Strafe gegen Lizenzbedingungbruch

Aber wofür wurde hier denn genau gezahlt? Und wie haben die jetzt einen Verstoß feststellen können?

Wenn ich dem Buch eine Adresse entnehme und eine Mail schreibe, so habe ich nun einmal die Adresse auch in Zukunft in meinem Adressbuch. Ein zweiter Brief kann doch jetzt kaum gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, oder? Wieso kann ein Verlag mir jetzt verbieten bestimmte Kontakte so oft zu kontaktieren wie ich lustig bin? Wahrscheinlich bin ich da einfach ein wenig doof, aber so ganz leuchtet mir das gerade nicht ein.
 
Canni2k schrieb:
Aber wofür wurde hier denn genau gezahlt? Und wie haben die jetzt einen Verstoß feststellen können?

Wenn ich dem Buch eine Adresse entnehme und eine Mail schreibe, so habe ich nun einmal die Adresse auch in Zukunft in meinem Adressbuch. Ein zweiter Brief kann doch jetzt kaum gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, oder? Wieso kann ein Verlag mir jetzt verbieten bestimmte Kontakte so oft zu kontaktieren wie ich lustig bin? Wahrscheinlich bin ich da einfach ein wenig doof, aber so ganz leuchtet mir das gerade nicht ein.

Der TE hat die einmalige Nutzung einer Datenbank gekauft, in der sämtliche Omnibushändler deutschlandweit gelistet sind.

@kisser, nein auch hier hilft die Shopseite weiter: Wir schützen unsere Adressdatenbank durch den Einsatz von Kontroll-Adressen.,
ergo ich schicke eine Mail an den vermeidlichen Omnibushändler XYZ, diese Mailadresse ist aber nicht auf diesen Händler registriert, sondern auf den Anbieter, der bei Eingang der zweiten Mail einen Lizenzbruch feststellen kann. Dadran ist nichts illegal.
Nochmal der TE hat einfach nicht gelesen, bzw. verstanden, was er da eigentlich gekauft hat und versucht jetzt aus der Nummer irgendwie raus zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht verstehe ich auch nur nicht, wie solche Datenbanken genutzt werden. Aber es kann auch kein Hersteller vom Berliner Telefonbuch in seinen Lizenzbedingungen festsetzen, dass bei der Standardlizenz jeder Anschluss nur einmal angerufen werden darf. Wenn das so in den Lizenzbedingungen stünde, würde das auch keinen interessieren...
 
In dieser Datenbank sind sämtliche Omnibusbetriebe deutschlandweit gelistet. Du möchtest nun z.B. allen Betrieben in München ein Angebot machen, also schickst du an jeden Händler in München eine eMail, Fax, etc. mit deinem Angebot. Nun gehören aber nicht alle eMail Adressen, Faxnummern, etc. auch wirklich dem betreffenden Betrieb, sondern es gibt auch Fake, bzw. Kontrolladressen (der TE nennt sie "versteckte Adressen"), die dem Verlag gehören. Dein Angebot kommt jetzt also überall an und deine Nutzungslizenz ist abgelaufen. Einige zeit später möchtest du wieder ein Angebot an alle Händler in München verschicken und auf der Kontrolladresse schlägt wieder dein Angebot auf, da diese Adresse einzig in der Datenbank existiert und du sie 2x angeschrieben hast, kann der Verlag dir nun ohne Probleme einen Lizenzbruch nachweisen und rechtliche Schritte gegen dich einleiten.
 
Sofern diese Lizenzvereinbarung so wirksam ist. Und dort finde ich sind Bedenken durchaus angebracht, unabhängig davon, ob der TE sich in deinen Augen "richtig oder falsch" verhalten hat. Ich dürfte mir ja auch problemlos alle Adressen in München von Hand raussuchen und allen eine Email schreiben.
Die Frage ist doch ganz einfach: Welchen Schutz genießen die Adressen? Und hier fällt mir spontan nur §§ 87a UrhG ein, der jedoch die Datenbank, also die Sammlung der Daten, und nicht die Daten als solche schützt.
 
OK, den technischen Ablauf des Verfahrens habe ich jetzt verstanden.

