Support benötigt gegen kriminelle Grundbuchauszug-Betrüger

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Subversiver

Cadet 4th Year
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Aug. 2025
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Moin zusammen,

ich habe mich hier im Forum neuregistriert um Unterstützung zu erhalten.
Bedauerlicherweise ist ein Onkel von mir auf die Grundbuchauszug-Betrüger reingefallen, welche sich im Internet tummeln.
Er hat leider seine genaue Anschrift angegeben, aber die "Serviceleistung" iHv 30 € zum Glück (noch) nicht bezahlt, sondern auf Rechnung bestellt.

Man erhält kein Grundbuchauszug, sondern ein weißes Blatt Papier.
Wie geschrieben hat er nicht bezahlt, allerdings schreibe ihm die Betrüger nun per E-mail an, dass nun Inkassokosten dazu kommen würden, sofern er nicht zahlt. Er hat bereits offene Drohgebaren aufgebaut mit polizeilicher Meldung etc. und das er alles von denen "Kleinhacken" wird.
Können die wirklich Inkassoeintreiber zu ihm schicken? In einem etwaigen zivilrechtlichen Verfahren würde deren Betrug doch auffliegen.

Was soll ich für ihn tun?

Verlinkt wird dazu von Mitbürgern etc. gewarnt.

https://de.trustpilot.com/review/grundbuchplattform.de
https://de.trustpilot.com/review/grundbuch-online-beantragen.de?page=3&stars=1
https://www.evz.de/presse/presse-archiv/dokumente-online-beantragen.html

Danke im Voraus!
 
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Subversiver schrieb:
Man erhält kein Grundbuchauszug, sondern ein weißes Blatt Papier.
Wenn das tatsächlich so ist, dann hast du auch gute Chancen, da wieder rauszukommen.
Aber am besten lässt du dich von einem Anwalt beraten.

Auf Mahnungen und Inkasso-Forderung musst du nicht reagieren.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, musst du innerhalb von 14 Tagen reagieren.
 
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Ohne Leistung, keine Zahlung, oder?

Leeres Blatt Papier -> Leistung nicht erbracht.
 
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Ich habe mir die Seite gerade angesehen, das weiße Blatt erklärt sich daraus, dass diese Seite den Grundbucheintrag nur vermittelt und zwei Wochen später vom Amt selbst dieser Eintrag auf dem Postweg kommt.

Diese Vermittlung wird in Rechnung gestellt. Vermutlich bewegt sich das in einer rechtlichen Grauzone und du wirst einen Rechtsanwalt brauchen und klarstellen zu lassen, ob die Forderung in der Höhe gerechtfertigt ist, oder überhaupt gerechtfertigt ist.
 

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Einfach aussitzen. Erst bei einem gerichtlichen Mahnverfahren wird es ernst.
 
Die Firma sitzt auch noch in Holland
Müller & Weber B.V.Arnhemseweg 23817CH AmersfoortNiederlande
Wenn die beantragten Dokumente kommen, dann würde ich auch zahlen. Offenbar war es deinem Onkel ja wert diesen Service in Anspruch zu nehmen. Statt bei der Stadt anzurufen oder vorbei zu fahren.
 
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Ah, danke, habe ich mir nicht im Detail angeschaut. EUR 30 ist jetzt für mein Gefühl nicht völlig überzogen hoch.



Ich persönlich würde bei sowas nicht zahlen, warten, was passiert, und selbst wenn ich ganz am Ende vor Gericht verlieren würde, wobei ich vermute dass es so weit gar nicht kommt, wäre das halt nur ein Taschengeld. Die Frage ist immer wie viel es einem an Zeit und Geld Wert ist seinem eigenen moralischen Kompass zu folgen und zu schauen, wohin das führt.
 
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Avatoma schrieb:
und selbst wenn ich ganz am Ende vor Gericht verlieren würde, wobei ich vermute dass es so weit gar nicht kommt, wäre das halt nur ein Taschengeld
Wenn der Laden wirklich dafür sorgt, dass die Behörde die Unterlagen raus schickt, dann haben die die vereinbarte Leistung erbracht. Welchen Grund sollte ein Gericht haben dich von der Zahlungsplicht frei zu sprechen? Service anzubieten ist ja nicht verboten. Jede Waschstraße verdient so ihr Geld. Du könntest dein Auto ja auch selber waschen...

