Stundenlohn?

Sherman123 schrieb:
Okay, das ist dann scheinbar anders in Deutschland. Studentenversicherung oder Familienversicherung gibt es in Österreich nicht. (hier gibt es nur "mitversichert bei einem Elternteil" (i. d. R. der Mutter)

Nein, es ist in Deutschland nicht "scheinbar" anders, sondern es wäre allenfalls anscheinend anders, aber auch das ist es nicht, sondern es ist in Deutschland ganz genauso, dass man als anspruchsberechtigter Familienangehöriger entweder mit der Mutter oder dem Vater in der Krankenversicherung mitversichert ist; in der Regel mit dem Elternteil und bei dessen Krankenkasse, der das höhere Einkommen hat.

Man nennt so etwas "familienversichert" oder "Familienhilfe" !



Sherman123 schrieb:
SV Beiträge muss man auch zahlen, wenn man unter der jährlichen Zuverdienstgrenze liegt. (darüber fällt dann zusätzlich auch noch Lohnsteuer an)

Zuverdienstgrenze an sich trägt ja die Funktion dieser Regelung im Wort ! Eine "Zuverdienstgrenze" regelt eben die Grenze, ab der der Zuverdienst versteuert werden muss und ggfls. eine Beitragspflicht zu einer Krankenkasse eintritt (diese Grenzen müssen nicht zwangsweise für Krankenversicherung oder Steuerpflicht beim selben Betrag einsetzen und tun das in der Regel auch nicht! Wäre dem nicht so, bräuchte es diese "Zuverdienstgrenzen" ja überhaupt nicht !

Zwar gehen in Österreich viele Uhren anders als in Deutschland, diese Regelung ist aber mit Sicherheit dort dieselbe wie hier !

Und Lohnsteuer fällt in Österreich mit Sicherheit auch keine an bei einer selbständigen Tätigkeit, lediglich Einkommensteuer, wenn der Reinertrag (Einnahmen minus Kosten) aus der Tätigkeit die die entsprechenden Grundfreibeträge der Einkommensversteuerung überschreitet ! Lohnsteuer ist auch in Österreich eine spezielle Art der Einkommensteuervorauszahlung, die lediglich bei abhängig Beschäftigten vom Arbeitgeber unmittelbar vom Bruttolohnbezug einbehalten wird !

Du verwechselst da Einkommen aus selbständiger mit Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung !





Sherman123 schrieb:
Wie es bei geringfügiger Beschäftigung aussieht (~380€ im Monat) weiß ich jetzt leider nicht.

Geringfügig Beschäftigte sind in Deutschland immer abhängig Beschäftigte - in Österreich mit Sicherheit auch - selbst wenn in der Alpenrepublik die Regelungen im einzelnen von den deutschen differieren ! In Deutschland hat man als geringfügig Beschäftigter ein Wahlrecht, ob man nach Lohnsteuerkarte besteuert werden will oder pauschal; die pauschale Besteuerung ist dabei sehr gering, aber immer eine "verlorene Steuer", während die nach Lohnsteuerkarte entrichtete Steuer beim Jahresausgleich individuell angerechnet wird und unter bestimmten Umständen bis zu 100 Prozent vom Finanzamt erstattet werden kann !
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss es denn unbedingt Stundenlohn sein? Mach doch einfach ne Pauschale. Wenn Rentner deine Zielgruppe sind, dann ist von vornherein klar, dass du unter umständen endlos vollgequasselt wirst. Auch brauchen gerade ältere Menschen in technischen Dingen ein bischen länger. Am Ende mu't du laut Sundensatz eine alte Oma abkassieren, insgesammt 100€, dabei hast du der nur erklärt wie man in Wikipedia etwas nachschlägt oder wie man bei Amazon bestellt.
 
Toller Beitrag. Nun weiß ich wie die meisten Rentner sind. Quasselnde, technisch unbegabte Mitmenschen.
Aber wahrscheinlich zählst du dich jetzt schon zu den Ausnahmerentner wie Alan Kay & Co.
31 und immer noch der große Checker. 8o
 
Ich an Deiner Stelle, würde ein paar Dinge vorab bei/mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen.

