Hallo zusammen,
leider habe so nun zu dem Thema wenig dazu gefunden, außer das wohl für die Grundversorger eine 6 Wochen Frist gilt.
Zur Situation:
Unser aktuelle Anbieter Maingau hat mir gestern eine Email gesendet, das diese nun den kWh Preis knapp vervierfachen wollen bei meinen Vertrag. Alles OK denke ich mal, bis ich die Frist las: 2 TAGE hätte ich Zeit zum wechseln, ansonsten würde das in Kraft treten.
Jetzt meine Frage an euch, ist dies überhaupt zulässig?
Welche Fristen sind denn eigentlich zulässig für Nicht-Grundversorger?
Wenn ihr habt ggf. bitte mit Links zu den Bestimmungen
leider habe so nun zu dem Thema wenig dazu gefunden, außer das wohl für die Grundversorger eine 6 Wochen Frist gilt.
Zur Situation:
Unser aktuelle Anbieter Maingau hat mir gestern eine Email gesendet, das diese nun den kWh Preis knapp vervierfachen wollen bei meinen Vertrag. Alles OK denke ich mal, bis ich die Frist las: 2 TAGE hätte ich Zeit zum wechseln, ansonsten würde das in Kraft treten.
Jetzt meine Frage an euch, ist dies überhaupt zulässig?
Welche Fristen sind denn eigentlich zulässig für Nicht-Grundversorger?
Wenn ihr habt ggf. bitte mit Links zu den Bestimmungen