Stundenlohn?

sChoedi

Lt. Junior Grade
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Sep. 2008
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494
hallo,

ich habe eine Anzeige in die Zeitung stellen lassen, dass ich Senioren ein wenig Hilfe im Umgang mit Office- und Internetanwendungen gebe.

Habe bereits eine Ausbildung als Assistent für Informatik.
Mache zz. BOS.


Was kann ich Stundenlohn verlangen?
Wie mach ich das mit dem Fahrtgeld?

vlt. hat ja jmd. schon Erfahrung mit sowas.
danke.

sChoedi
 
Da pass mal schön aufs Finanzamt/Gewerbeaufsichtsamt/IHK auf, wenn Du kein Gewerbe hast, wird das schnell in die Hose gehen. Vor allem wenn ein Neider Dich anzeigt, wegen dem fehlenden Gewerbe.
 
da hab ich mir jez keine gedanken gemacht... pfff. :)

naja. wird scho :P

aber hättest auch auf meine frage antworten können, wenn du hier schon einen auf "vernünftig" machst.
 
Wenn du hier einen auf patzig machst, ist ganz schnell Schluß und der Azubi Informatikassistent rechnet
einmal selber.
 
Soll ich Dir nun einen Stundenlohn nennen, den Du nehmen kannst wenn Du ein Gewerbe hast oder Deine "Schwarzarbeit" unterstützen? Frag doch die Leute was sie bereit sind zu zahlen, wenn zuwenig gehst Du nie wieder hin (Erfolgsprämie).
 
Wenn du hier einen auf patzig machst, ist ganz schnell Schluß und der Azubi Informatikassistent rechnet
einmal selber.

:D

ok.

ne. schwarz wenn dann....

wird das echt so streng gehandhabt?
krass.

hm.
also hab ned vor, das jetzt länger zu machen, nur halbes jahr, bis ich dann anfangen kann zu studieren evtl.


dachte so an 15 euro stunde oder?
Ergänzung ()

ich mein, nachhilfe muss man ja auch nicht anmelden oder?

so für schüler mathe/englisch.. nachhilfe?!
 
15 Euro halte ich für übertrieben. 8-10 wären angebracht, je nach Fahrtkosten. mal ganz ganz abgesehen von der rechtlichen Seite
 
Lass dich lieber in Naturalien bezahlen
dann hat er aber nicht nur das Finanzamt im Rücken :)


Ich würde keinen Wildfremden in die Wohnung lassen der vorgibt mir 15€ abzuknüpfen für Office beibringen, gerade ältere Leute verschleudern ihr Geld nicht, es sei denn du findest diejenigen die ein wenig Nähe suchen, oder Redebedürfnisse haben, immo Altenheim :D
die geben dir die 15€ weil du so nett bist, aber nicht als Stundenlohn :)

Das darfst du nicht wortwörtlich nehmen, aber ich hoffe du verstehst die Botschaft. Und wo kein Kläger da kein Richter, wenn du das machst trägst du ja die Verantwortung, nicht das Finanzamt, die stehen höchstens Schlange wenn die Geld wollen. :lol:

PS: Ich war heut noch da und bin gar nicht zu sprechen auf diesen Verein :king:
 
Zuletzt bearbeitet:
8-10 Euro? Sonst noch was? Du bist *fertig* ausgebildet? Ein Kumpel von mir (fertiger Anwendungsentwickler und Info-Student) rechnet bei seinem Kunden 50 Euro netto + 30 Fahrtkosten ab. Das wird ein Privatmann natürlich niemals zahlen. Aber du hast doch was gelernt. Das kannst du dir auch bezahlen lassen. Ich habe keine Ausbildung (bin Student) und nehme 20 Euro netto... "Geiz ist geil" aber "Was nix kostet das is auch nix".