- mit einer Ausbildung als "Assistent für Informatik" hast Du meiner Meinung nach überhaupt keine Chance als Freiberufler eingestuft zu werden. Ohne abgeschlossenem Studium, schicken Dich die meisten gleich zur Gewerbeanmeldung weiter.

- auf wenn eine Umsatzsteuerbefreiung zu erwarten ist, würde ich dies auf jeden Fall mit dem zuständigen FA abstimmen.


Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. Krankenversicherung über die Eltern? Womit bestreitest Du deinen Lebensunterhalt, beziehst Du Leistungen vom Staat, tausend Fragen und Informationen findest Du bei z.B. den Finanzbehörden, bei HWKs und IHKs, in tausend Foren und Internetseiten.

Das fängt schon mit einer Einnahmenüberschussrechnung an ...

Treib niemals mit Behörden, schon gar nicht mit dem Finanzamt, dumme Spielchen. Mit offenen Karten bist Du mit Deinen Fragen/Anliegen meist willkommen und wenn Du den Leuten blöd kommst, wirst Du irgendwann spüren, wie lang deren Arm ist.


Christine A.
 
Christine A. schrieb:
Ich an Deiner Stelle, würde ein paar Dinge vorab bei/mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen.

Er hat mit dem Finanzamt nichts abzustimmen, das einzige, was notwendig ist, dass er eine entsprechende Einkommensteuererklärung mit Angaben zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bis 30.05. des Folgejahres abgibt !


Christine A. schrieb:
- mit einer Ausbildung als "Assistent für Informatik" hast Du meiner Meinung nach überhaupt keine Chance als Freiberufler eingestuft zu werden. Ohne abgeschlossenem Studium, schicken Dich die meisten gleich zur Gewerbeanmeldung weiter.

Das ist blanker Unsinn; eine reine Lehrtätigkeit ist in keinem Falle gewerblich ! Sonst müßte beispielsweise jeder Lehrer, der Nachhilfe gibt, ein Gewerbe anmelden ! Im Einkommenstuergesetz sind alle Freiberufe geregelt, der "Lehrer" ist dort ausdrücklich aufgeführt, wobei "Lehrer" kein beruflicher Titel ist, etwa ein Studienabschluss o.ä. sondern immer die Tätigkeit beschreibt !

Vorliegend ist es aber ohnedies wurschegal, denn bei der geplanten Tätigkeit wird der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.000 Euro/Jahr ja mit Sicherheit nicht überschritten, so dass selbst dann, wenn das Lehren eine gewerbliche Tätigkeit wäre, steuerlich keine Abgaben entstünden !



Christine A. schrieb:
- auf wenn eine Umsatzsteuerbefreiung zu erwarten ist, würde ich dies auf jeden Fall mit dem zuständigen FA abstimmen.

Auch das ist Unsinn; eine Umsatzsteuerbefreiung ist nicht "zu erwarten", sondern sie ist gesetzlich festgelegt ! Wenn man als Kleinunternehmer dennoch zur Umsatzsteuer veranlagt werden will, muss man diese Option dem Finanzamt gegenüber erklären und nicht umgekehrt !


Christine A. schrieb:
Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. Krankenversicherung über die Eltern? Womit bestreitest Du deinen Lebensunterhalt, beziehst Du Leistungen vom Staat, tausend Fragen und Informationen findest Du bei z.B. den Finanzbehörden, bei HWKs und IHKs, in tausend Foren und Internetseiten.

Wie oben bereits gesagt, wer kein Gewerbe betreibt, muss sich da nicht endlos drum kümmern,genausowenig, wie das ein staatlich angestellter Lehrer tut, der in seiner Freizeit als selbständige Tätigkeit Nachhilfe gibt !


Christine A. schrieb:
Das fängt schon mit einer Einnahmenüberschussrechnung an ...

Nein, damit hört es auf ! Der Kleinunernehmer ist nämlich auch nicht buchführungspflichtig, es genügt, wenn der dem Finanzamt in seiner Steuererklärung erklärt, was er an Umsätzen gemacht hat und welche Kosten er davon absetzt ! Da das im vorliegenden Falle ohnedies nur ein paar Zahlen sein werden, wird das Finanzamt allenfalls die Belege für die Kosten einsehen wollen und nach Erhalt der Steuererklärung die Belege anfordern ! Das kann man einfach alles ganz gelassen abwarten !




