eulekerwe
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Sherman123 schrieb:Okay, das ist dann scheinbar anders in Deutschland. Studentenversicherung oder Familienversicherung gibt es in Österreich nicht. (hier gibt es nur "mitversichert bei einem Elternteil" (i. d. R. der Mutter)
Nein, es ist in Deutschland nicht "scheinbar" anders, sondern es wäre allenfalls anscheinend anders, aber auch das ist es nicht, sondern es ist in Deutschland ganz genauso, dass man als anspruchsberechtigter Familienangehöriger entweder mit der Mutter oder dem Vater in der Krankenversicherung mitversichert ist; in der Regel mit dem Elternteil und bei dessen Krankenkasse, der das höhere Einkommen hat.
Man nennt so etwas "familienversichert" oder "Familienhilfe" !
Sherman123 schrieb:SV Beiträge muss man auch zahlen, wenn man unter der jährlichen Zuverdienstgrenze liegt. (darüber fällt dann zusätzlich auch noch Lohnsteuer an)
Zuverdienstgrenze an sich trägt ja die Funktion dieser Regelung im Wort ! Eine "Zuverdienstgrenze" regelt eben die Grenze, ab der der Zuverdienst versteuert werden muss und ggfls. eine Beitragspflicht zu einer Krankenkasse eintritt (diese Grenzen müssen nicht zwangsweise für Krankenversicherung oder Steuerpflicht beim selben Betrag einsetzen und tun das in der Regel auch nicht! Wäre dem nicht so, bräuchte es diese "Zuverdienstgrenzen" ja überhaupt nicht !
Zwar gehen in Österreich viele Uhren anders als in Deutschland, diese Regelung ist aber mit Sicherheit dort dieselbe wie hier !
Und Lohnsteuer fällt in Österreich mit Sicherheit auch keine an bei einer selbständigen Tätigkeit, lediglich Einkommensteuer, wenn der Reinertrag (Einnahmen minus Kosten) aus der Tätigkeit die die entsprechenden Grundfreibeträge der Einkommensversteuerung überschreitet ! Lohnsteuer ist auch in Österreich eine spezielle Art der Einkommensteuervorauszahlung, die lediglich bei abhängig Beschäftigten vom Arbeitgeber unmittelbar vom Bruttolohnbezug einbehalten wird !
Du verwechselst da Einkommen aus selbständiger mit Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung !
Sherman123 schrieb:Wie es bei geringfügiger Beschäftigung aussieht (~380€ im Monat) weiß ich jetzt leider nicht.
Geringfügig Beschäftigte sind in Deutschland immer abhängig Beschäftigte - in Österreich mit Sicherheit auch - selbst wenn in der Alpenrepublik die Regelungen im einzelnen von den deutschen differieren ! In Deutschland hat man als geringfügig Beschäftigter ein Wahlrecht, ob man nach Lohnsteuerkarte besteuert werden will oder pauschal; die pauschale Besteuerung ist dabei sehr gering, aber immer eine "verlorene Steuer", während die nach Lohnsteuerkarte entrichtete Steuer beim Jahresausgleich individuell angerechnet wird und unter bestimmten Umständen bis zu 100 Prozent vom Finanzamt erstattet werden kann !
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