Telefonkarten Barumtausch

Skully

Lieutenant
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Jan. 2002
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Nuja.. da es ein Grundsatz Urteil darüber gibt wirst du das wohl rausfinden müssen :)
Schick die Karten inkl. Forderung & Hinweis auf das Urteil zur Telekom und dann warte ab was kommt.
 
Ja, das Urteil habe ich auch gefunden.
Aber ich bin mir nicht sicher ob es anwendbar ist und man entsprechend einen Anspruch hat.
In dem Fall ging es wohl darum, dass die Telekom den Umtausch in neue Karten verweigert hatte und daher der Kunde vom Vertrag zurückzog und das Geld verlangte.

Inzwischen tauscht die Telekom ja um und ein Rücktritt vom Vertrag ist daher nicht unbedingt möglich.
 
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