Dennoch scheint es mir zweifelhaft, ob der Verlag mit seinen "Fake"- Adressen berechtigt ist, meine an Busunternehmen verschickte E-Mails zu lesen.
 
wo steht, dass die Mail gelesen wird? Es reicht doch, wenn sie an die Adresse gesendet wird.
Canni: du zäumst das Pferd von hinten auf, es geht nicht um die Adresse, sondern um die Nutzung der Datenbank (in der jede Adresse hinterlegt ist), wenn der TE sich jede Adresse selbst gesucht hätte, wäre das ein Problem, er hat die Nutzung einer Adressdatenbank gekauft (klassischer Adressenhandel) und in dieser Form ist es ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen, diese Datenbank öfter als einmal zu nutzen.
Sinn und zweck solcher Datenbanken ist es ja, dem Kunden die Arbeit des Suchens zu ersparen und genau diesen Service hat der TE gekauft, bzw. eine Lizenz um diesen Service einmal zu nutzen.

Ich nehme nochmal dein Beispiel mit dem Telefonbuch auf:
Du möchtest die Adressen aller Helga Schmidt in München zwischen 40 und 50 haben, hast aber keine Zeit und Lust diese selbst herauszusuchen, also beauftragst du jemanden damit, den du für diese Arbeit entlohnst.
Nach einiger Zeit stellt dieser Jemand fest, dass viele Leute Interesse an den Adressen von Helga Schmidt haben, also erstellt dieser eine Datenbank, deren Nutzung er gegen Gebühr anderen zur Verfügung stellt. Jetzt kann jeder für eine Gebühr auf diese Datenbank zugreifen.
Der Besitzer möchte aber nicht, dass jeder immer wieder zugreifen kann, also bietet er Lizenzen an, einmaliger Gebrauch, zweimaliger Gebrauch usw.
Du zahlst also nicht für die Adresse, sondern für die Nutzung der Datenbank.

Es geht hier nicht um den Inhalt der Datenbank, sondern um das Recht der Nutzung
 
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Aber laut den AGB werden doch gerade auch die Daten geschützt, oder sehe ich das falsch? Außerdem kann durch das mehrmalige Anschreiben (auch der Kontrolladressen) gerade keine mehrmalige Nutzung der Datenbank nachgewiesen werden, sondern nur eine mehrmalige Nutzung der Daten.

Es wird außerdem explizit verboten, die Adressen zu kopieren oder zu speichern. Die Adressen sind aber, jede für sich genommen, keine Datenbank und können doch keinen Schutz genießen. Hätte sich der TE jetzt einfach alle Email Adressen gemerkt und den Datenträger vernichtet, würde er dann auch gegen die Lizenzbedingungen verstoßen und müsste zahlen?

Ich kenne mich im Bereich Adresshandel ehrlich gesagt überhaupt nicht aus, aber von meinem allgemeinen Rechtsempfinden her denke ich eben nur "Da stimmt etwas nicht"...
 
Puh ich weiß langsam nicht mehr, wie ich es erklären soll :D
Einen Anlauf mache ich noch:
Du hast eine neue Kneipe eröffnet, Zielgruppe Männer zwischen 20 und 40. Diese möchtest du jetzt bewerben. Du hast also zwei Möglichkeiten, entweder suchst du dir die Daten selbst raus, oder kaufst sie ein. Ich bin der Adresshändler und biete dir eine Datenbank deiner Zielgruppe. für 100 Adressen möchte ich 10€, dafür darfst du die Adresse sooft nutzen wie du willst. Da du diese Adressen aber nur 1x brauchst biete ich dir eine einmalige Nutzung für 5€ an. Ich verkaufe dir also die Adressen zur 1x Nutzung Du verschickst also jetzt an jeden deiner Zielgruppe 1x einen Werbeflyer und unser Vertrag ist erledigt. Damit du nicht auf die Idee kommst, die Adressen doppelt zu nutzen, installiere ich Kontrolladressen, wenn du jetzt also einen zweiten Werbeflyer verschickst hast du Vertragsbruch begangen und ich kann dich verklagen. So ist es auch im Fall des TEs.
Adressen sind in De ein frei verkäufliches Gut und jeder, der sich die mühe macht und sie raussucht kann und darf sie verka
 
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