Steuererklärung - Wer kennt sich aus mit der Märzklausel?

k!su

Lt. Commander
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Ich habe im März ca. 230 Überstunden ausbezahlt bekommen, die unter die sogenannte Märzklausel fällt. Demnach wird diese Zahlung mit dem letzten Jahr.
Für 2011 habe ich allerdings schon eine Steuererklärung gemacht.
Kann ich diese Sonderzahlung nachträglich noch geltend machen, sprich die Steuererklärung für 2011 korrigieren? Oder kann ich diese Zahlung bei der Steuererklärung im nächsten Jahr mit angeben?
 
Dann schenke ich also dem Staat Geld?
 
jein.

1. Die Märzklausel hat mit der Steuer überhaupt nix zu tun. Bei der Steuer gilt das Zuflussprinziop. Der Lohn wird in 2012 versteuert, auch die Sonderzahlung.

2. Die Märzklausel bezieht sich auf die Sozialversicherung. Wenn durch eine Sonderzahlung die Beitragsbemessungsgrundlage der Sozialversicherung in diesem Monat überschritten wird, wird bei Sonderzahlungen in den Monaten von Januar bis März nicht "verbrauchte" Bemessungsgrundlagen aus dem Vorjahr berücksichtigt.

Beispiel:

BM der Sozialversicherung 6.000 pro Monat = 72.000 pro Jahr
Dei Gehalt 5.000 pro Monat = 60.000 pro Jahr

macht 12.000 nicht "verbrauchte" BM

Sonderzahlung im März des folgenden Jahres: 25.000 Euro

Gehalt im März somit 30.000, davon Sozialversicherungspflichtig:

6.0000 BM März, jeweils 1.000 nicht verbrauchte BM Januar und Februar + nicht verbrauchte BM Vorjahr 12.000 = 20.000 BM im März.

Im April wären es dann nur noch 9.000 gewesen.

In diesen Fällen verschenkt man etwas. Ob du etwas an Sozialversicherung verschenkt hast? Kommt auf die Zahlen an.
 
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