Christine A. schrieb:
Treib niemals mit Behörden, schon gar nicht mit dem Finanzamt, dumme Spielchen. Mit offenen Karten bist Du mit Deinen Fragen/Anliegen meist willkommen und wenn Du den Leuten blöd kommst, wirst Du irgendwann spüren, wie lang deren Arm ist !

Das ist absolut richtig, aber vorliegend bleibt das eine reine Binsenweisheit ! Was soll das mit den hier aufgeworfenen Fragen konkret zu gtun haben ? Der Fragesteller hat nicht vor, sich ungesetzlich zu verhalten und es hat ihm auch keiner zu solchem Verhalten geraten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss es denn unbedingt Stundenlohn sein? Mach doch einfach ne Pauschale. Wenn Rentner deine Zielgruppe sind, dann ist von vornherein klar, dass du unter umständen endlos vollgequasselt wirst. Auch brauchen gerade ältere Menschen in technischen Dingen ein bischen länger. Am Ende mu't du laut Sundensatz eine alte Oma abkassieren, insgesammt 100€, dabei hast du der nur erklärt wie man in Wikipedia etwas nachschlägt oder wie man bei Amazon bestellt.


wie stellst du dir das vor?
geben sie mir 20 euro und ich erkläre ihnen wie sie mit word umgehen?
ich erklär doch keine 10 stunden, wie man bei wikipedia was sucht oder amazon bestellt.

nene. pauschale, wüsste nicht, wie ich das machen soll.

aber danke.
 
Ich finde, dass das mit der Pauschale ist ein sehr guter Vorschlag ist !

Du bietest beispielsweise einfach an: "Grundkenntniss in der Bedienung von Windows" und sagst dann, das kostet XY Euro !

Das hat zwei entscheidend Vorteile für Dich ! Die Kunden wissen zunächst einmal, was finanziell auf sie zukommt, und Du kannst das Ganze flexibel gestalten !

Wenn Du der Meinung bist, "so jetzt habe ich genug für mein Geld getan" dann machst Du einfach weitere Angebote, etwa: "So, die Grundkenntnisse habe ich jetzt vermittelt ! Wenn Sie möchten, kann ich jetzt auch noch Training abieten ! Das kostet dann .... pro Stunde beispielsweise so und soviel !" Auf diese Weise kannst Du Deinen Stundenlohn quasi selbst festlegen, ohne dass Du zuvor abschreckende Zahlen nennen musst !


Verstehe bitte, es wird viel, viel, viel schwieriger sein, Kunden erst einmal zu finden, als sie zu unterrichten ! Und Du darfst am Anfang keine Preise verlangen, die Deine potentiellen Kunden abschrecken !

Wenn Du die Kunden aber erst mal "eingefangen" hast und sie von Deiner Leistung überzeugen konntest, bzw. sie erst mal auf den "Geschmack" gebracht hast, ist es viel leichter zu sagen, das kostet jetzt noch dies und das ! Bis dahin hast Du im Umgang mit dem Kunden auch ein Gefühl entwickelt, wo deren Schmerzgrenze liegen wird !

Die Kunden verstehen alles das dann auch viel besser !


Machs wie die Hersteller von Computerdruckern ! Die Drucker verkaufen die weit unter Herstellungspreis ! Verdienen tun die ihr Geld mit der Tinte, die die Kunden dann kaufen müssen, wenn sie den Drucker haben und sich von dessen Qualität überzeugen konnten !
 
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Ich möchte deiner Einschätzung Gewerbe vs. Selbständige EK widersprechen.

Für die Einschätzung als Selbständige Einkünfte muss auch eine entsprechende Qualifikation/Ausbildung vorhanden sein.
 
Dadurch dass sChoedi entsprechende Kenntinsse hat, bleibt seine entsprechende Lehrtätigkeit bzw. Ausbildungstätigkeit immer eine freiberufliche Tätigkeit als Lehrer - anders wäre es, wenn er für seine Kunden auch noch an den Computern rumschrauben würde und dies Leistung auch als Dienst anböte oder noch Harware verkaufen würde etc. etc. !

Aber was soll die ganze Diskussion ???

