Straftat bei gewonnener Auktion und dann nicht bezahlen? ebay?

E

enemykillerz

Gast
Hallo,

Ich hab eine kurze frage wenn jemand bei mir ein Artikel ersteigert und sich dann weigert zu bezahlen und versucht zu handeln bzw habe ich ihn geschreiben das er den artikel für 50€ haben kann obwohl auktionsende 140€ waren, habe dann gesagt war ein versehn hab die email adressen verwechselt und jetzt will er trotzdem nur die 50 zahlen oder garnichts... is das nicht Betrug? kann ich ihn bei der Polizei wegen Betrug anzeigen?

vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast jemand anderem ein Angebot über 50€ gemacht, es aber an die falsche Addy geschickt? Also hast Du versucht, die Auktion zu manipulieren, oder? Sei froh, dass Du nicht angezeigt wirst...
 
neeee... genau andersrum!
Ich habe ein Artikel verkauft und der Käufer weigert sich zu bezahlen weil er den Artikel nicht mehr braucht, jetzt habe ich überlegt ob ich ihn bei der Polizei wegen Betrug Anzeigen kann oder nicht.
 
Wenn man jetzt nur deinen letzten Post betrachtet und erstmal nur annimmt, dass der Käufer die Bezahlung verweigert, weil er den Artikel nicht braucht, dann hat er grundsätzlich erstmal ein Problem.

Durch das bieten und der Ersteigerung des Artikels ist ein Rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.

Sofort anzeigen kannst du ihn deswegen aber noch nicht. Du müsstest ihn erstmal anmahnen, damit er in Verzug gerät. Verweigert er die Zahlung noch immer, könntest du dann weitere Schritte einleiten.

Was mich aber ein wenig skeptisch macht ist deine Aussage mit der Email und den 50,- Euro. Kannst du das mal genauer erklären? Da werde ich nicht ganz schlau raus,.
 
Also wenn Du ihm (dem falschen) ausversehen ein günstigeres Angebot gemacht hast, wirst Du es ja definitiv nachweisen können. Andernfalls hast auch Du ein Problem. ;)
 
neeee... genau andersrum!
Ich habe ein Artikel verkauft und der Käufer weigert sich zu bezahlen weil er den Artikel nicht mehr braucht, jetzt habe ich überlegt ob ich ihn bei der Polizei wegen Betrug Anzeigen kann oder nicht.
 
Und was für eMail-Adressen hast du nun verwechselt? Ich schnalle das auch nicht ganz!
 
Zuletzt bearbeitet:
@enemykillerz
Warum wiederholst Du den Post?
Erkläre uns stattdessen genauer die Geschichte mit dem 50 Euro Angebot und der Emailverwechslung.
Falls Aussage gegen Aussage steht und Du nichts mehr in der Hand hast, nützt Dir die Polizei recht wenig.
Das wäre zb. der Fall wenn Ansprechpartner, Email und Artikelnummer/Angebotsnummer in dem 50,- Eur-Scheiben identisch waren, also genauso auch auf den falschen zutreffen können. Dann kann er sich u.U. auch darauf berufen. Das wäre dann deinerseits einfach Pech.

Achso ganz vom Kauf zurücktreten kann er auch dann natürlich nicht. Zahlen muss er schon, so oder so, da rechtsverbindlich. Wieviel letztendlich, ist wiederum ein andere Sache. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem deutsch ist es ja auch fast unmöglich überhaupt irgendetwas zu verstehen. Wenn das nicht genauer von deiner Seite erklärt wird wird dir wohl niemand helfen können. So wie ich das verstanden habe bist eher du schuldig wenn du dein Zeug trotz Kaufvertrag weggibst. Ich würd dem verärgerten Käufer einen Ersatz beschaffen.

Und mal ehrlich: Wenn mich jemand als Käufer so "verarschen" würde würd ich mir rechtliche Schritte überlegen. Ich habe ja geboten.

Achja: Und das wiederholen eines Posts finde ich beleidigend. Wenn sich jemand bereit erklärt dir zu helfen, und du wiederholst deinen (für mich völlig unverständlichen) Beitrag, dann unterstellst du dem Leser und Helfer nicht richtig gelesen zu haben, oder "schwerhörig" zu sein. Ehrlich gesagt find ich das ne Sauerei. Ganz ehrlich. Bisschen Mühe könnte man sich schon machen wenn man um Hilfe bittet. Wenn jemand zum Psychater geht dann kann der Psychater das Problem auch nicht erraten. Ich hätte vermutlich auf Annomalie im Sprachzentrum getippt. Aber eher als Neurologe.

In diesem Sinne,
reaper
 
Siehst du, das diese Erklärung hätte ich gerne von ihm gehört. Und zwar gleich am Anfang des Threads. Ähm da hat doch eher Killer den Vertrag gebrochen wenn er middem Preis runtergeht. Der Käufer hat ja das Recht soviel zu bezahlen oder? Ist ja sogar vertraglich geregelt...
 
Naja gebrochen hat enemykillerz den Vertrag nicht, er hat nur neues Angebot unterbreitet. Und das sollte man sich eben im Vorhinein gründlich überlegen und kontrollieren, wem man was anbietet.
Dummheit und Unwissenheit schützt nunmal vor Strafe nicht, auch Fahrlässigkeit nicht, wobei hier der Begriff "Strafe" gern in "Lehrgeld" geändert werden darf. ;)
 
Hey,


Erstmal sorry für die etwas schwer lesbare schilderung hatte wenig Zeit, war keine absicht.
Aber ihr habt das schon soweit alle verstanden, habe mich mit ihm geeinigt und er Zahlt jetzt den kompletten Auktionspreis so wie es sein soll.
Ich bedanke mich dennoch für eure meinungen und Hilfe und nächstes mal acht ich auf eine bessere Erklärung.

liebe grüße
 
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