Studentenjob als Studentische Honorarkraft

marri789

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Hallo,

Ich bin Architekturstudentin und habe von einem Architekturbüro ein Angebot für einen Nebenjob.
Nun meine Frage:
Mir wurde die Wahl gelassen, ob ich auf Lohnsteuerkarte oder als studentische Honorarkraft ( dh. Als freie Mitarbeiterin)dort arbeiten möchte.
Da ich verheiratet bin und Lohnsteuerklasse 5 habe bleibt Netto nicht ganz viel von meinem Lohn übrig wenn ich auf Steuerkarte arbeite.
Mein monatlicher Lohn liegt bei ca. 400 Euro .
Auf 400 Euro Basis kann ich dort nicht arbeiten, da ich schon einen anderen Job auf dieser Basis habe.
Mir ist allerdings davon abgeraten worden als studentische Honorarkraft zu arbeiten, da mir später evtl. Existenzgründungsdarlehn und Steuervorteile abhanden kommen könnten. Außerdem kenne ich auch niemanden, der auf dieser Basis irgendwo arbeitet und was das insgesamt für mich für Auswirkungen hat.

Nun weiß ich nicht welche Art der Bezahlung für mich am sinnvollsten ist.

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.

Danke schon mal :)
 
Wenn Du bereits einen Nebenjob als 400€ Kraft hast, musst Du das Einkommen als studentische Honorarkraft auch bei der Einkommenssteuer mit angeben, bleibt also egal, ob Du nun auf Steuerkarte arbeitest oder es im Nachhinein versteuern musst. Das Finanzamt bekommt ja sowieso raus was Du verdient hast, weil der Betrieb Deine Einkünfte weitergeben muss ans FA.
 
die steuerabzüge kannst du per lohnsteuerjahresausgleich am jahresende/anfang des folgejahres zum großen teil (je nach verdienst des ehepartners auch oft ganz) zurückfordern (bei zusammenveranlagung). monatlich bleibt schon was übrig, die abzüge bei 400€ sind nicht sooo gravierend: bei steuerklasse 5 zahlst du ca. 50 oder 60€ im monat an lohn- und kirchensteuer und gehst entsprechend mit 340-350€ nach hause. ich denke, das lässt sich verschmerzen ;)
 
Bei Studentischer Honorarkraft bist du dein eigener Chef, du verkaufst Dienstleistung XY und dein Arbeitgeber nimmt diese Dienstleistung sozusagen an, wenn dies allerdings nur zum fake so ist (also der Chef dir jeden Tag eine neue Arbeit zuweißt etc.) ist dies eine Art Angestellten/Arbeiterverhältnis und dann bewegt sich dies glaube ich in einer rechtlichen Grauzone vlt. sogar illegalität.
Du mußt glaube ich auch als Studentische Honorarkraft dich selbstständig machen, wenn ich mich nicht irre!

Kann allerdings auch sein das ich dies mit etwas anderem verwechselt habe, aber normalerweise gibt es nur Job oder s.o.
Selbst habe ich dies noch nicht ausgeübt ich habe nur davon gehört und daher dies mit Vorsicht geniessen.

Allerdings kannst du soweit ich weiß auch 2 400 € Jobs haben, allerdings kommen dann etwas abgaben auf dich zu, da würde ich mich nochmal informieren.
 
Solange das addierte Arbeitsentgelt aus den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen die Grenze von 400 Euro nicht überschreitet, sind die Pauschalbeiträge zu zahlen. Wenn diese Summe zwischen 400,01 und 800 Euro liegt, sind die Beiträge nach den Maßgaben für die Gleitzone zu berechnen. Liegt die Summe über 800 Euro, unterliegt das gesamte Arbeitsentgelt der normalen Beitragspflicht.
Beschäftigung von Studenten

Der Pauschalbeitrag für "geringfügig entlohnte Beschäftigte" (pauschale Sozialversicherungsbeiträge, Gleitzonenregelung) muss nur gezahlt werden, wenn der Beschäftigte geringfügig entlohnt wird. Ist die Beschäftigung aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, "Werkstudentenprivileg"), entfällt der Pauschalbeitrag. Übersteigt die Entlohnung die 400 Euro-Grenze, entsteht in der Rentenversicherung Versicherungspflicht.
Hier gibt es Infos.
 
Du kriegst das was du an steuern zahlst bei der steuererklärung wieder, nur musst du auf die 7xxx euro grenze aufpassen.
 
also bei zwei 400euro jobs kommt man im jahr auf 9600euro, wenn man davon die 7600 freibetrag und den pauschbetrag abzieht bleibt nicht viel zum versteuern. ich würde mir mehr sorgen um die beiträge zu den sozialversicherungen machen, ein 400 euro job ist nicht sozialversicherungspflichtig aber ich weiß nicht wie das ist wenn man 2 hat. aber ich denke das wird dann wie 800euro monatsverdienst gehandhabt, sprich 20% weg für renten-, arbeitslosen-, kranken- und pflegeversicherung. ich mache gerade ein praktikum, das mit 700euro im monat vergütet wird und da werden mir 150 euro abgezogen sozialversicherungsbeiträge.
 
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