Es bleibt doch ein Streit um Kaisers Bart ! Wie ich oben bereits ausgeführt hatte, will sChoedi diese Tätigkeit nur kurzzeitig ausüben ! Selbst wenn irgendwer irgendwie überhaupt auf die Idee käme, die Gewerbeeigenschaft seiner Tätigkeit einmal zu überprüfen und selbst wenn dann auch nur in Zweifel gezogen würde, dass er eine reine Lehrtätigkeit ausgeübt hat oder selbst wenn er tatsächlich auch noch an den Computern rumgeschraubt hätte ! Was störts die Eiche wenn die Sau sich an ihr kratzt ???

Da er mit Sicherheit nicht den Gewerbesteuerfreibetrag überschreiten wird und wenn er seine erzielten Einkünfte dann auch am Jahresende ordnungsgemäß beim Finanzamt in einer Einkommensteuererklärung erklärt, muß ihn diese Frage überhaupt nicht jucken !

Er geht in keiner Weise irgendein Risiko ein, dass ihm irgendwelche nachteiligen Konsequenzen aus seiner geplanten Tätigkeit erwachsen könnten !

Mensch Kinder ! Machts doch einem nicht so schwer, wenn er was selbständig unternehmen will !!! Ich wollte, viel mehr würden in diese Richtung initiativ sein, dann könnte es inunserem Lande gewaltig anders aussehen ! Scheint ja fast nur noch "übergründliche deutsche" Bürokraten zu geben !
 
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Fairy Ultra schrieb:
Für die Einschätzung als Selbständige Einkünfte muss auch eine entsprechende Qualifikation/Ausbildung vorhanden sein.

Unfug.

So lange man keine Bezeichnung einer geschützten berufsgruppe verwendet kann man ohne nachweis irgendwelcher qualifikationen freiberuflich tätig sein.
Nicht verwendet werden dürfen berufsbezeichnungen, zu denen besondere qualifikationen gehören, z.b. arzt, heilpraktiker, etc. oder auch ausbildungsberufe, beispielsweise bäcker, maler, etc..

Jeder darf sich beispielsweise Berater nennen, oder dem noch ettliche fantasievolle ergänzungen hinzufügen.
 
Also ich lass das eher meine "Kunden" entscheiden, die ältere Generation zahlt meist gerne 15-25€ bei mir ;-)

Allerdings ziehe ich die Leute auch nicht ab, d.h. ich berechne zb nicht eine unmenge an Stunden, wenn mal das Windows neu drauf muss oder sonst ein einfaches Problem besteht. Ich lasse den Kunden vorher eine Liste anfertigen was nicht funktioniert oder er wissen möchte und arbeite die dann anschließend ab. So vergeht die Zeit im Fluge und man hat danach gut was in der Tasche.

Und das mit der Steuer:
Melde einfach ein Kleingewerbe an, dann hast du sicher keine Probleme.
 
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hehe viel gegenwind ;)

ist aber schnell geklärt, ich hab ein nämlich ein Wort vergessen beim schreiben denn es sollte heißen:

"Ich möchte deiner Einschätzung Gewerbe vs. Selbständige EK nicht widersprechen.

Für die Einschätzung als Selbständige Einkünfte muss eine entsprechende Qualifikation/Ausbildung vorhanden sein."

Die Einkommensteuerrichtlinie spricht bei unterrichtender Tätigkeit von "entsprechende Fachkenntnisse" und eigenverantwortliche Leitung.

Sofern diese vorhanden sind,laut TE ja, sehe ich auch kein Problem.
 
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also, es hat gar niemand angerufen bei mir am handy :)

vlt sollte ich das nächste mal, direkt nen preis dazuschreiben..

hm. schade eig, der ganze stress umsonst :P
 
Bevor hier alle von Einkünften aus Gewerbebetrieb sprechen bzw. aus selbständiger Arbeit, sollte ihr mal das Gesetz lesen und zwar § 15 und § 18 EStG.
Es ist mal wieder grandios, wie viele hier mit Unwissen glänzen.

§18 I S. 3 EStG:
Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird

Es wird keine Ausbildung oder dergleichen vorausgesetzt.
In dem Fall von dem TE wäre es eine unterrichtende Tätigkeit gem. Absatz 1.

