Hallo CBler,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Juli 2012 mein Fachabitur bestanden und wollte zum Wintersemester 2012 mit meinem WG-Partner (beide 18; deswegen zusammengezogen) studieren.
Er hat eine Zusage bekommen, ich auch eine im Nachrückverfahren. Nur konnte er nun nicht mehr annehmen (zu lange Zeit gelassen) und ich habe nun auch meine Anmeldefrist verstreichen lassen. Nun wollen wir beide zum Sommersemster 2013 beginnen.
Allerdings kam nun Post von der Familienkasse, wir beide sollen nun Ab-/Zusage an sie schicken, wegen dem Kindergeld. Wir haben ja nur leider keins von beiden.
Unsere Bewerbungsunterlagen würde wir am 31.10. zurückbekommen. Würde dort eventuell ein Absageschreiben beiliegen, wäre es wohl zu spät und das Kindergeld wäre gestrichen.
Sollen wir uns arbeitslos melden und müssen wir dann auch Bewerbungstrainig etc. machen, obwohl wir keine Ansprüche auf Geld stellen?
Schönen Abend.
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Juli 2012 mein Fachabitur bestanden und wollte zum Wintersemester 2012 mit meinem WG-Partner (beide 18; deswegen zusammengezogen) studieren.
Er hat eine Zusage bekommen, ich auch eine im Nachrückverfahren. Nur konnte er nun nicht mehr annehmen (zu lange Zeit gelassen) und ich habe nun auch meine Anmeldefrist verstreichen lassen. Nun wollen wir beide zum Sommersemster 2013 beginnen.
Allerdings kam nun Post von der Familienkasse, wir beide sollen nun Ab-/Zusage an sie schicken, wegen dem Kindergeld. Wir haben ja nur leider keins von beiden.
Unsere Bewerbungsunterlagen würde wir am 31.10. zurückbekommen. Würde dort eventuell ein Absageschreiben beiliegen, wäre es wohl zu spät und das Kindergeld wäre gestrichen.
Sollen wir uns arbeitslos melden und müssen wir dann auch Bewerbungstrainig etc. machen, obwohl wir keine Ansprüche auf Geld stellen?
Schönen Abend.