Grüße
 
hmm...

ich würd es halt mehr als "nachhilfe" sehen...

ja, was nix kostet ist nix, dass ist das nächste.
mit mehr lohn wirst du auch ernster genommen....

und für nachhilfe kannst du auch schlecht 50 euro verlangen.

für was nimmst du 20 euro netto?
gibst du nachhilfe oder wie?

naja. hab jetzt ja noch paar tage und dann mal schaun, ob sich überhaupt jmd meldet.

ich werd mich melden, wenn ich bereits mein erstes "geschäft" gemacht habe :)
 
Ich mache so eine Art full-service-support. Von der Neuanschaffung, über die Einrichtung/Betreuung der Infrastruktur bis hin zu "können Sie mir mal zeigen, wie ich das und das in Word einstelle" ist alles dabei.
 
werkam schrieb:
Da pass mal schön aufs Finanzamt/Gewerbeaufsichtsamt/IHK auf, wenn Du kein Gewerbe hast, wird das schnell in die Hose gehen. Vor allem wenn ein Neider Dich anzeigt, wegen dem fehlenden Gewerbe.


Ausnahmsweise irrt sich hier mein ansonsten sehr geschätzter Freund Werkam einmal, auf dessen profunde Kenntnisse der EDV Materie man sich sonst im Forum immer sehr verlassen kann; auf dem ihm wohl eher fremden Teritorium der betriebswirtschaftlichen Regelungen kennt er sich anscheinend nicht ganz so gut aus !

Du musst nämlich für Deine geplante Tätigkeit überhaupt kein Gewerbe anmelden, denn als Berater oder Lehrer bist Du Freiberufler ! Nebenbei bemerkt, wenn man ein Gewerbe betreiben würde, ohne es anzumelden, ist das auch nicht strafbar, zumindest nicht im Bereich der frei ausübbaren Berufe; und es würde höchstens je nach Tätigkeitsumfang auch nur ein relativ geringes Bußgeld kosten, wenn man bei einer bestehenden Gewerbeanmeldepflicht die Anmeldung versäumte !

Du musst Dich als Freiberufler auch keiner Kammer anschließen bzw. kannst das gar nicht, weder der Industrie- und Handelskammer, schon gar nicht der Handwerkskammer oder einer der sonstigen berufsständischen anderen Kammern !

Vor dem Finanzamt brauchst Du auch keine Angst zu haben, da Dein Ertrag (Umsatz minus Kosten) im nächsten halben Jahr wohl kaum € 12.000 übersteigen dürfte !!! Jedenfalls fallen dafür keine Steuern auf Einkommen und Ertrag an, sofern Du im laufenden Jahr nicht ohnedies noch andere steuerpflichtige Einkünfte haben solltest !

Auch Umsatzsteuer ist kein Thema, denn Du fällst hierbei unter die Kleinunternehmerregelung, brauchst keine Umsatzsteuer abzuführen, bekommst natürlich auch keine Vorsteuer aus Deinen Kosten erstattet !

Nur der Vollständigkeit halber, da Du ja kein Gewerbetreibender bist, kommt natürlich auch keine Gewerbesteuer in Betracht; für die gäbe es ansonsten im Falle der Gewerbesteuerpflicht aber auch einen Freibetrag in Höhe von € 24.000 im Jahr !



Was Deine Frage nach der Entlohnung betrifft, da näherst Du Dich am besten von unten an: machst Deinen potentiellen Kunden mal einen Vorschlag je nach Lage der Dinge (Du siehst ja, ob Du in einem armen Renterhaushalt landest oder bei großkopfetten Penionären mit Statussymbol in der Garage und Pool im Garten). Wenn Deine Forderungen dann entsprechend akzeptiert werden, kannst Du die ja beim nächsten Kunden leicht erhöhen und sehen, was dann passiert !

Viel Erfolg also !
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn Deine Forderungen dann entsprechend akzeptiert werden, kannst Du beim nächsten Kunden ja mal Deine Forderung leicht erhöhen und sehen, was dann passiert !
Wenn du für jeden Kunden andere Preise hast, kann ich dir gleich sagen was passiert.;)

EDIT: Versicherungsbeitrag kannst du selber abführen.
 
Touch-Knie schrieb:
@eulekerwe

wie sieht es denn mit Versicherungen aus?


Für was brauchst Du denn Versicherungen ? Nur eine Haftpflicht für den PKW, mit dem Du zum Kunden fährst, wenn Du ein Auto dafür hast !

Allenfalls käme Krankenversicherung in Betracht; wenn man nicht schon pflichtversichert ist oder die Freibeträge in der Familienversicherung überschreiten würde, aber dafür gibts dann auch brauchbare Lösungen !