@TE:

Du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
Wenn du unterrichtend tätig wirst, notiere alles ordentlich und gib einfach eine ESt-Erklärung ab.
Da du in der Ausbildung bist und die zu erwartenden Einnahmen aus deinem "Office-Kurs" nicht sonderlich hoch sein dürften, dürftest du keine Steuern zahlen, da der Grundfreibetrag im Jahr 2010 bei 8.004 € liegt.
Ansonsten müsstest du mal durchrechnen, wie hoch deine Werbungskosten, Sonderausgaben, AGB´s etc. sind.

Ganz ehrlich. Bevor hier jeder seinen Senf zu rechtlichen Angelegenheiten dazu gibt, lest doch einfach mal die entsprechenden Gesetze. -> EStG, UStG

Bsp.: Der Quatsch mit der Umsatzsteuer. Bitte § 19 UStG lesen, da steht alles drin.
 
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t-kay187 schrieb:
Bevor hier alle von Einkünften aus Gewerbebetrieb sprechen bzw. aus selbständiger Arbeit, sollte ihr mal das Gesetz lesen und zwar § 15 und § 18 EStG.

Ganz ehrlich. Bevor hier jeder seinen Senf zu rechtlichen Angelegenheiten dazu gibt, lest doch einfach mal die entsprechenden Gesetze. -> EStG, UStG

... nun, wo Du Recht hast, hast Du Recht, aber im Grund hast Du nur wiederholt, was ich vorher bereits explizit geposted hatte ! ..... also: hast Du vielleicht auch nicht .. oder nur unvollständig gelesen, was da vorher schon steht ?



Fairy Ultra schrieb:
"Ich möchte deiner Einschätzung Gewerbe vs. Selbständige EK nicht widersprechen.

Nur noch einmal, der Vollständigkeit halber :

Es geht hier nicht um Selbständige Tätigkeit versus Gewerbliche Tätigkeit, denn eine Selbständige Tätigkeit kann durchaus auch gewerblich sein und ist es in den allermeisten Fällen auch !


Vorliegend geht es hingegen um Freiberufliche Tätigkeit versus Gewerbliche Tätigkeit, wobei freiberuflich immer selbständig ist, aber nicht umgekehrt !




sChoedi schrieb:
also, es hat gar niemand angerufen bei mir am handy :)

vlt sollte ich das nächste mal, direkt nen preis dazuschreiben..


Nein, hatte oben ja schon geschrieben, dass es das schwierigste ist, die möglichen Kunden zu finden; wenn Du die hast, die Fragen zu klären, die hier behandelt wurden, ist das echt leichtere Problem !

Sich selbständig machen ist einfach kein Zuckerschlecken, sondern bedarf gründlicher Vorbereitung und Ausdauer und man muss auch Rückschläge einstecken können !

Jedenfalls, indem Du eine einzige Anzeige schaltest, brauchst Du nicht erwarten, dass Dir dann die Kunden in Scharen nachlaufen; vielmehr ist das Requirieren von Kunden in den meisten Fällen ein äußerst schwieriges Geschäft; da heißt es, zunächst einmal Zeit und Geld zu investieren !

Was die Anzeigen betrifft, so musst Du die regelmäßig schalten, steter Tropfen höhlt den Stein ! Wenn es schneller gehen soll, am besten gleich in mehreren Publikationsorganen !

Vor allem solltes Du Dich erkundigen, ob es Zeitschriften speziell für die ältere Generation in Deinem Einzugsgebiet gibt, beispielsweise werden gerade kirchliche Blätter überwiegend von älteren gelesen.

Du könntest Handzettel anfertigen und in Altenheimen, Seniorenheimen, Altenzentren, Altentreffpunkten, Sozialämtern, Volkshochschulen etc. etc. auslegen.

Du könntest Dich an ein Alterheim wenden, und dort anbieten, einen kostenlosen Vortrag und Vorführung von Computerttechnik und -anwendungen für Senioren halt etc. etc. etc.

Wichtig ist es, für eine selbständige Tätigkeit erst einmal den Einstieg zu finden, dazu braucht es in der Regel Zähigkeit und Ausdauer; wenn der Anfang aber einmal gemacht ist, entwicklen sich die Dinge einfacher und schneller, teilweis auch von alleine durch Mund-zu-Mund-Empfehlnungen.