Und wenn du am Ende vor Gericht verlierst, dann zahlst du nicht nur 30€.sondern auch noch die Mahn und Prozesskosten.
 
Hallo, danke euch für die zahlreichen Antworten.
Mein Onkel hat bis heute noch kein Dokument vom Amt erhalte, die diese Grundbuchauszug-Betrüger für ihn vermitteln sollten.
 
Dann soll er das reklamieren und gleichzeitig ankündigen das er die Zahlung bis zum erbringen der Leistung zurück hält. Wie lange ist das denn her?

Vielleicht ist das ein Ausweg, er erklärt den Widerruf

Tatsächlich sieht es das Gesetz vor, dass die Widerrufsfrist unter bestimmten Bedingungen vorzeitig enden kann. Eine Klausel in den AGB reicht aber nicht aus. Bereits im Bestellprozess muss der Käufer klar und deutlich darauf hingewiesen werden und bestätigen, dass ihm bewusst ist, dass durch die vollständige Erbringung der Dienstleistung das Widerrufsrecht erlischt. Wurden Sie nicht entsprechend darauf hingewiesen, besteht Ihr Widerrufsrecht weiterhin.
 
Es scheint sich um eine Vermittlungsdienstleistung zu handeln, diese könnte durchaus mit Übermittlung an das Amt bereits erfüllt sein.
Dass man da zu 100% siegreich vor Gericht rauskommt, sehe ich nicht.

Ich würde die 30€ schlicht bezahlen, das wäre mir meine Mühe nicht wert, sich mit denen rumzustreiten.
 
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@Micha-

Habe ich ja geschrieben. Die Kosten in der 1. Instanz sind lächerlich, selbst wenn man komplett verliert. Ein paar hundert Euro. Man braucht ja nicht mal einen eigenen Anwalt.

Je nachdem wie sehr die Seite sich als Behörde versucht auszugeben, verschleierte Kosten hat, nachweisbar gedroht hat etc. sind da einerseits womöglich mal juristische Grenzen erreicht. Andererseits klagen solche Butzen meiner Erfahrung nach in aller Regel nicht, da sie sich dann ja zu erkennen geben müssen.


@boarder-winterman

Deshalb wählen solche Butzen niedrige Beträge. Damit das zweifelhafte "Geschäftsmodell" durch "oh man, zahlen schafft Frieden" am Laufen gehalten wird.
 
Subversiver schrieb:
Mein Onkel hat bis heute noch kein Dokument vom Amt erhalte,
Wie lange ist das her, laut den Bewertungen hat das bis zu vier Wochen gedauert.
 
@Goldsmith Rechnungsdatum ist der 09. August 2025

Also sollte er die 30 € zahlen um Stress zu vermeiden?

@cartridge_case Zu Deiner Frage: Ihr habt mir schon geholfen mit zalhreichen Ansichten. Anwalt kostet 50 €, wenn ich es über das eine Anwaltsportal erfrage.

Jedenfalls danke nochmal hier an die Mitglieder!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Subversiver,

ich würde es vermutlich ebenfalls nicht bezahlen, würde mich aber anwaltlich beraten lassen.

Seit dem 09. August sind es gerade mal zwei Wochen, da kann der Grundbuchauszug durchaus noch kommen.
 
Subversiver schrieb:
Rechnungsdatum ist der 09. August 2025

Ist die Rechnung denn überhaupt schon zur Zahlung fällig?

In den Niederlanden gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und der Beginn der 30 Tagefrist nach dem Tag nach Rechnungseingang ist, wobei der Schuldner die Waren oder Dienstleistungen bereits erhalten haben muss.
 
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@Froki

Niederländisches Recht gegenüber deutschen Verbrauchern? Oder nur was eine Firma in den Niederlanden üblicherweise erwarten wird?
 
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