann elektronisch.

Aber man kann ja YT dabei schauen und heute hier sogar draussen auf Terrasse werkeln - hier 27 Grad - xD daher najo geht schon.
 
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Evtl gibt es einen Fristenbriefkasten am Finanzamt. Da geht die Klappe dann am 01.11.22 23:59:59 zu und gut ist.

Entweder du gibst es morgen während der Geschäftszeiten an der Pforte ab und der Pförtner macht einen Stempel drauf oder sie haben diesen Briefkasten. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
 
Solche zeitgesteuerten kenne ich in BaWü eigentlich nicht, wusste gar nicht dass es sowas gibt xD - und ich gebe an 3 Fiämtern ab (in Stuttgart II Innenstadt , in einer 110.000er Stadt und hier am Wohnort mit 30.000 - alle 3 haben ganz normale Kästen egal ob am Fi-Amtgebäude oder Autoeinwurf)

Hehe wnen die da son klappe haben dnan ist die doch sicher immer defekt xD denn die Leute werden doch trotzdem dagegen drücken mit aller Gewalt - weil die denken ah der ist doch nur vertopft xD
 
Bohnenhans schrieb:
Solche zeitgesteuerten kenne ich in BaWü eigentlich nicht, wusste gar nicht dass es sowas gibt xD - und ich gebe an 3 Fiämtern ab (in Stuttgart II Innenstadt , in einer 110.000er Stadt und hier am Wohnort mit 30.000 - alle 3 haben ganz normale Kästen egal ob am Fi-Amtgebäude oder Autoeinwurf)
Ja, weil es denen vermutlich egal ist, ob es einen Tag zu spät ist oder nicht. Ohne Fristenbriefkasten können sie es schlicht nicht nachweisen, ob es vor oder nach 0 Uhr abgegeben wurde.
 
Hat denn hier schonmal jemand eine Mahnung oder direkt einen Säumniszuschlag erhalten, weil er seine Einkommenssteuererklärung erst am Abend des letzten offiziell zulässigen Tages (oder gar am Abend des darauf direkt folgenden Feiertages/Wochenendes) in den Briefkasten des Finanzamtes geworfen hat?

Ich habe sowas schon öfters gemacht und noch nie auch nur eine Anmerkung oder gar einen Säumniszuschlag erhalten. Daraus entsteht natürlich kein allgemeines Recht, dass man dies bei jedem Finanzamt im Bundesgebiet tun darf/kann.

Ich kann weder auf der Seite des BMF noch des Bayerischen Landesamtes für Steuern eine Angabe zu "Geschäftszeiten" finden (die mag sich aber aus irgendeinem Gesetz ergeben).
 
Bohnenhans schrieb:
[...] die Leute werden doch trotzdem dagegen drücken mit aller Gewalt - weil die denken ah der ist doch nur vertopft
Nein, das System lässt sich denkbar einfach gestalten. Der Briefkasten hat einen Schlitz und zwei Fächer. Immer um Mitternacht (bzw. wenn eine Frist greift) schaltet die Klappe um, sodass jeden Tag ersichtlich ist, ob die eingeworfenen Dokumente noch am letzten Tag bis Mitternacht oder erst danach eingeworfen wurden.
Derjenige, der vorm Briefkasten steht, sieht das dem von außen nicht zwingend an, und der Brief geht auch immer rein. Nur weiß das Amt dann halt "Der ist nicht mehr am 31.10. eingegangen, ergo Säumniszuschlag."
 
Ah ok naja der Autobriefkasten bei uns in der Stadt ist ein ganz einfacher Säulenbriefkasten da ist sowas nicht verbaut - hat man dieses Jahr gesehen weil ein LKW beim Zurückfahren das Teil komplett zerlegt hat.

Ne ich hab da auch noch nie was bekommen, wie gesagt ich hab mal angerufen und mir wurde hier mitgeteilt vor 7 Tagen schaut man das nicht mal für Erinnerungen durch.

Ich geh eh davon aus dass Montag 90% des Finanzamts nicht da sind in den Bundesländern wo Dienstag Feiertag .... wer nutzt denn das 4-Tage Wochenende nicht aus?

Sonst einfach Montag anrufen und eine Fristverlängerung um 2 Wochen beantragen, gibt es bestimmt wenn man "normal" fragt.
 
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Seit 2019 gilt sowieso in vielen Fällen (quasi in den meisten, in denen man Geld vom Finanzamt bekommt) eine Kann-Regel:

https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/ schrieb:
Gibst Du Deine Steuererklärung nach der Abgabefrist ab, aber noch innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, liegt es im Ermessensspielraum des Finanzbeamten, ob er einen Verspätungszuschlag festsetzt oder nicht. Das gilt ebenso, wenn der Steuerbescheid auf 0 Euro lautet oder Dir eine Erstattung zusteht.

siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html

Das FA kann dabei auch die Abgabefrist rückwirkend verlängern, was bei ein paar Tagen (insb. bei exakt einem) dann, wenn die Finanzbehörde wirtschaftlich denken sollte, auch sinnvoller ist wie direkt am ersten Tag nach Fristende ohne Prüfung des Posteingangs eine Erinnerung zu Abgabepflicht zu versenden.
 
War schon klar, da kann ja angeblich niemand mitdenken. Seltsam, dass sie das bei mir bisher (auch vor 2019) getan haben. Mag aber auch daran liegen, dass in der Bayerinschen Finanzbehörde der Versond einer Mahnung nicht automatisiert ist und mehr Aufwand bedeutet wie sich in der Zeit einen Kaffee holen zu gehen.
 
Ich hab meine elektronischen noch am Montag per Elster/WISO abgeschickt und die in Papierform wandern heute (hier Feiertag) in die "normalen" Briefkästen an den Fiamtgebäuden. Ich sehe da jetzt kein grosses Problem - bin eh in der erfreulichen Lage einen recht grossen Betrag rauzubekommen xD
 
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