Also, bitte nicht gleich nach der ersten Anzeige aufgeben !
 
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eulekerwe schrieb:
Vorliegend geht es hingegen um Freiberufliche Tätigkeit versus Gewerbliche Tätigkeit, wobei freiberuflich immer selbständig ist, aber nicht umgekehrt !
Um hier nochmal kurz anzusetzen.

Der BFH hat schon vor längerer Zeit eindeutig entschieden, dass ein EDV-Berater im Bereich der Anwender-Betreuung eindeutig gewerbliche Einkünfte erzielt; BFH 24.08.1995 IV R60-61/94, veröffentlicht im BStBl 1995 II S. 888.

Das Urteil selbst bezieht sich zwar auf die Abgrenzung von selbständiger zu unselbständiger Tätigkeit, behandelt aber auch den og. Problemkreis. Es steht nicht zur Diskussion, ob eine unterrichtende Tätigkeit vorliegt. Diese unterrichtende Tätigkeit würde nämlich Unterricht in Form eines schulmäßigen Programms eines bestimmten Fachgebiets erfordern.

Dies wird auch von der OFD Koblenz durch Verwaltungsanweisung vom 09.02.2005 aufgegriffen, welche immer noch Gültigkeit hat, da sich an der grundlegenden Problematik nichts geändert hat:

Die selbständige Tätigkeit der EDV-Beratung in Form von Anwenderbetreuung ist weiterhin als gewerbliche Tätigkeit einzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 24.8.1995, BStBl 1995 II S. 888), da die typische Beratungstätigkeit i.d.R. nicht die Entwicklung von Anwender- oder Systemsoftware und damit keine klassische ingenieurmäßige Entwicklungstätigkeit umfasst.
Hier wird klar ersichtlich, dass die Abgrenzung nicht im Bereich der unterrichtenden Tätigkeit stattfindet, sondern im Bereich der sg. Katalogberufe, genauer gesagt im Bereich der selbständigen Tätigkeit der Ingenieure.
 
Unsinn ! Es geht hier nicht um EDV-Beratung ! Es geht um Schulung und sonst nichts ! Wenn vorab die Bezeichnung "EDV-Beratung" vorliegend synonym benutzt wurde, war dies zugegebenermaßen in soweit etwas unklar ausgedrückt !


"Die rein didaktische Vermittlung eines Software-Programms gilt ..... als freiberufliche Tätigkeit." (BFH Urteil, 10.09.1998, IV R 16/97, BStBl 1999 II S. 215)

und selbst wenn als gewerblich einzustufende Tätigkeiten auch in die hier vorliegende Tätigkeit einfließen würden, dann müßte man feststellen lassen, welche Tätigkeit die überwiegende wäre; es käme dann also auf eine entsprechende Auseinandersetzung möglicherweise auch über Gutachter mit dem Finanzamt an !


Ist aber hier doch alles ein Streit um Kaisers Bart ! In dem Umfang, in dem der TE hier tätig werden wollte, hätte er nie und nimmer den Freibetrag bei der Gewerbesteuer ausgeschöpft und wäre also selbst dann, wenn er rein gewerblich tätig werden würde, von der Gewerbesteuer völlig unbehelligt ! Warum sollt er also auf eine möglichen Einstufung als Gewerbetreibender auch nur einen einzigen weiteren Gedanken verschwenden; die Drohszenairen, die hier im Thread teilweise aufgebaut wurden, sind kontraproduktiv und sinnlos !
 
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Mein Bruder gibt jemanden Nachhilfe bei CAD Anwendungen und bekommt €15 wobei er Abgeholt und wieder zurückgebracht wird(ca. 15km).

Er macht das ca. 2Stunden in der Woche und ist damit bei bei ca. €135 das Monat(bei dem Betrag muss er nichts ans Finanzamt zahlen)

Also bei allgemeinen Fächern wie Mathe etc. liegt um die €10.
Bei technischen Fächern je nach Gebiet und Detail 12-25.

Bei Professioneller Nachhilfe(allerdings ist das eher schon Weiterbildung und Spezialisierung) dementsprechen mehr.
 
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