...sollte man glaub ich schon drauf wert legen chefarzt behandlung etc. zuhaben
seh ich ähnlich. Nur geht's häufig genug nicht direkt um die Chefarztbehandlung sondern eher darum, sich den Arzt aussuchen zu dürfen. Daher seh' ich den Tarif schon als sinnvoll an.
Die Chefarztbehandlung ist bereits mmit in den P-Tarif integriert (in eurem Fall also 50%). Da die Beihilfe diese Leistung schon vor einigen Jahren einstellte entstand eine 50%-Lücke, die man nun mit dem WK abdecken kann.
Was genau ist den jetzt wieder K?
Das "K" in den Tarifen steht meist für
Krankenhaus. TK13 heißt hier also, dass du für jeden Tag (stationär) im Krankenhaus 13 Euro bekommst.
13 € jetzt nicht unbedingt der Oberkracher, dient wahrscheinlich auch nur zum Ausgleich der von der Behilfe gestrichenen Leistung bzw. der von der Beihilfe verordneten Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt.
Die von dir erwähnten 10 Euro beziehen sich wahrscheinlich in den meisten Fällen eben nicht auf die PKV sondern auf die Beihilfe. Es macht bei vielen evtl. den Anschein, dass das ihre PKV nicht zahlt, dabei ist es gar nicht im Tarifumfang mit abgedeckt.
Die Beihilfe (wie auch die GKV) hat sich im Laufe der Jahre ein "buntes Bukett" an Leistungskürzungen und Zuzahlungen einfallen lassen. Eine gute PKV versucht dies im Sinne ihrer Mitglieder sofort aufzufangen und bietet diese Ausgleichtarife dann grundsätzlich / sofort mit an - in vielen Fällen bei lfd. Verträgen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mein Tipp aber noch... Für den Fall, dass man mal länger krank ist... mal schecken, wie lange es Lohnfortzahlung gibt und ggfs. diese Lücke gleich mit abdecken (heißt glaube ich TG) zumal der meist noch günstiger ist als das TK.
Besten Gruß
zikxxl