Sherman123 schrieb:
Wenn du für jeden Kunden andere Preise hast, kann ich dir gleich sagen was passiert. ;)


Nun, dann sprich Dich doch mal aus, was da Großartiges passieren soll ?

:volllol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, dann sprich Dich doch mal aus, was da Großartiges passieren soll ?
Wenn irgendwie irgendein Kunde davon erfährt, wird innerhalb von 6 Stunden jeder einzelne Kunde das Gefühl haben beschissen worden zu sein. (auch derjenige, der den niedrigsten Preis zahlte - er kann ja nicht wissen, dass er noch am besten weggekommen ist)


Allenfalls käme Krankenversicherung in Betracht; wenn man nicht schon pflichtversichert ist oder die Freibeträge in der Familienversicherung überschreiten würde, aber dafür gibts dann auch brauchbare Lösungen !
Klar muss er KV Beiträge nachliefern - oder ist das in Deutschland anders geregelt?
 
Sherman123 schrieb:
Wenn irgendwie irgendein Kunde davon erfährt, wird innerhalb von 6 Stunden jeder einzelne Kunde das Gefühl haben beschissen worden zu sein. (auch derjenige, der den niedrigsten Preis zahlte - er kann ja nicht wissen, dass er noch am besten weggekommen ist)

Das spricht doch nicht gegen individuelle Vereinbarungen; erstens kann man ja durchaus de facto und de jure unterschiedliche Leistungen anbieten; zweitens werden im hier vorliegenden Fall die "vielen" zukünftigen Kunden wohl kaum alle innerhalb von sechs Stunden, wahrscheinlich überhaupt niemals, miteinander Kontakt haben und dieses Thema diskutieren ! Wenn ich natürlich in ein- und demselben Altenheim oder ein- und derselben Wohnumgebung oder nur in einem kleinen Dorf meine Dienste anbiete, versteht es sich doch natürlich schon von selbst, dass ich dann auf entsprechende Preisgestaltung achte; aber selbst da kann ich unterschiedliche Leistungen auch unterschiedlich anbieten !

Und im übrigen diente meine entsprechende Antwort ja auch mehr der Beantwortung der zuvor gestellten Frage, wie man herausfindet, was man verlangen kann; und da habe ich einfach empfohlen, besser von unten anzufangen und nicht von oben; dass man auf lange Sicht seine Preise einigermassen transparent gestalten sollte, liegt dabei aber doch auf der Hand !




Klar muss er KV Beiträge nachliefern - oder ist das in Deutschland anders geregelt?[/QUOTE]


Muss er nicht zwangsweise; erstens kann es ja sein, dass er in der Familienversicherung oder der Studentenversicherung krankenversichert ist und da muss er erst einmal die Zuverdienstgrenzen für eigenes Einkommen überschreiten, bevor er eigene Beiträge bezahlen müßte ! Aber selbst dann könnte man noch entsprechende Regelungen finden, die es erlaubten, gegen einen geringen Mindestbeitrag in der Kranken (und Pflegeversicherung) abgesichert zu sein !

Dazu muss man dann aber erst mal von den Einnahmen abzüglich der Kosten einigermassen was übrig haben und dann muss man das ganz auf die individuellen Verhältisse abstimmen; eventuell käme beispielsweise das zusätzliche Eingehen eines Beschäftigungverhältnisses in der Gleitzone eines Geringfügigen Arbeitsverhältnisses in Frage !
 
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Okay, das ist dann scheinbar anders in Deutschland. Studentenversicherung oder Familienversicherung gibt es in Österreich nicht. (hier gibt es nur "mitversichert bei einem Elternteil" (i. d. R. der Mutter))
SV Beiträge muss man auch zahlen, wenn man unter der jährlichen Zuverdienstgrenze liegt. (darüber fällt dann zusätzlich auch noch Lohnsteuer an)
Wie es bei geringfügiger Beschäftigung aussieht (~380€ im Monat) weiß ich jetzt leider nicht.
 
Könnten sich manche bitte nochmal die FB-Regeln zu Gemüte führen?

Insb. den Abschnitt "Alllgemeines Verhalten" und hier im besonderen die Zeile "Nicht erwünscht sind unter anderem: Zitieren aus unmittelbar vorangestellten Beiträgen sowie allgemein vollständiges Zitieren umfangreicher Beiträg"?!?! :rolleyes: :rolleyes:
 
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