k!su
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2006
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Ich habe im März ca. 230 Überstunden ausbezahlt bekommen, die unter die sogenannte Märzklausel fällt. Demnach wird diese Zahlung mit dem letzten Jahr.
Für 2011 habe ich allerdings schon eine Steuererklärung gemacht.
Kann ich diese Sonderzahlung nachträglich noch geltend machen, sprich die Steuererklärung für 2011 korrigieren? Oder kann ich diese Zahlung bei der Steuererklärung im nächsten Jahr mit angeben?
Für 2011 habe ich allerdings schon eine Steuererklärung gemacht.
Kann ich diese Sonderzahlung nachträglich noch geltend machen, sprich die Steuererklärung für 2011 korrigieren? Oder kann ich diese Zahlung bei der Steuererklärung im nächsten Jahr mit angeben?