News Student klagt erfolgreich gegen PC-Rundfunkgebühr

Ich würde es nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Die kriegen deine Daten und machen dann evtl. eine (illegale) Zwangsanmeldung.
Ist bei mir genauso gewesen. Obwohl ich in meiner neuen Wohnung keine Geräte angemeldet habe, habe ich sehr schnell nach meinem Umzug (wo hat die GEZ meine neue Adresse her?) ein Gebührenbescheid von denen erhalten. Ich habe vorher bei meiner (inzwischen verstorbenen) Mutter gewohnt, wo nur 1 Fernsehgerät (ihrer) vorhanden war. Nach dem Tod meiner Mutter habe ich die GEZ diesbezüglich informiert. Mehr nicht. Meine beiden Widersprüche wurden abgelehnt, obwohl sie mir keinen Nachweis einer Anmeldung vorlegen können. Staat und GEZ arbeiten leider hier zusammen (das ist Fakt und wird wohl auch erstmal so bleiben). Eine Klage gegen die GEZ ist Zeit- und Geldverschwendung...leider.:mad: Hier mein Beweis. Das was der Bernd Höcker da durchmacht, ist echt der Hammer. Ich werde wohl nicht klagen, da mir das Geld fehlt.:(
 
Zuletzt bearbeitet:
hummerfisch schrieb:
@Gradenkov

Daaaanke für den Link "gez-abschaffen".:) Ich bin Opfer einer sogenannten Zwangsanmeldung. Ich habe nie irgendwelche Geräte angemeldet aber bekomme seit kurzem Gebührenbescheide von der GEZ wegen eines Fernsehrgerätes, das ich nie angemeldet habe. Mein Widerspruch wurde schon zweimal abgelehnt, auch den Beweis der Anmeldung sind sie mit bisher schuldig geblieben.:mad:

Ich werde mich mit den Tipps von Bernd Höcker jetzt hoffentlich besser wehren können doch leider scheint dies doch sehr aussichtslos zu sein, wenn man sich seinen eigenen Fall so ansieht. Klagen über Klagen.:mad:

Kein ding... 20 sec googlen und du hättest es selbst gewusst :D

Also ich hatte ja die Taktik die GEZ auf Distanz zu halten und nur häppcheweise zu füttern.
Sprich: Auf jedes 2. - 3. schreiben mit nein antworten...und es scheint aufzugehen.
Wie gesagt seit 4 Jahren ruhe...
 
0815burner schrieb:
Weil wir ein Sozialstaat sind. genau und gerade deshalb. Die medizinische versorgung muß für jeden ermöglicht werden
Schade, das du das mit solchen Scheuklappen siehst.
Ich wette mit dir, dass du meine Posts entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast. ;)
Wenn ich die KV vom Einkommen abhängig mache und mit dem Sozialstaat begründe (hab gar nichts dagegen gesagt), dann kann ich nicht den Leuten Rundfunkgebühren aufzwingen, die mit dem Allgemeingut "Unabhängige Berichterstattung" begründen, aber entgegen allen Grundsätzen des Sozialstaates einen Pauschalbetrag abrechnen.

ich denke selbst du siehst ein, das Fernsehen einen anderen Stellenwert hat
Da man Radios und Fernseher bis zu einem gewissen Wert nicht pfändet, gibt es wohl auch eine Art Recht auf Zugang zu Informationen, sonst wäre ÖR eh witzlos.
 
im GEZ-Anmeldeformular steht folgender Satz:
"Wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht."
Ich habe also genau 1x mitgeteilt, dass ich ab Datum x keine Geräte mehr habe/bereit halte und fertig.
Mir fehlt nichts. Ich merke, dass ich über manche Dinge selbst mehr nachdenke, weil ich nicht mit vorgefertigten "Meinungen" versorgt werde.
Bei uns kann man die 2 regionalen Zeitungen kostenlos lesen. Sie sind in der FuZo öffentlich ausgehängt (im Schaukasten). Dieses Angebot nutze ich regelmässig, habe jedoch noch nie eine Rechnung bekommen, von wegen ich lese die ausgehängten Zeitungen. Also, es geht doch. Wenn man will. :lol:
 
Ohne einen DVBT-Tuner ist doch ein Multimediarechner, gar nicht fernsehtauglich !

Sehe ich doch richtig ?
 
Wieviel Instanzen sind noch möglich und hat der Student eine Rechtschutzversicherung ? ;)

Oder was glaubt ihr wann eine endgültige Entscheidung getroffen wird ?
 
hummerfisch schrieb:
Ich würde es nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Die kriegen deine Daten und machen dann evtl. eine (illegale) Zwangsanmeldung.
Ist bei mir genauso gewesen. Obwohl ich in meiner neuen Wohnung keine Geräte angemeldet habe, habe ich sehr schnell nach meinem Umzug (wo hat die GEZ meine neue Adresse her?) ein Gebührenbescheid von denen erhalten.

Ich hab mal auf n anderen Forum diesen Brief rauskopiert.Laut n User soll er angeblich funktionieren sobald sich die GEZ bei jemanden meldet und sich fragt "woher haben die meine Daten?" Ich poste mal den Text hier rein. Bemerkung: war zu faul die Rechtschreibfehler des Users zu verbessern, also nicht darauf achten.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen
sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:

(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen,

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich
meine Adresse.

Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben
ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.


Mit freundlichen Grüßen
 
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