Steuererklärung, Verlustvortrag

capilano

Lt. Junior Grade
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Juli 2009
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378
Hallo zusammen,

habe leider nichts dergleichen gefunden, aber vllt könnt ihr mir ja nachhelfen.
Ich bin im Studium und habe dort einen Minijob (<400 Euro). Desweiteren mache ich jedes Jahr eine Steuererklärung, wo ich alles nötige eintrage (Werbungskosten, Minijob, etc). Nun hat mir das Finanzamt meinen Verlustvortrag gestrichen. Mir stellt sich nun die Frage wieso, kann mir dort jemand etwas zu sagen? Ist es möglich den Verlustvortrag wieder zu bekommen?

Vielen Dank für eure Mühen!

Gruss, cap
 
Woher kommt den dein Verlust als Student?
Normal müsstest du dann doch irgendwelche Einkünfte aus V+V oder Gewerbebetrieb oder nicht selbst ständiger Arbeit haben oder dort Verluste erzielen, die so hoch sind, dass du insgesamt im - bist.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bin kein Experte :p
 
Der Verlust kommt durch das Studium selber (Bücher, Studiengebühren, etc). Da dies meine zweite Ausbildung ist, kann dies als Fortbildung abgeschrieben werden.
Ein Urteil sagte auch aus, dass Jobs, welche unter 400 Monatlich und unter 8004 Euro jährlich nicht eingetragen werden müssen. Der Verlustbetrag wurde nun annulliert, da ich den Minijob angegeben habe. (Verlustbetrag => vom ersten richtigen Gehalt bekomme ich eine Steuergutschrift).
Allerdings wurde der Verlustbetrag nun vom Minijob, wo ich keine Steuern zahle, abgezogen.
 
Andere Frage: Was willst du durch den Verlustvortrag erreichen?

Steuern zahlst du ja eh nicht, also gibt es nichts zu verrechnen.

Oder willst du solange vortragen, bist du irgendwann soweit bist, dass es etwas zum Verrechnen gibt?
Das war ja letztes Jahr mal im Gespräch, dass man die Kosten während des Studium sammeln kann, um sie irgendwann später mal ansetzen zu können.
Aber ob da etwas konkretes bei rausgekommen ist, weiß ich nicht. Zumindest habe ich nichts mitbekommen.
 
Genau so sieht es aus, durch den Verlustvertrag möchte ich später eine Steuergutschrift bekommen.

Und es ist dabei was rumgekommen, die Studienkosten sind abzusetzen, wenn
1: Das Studium eine zweite Ausbildung ist
2: Keinen richtigen Job (also unter den 8004 Euro liegt) hat.
 
Der kostet aber ;)

Ich würde einfach beim Finanzamt nachfragen. Die müssten es am besten wissen.

Evtl. kannst du deine Kosten bzw. deine Belege dazu jetzt sammeln und später ansetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verbraucherzentralen sind auch immer eine gute Anlaufstelle ... und kosten sogar weniger als der Steuerberater :D
 
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