Transportschaden - wer haftet?

Ich vermute ja mal, dass das Teil teuer genug war, wenn du ernsthaft in Betracht ziehst es für 32 Euro zurückzuschicken. Du wirst selbst am besten wissen ob das Sinn macht oder nicht. Ich finde es dann auch vertretbar, wenn das die Bedingung für den Käuferschutz ist.
Das das eigentlich die Schuld der Verkäufers ist und du möglichst wenig Arbeit damit haben solltest steht natürlich außer Frage, manchmal gehts aber einfach nicht rund.
 
Jedenfalls ist sicher das ich von meinen 180€ wenigstens 150€ wieder sehe.
 
Ich hoffe das der Anwalt dem Verkäufer sagt in welcher Situation er sich befindet. Eventuell kann ich auf den Käuferschutz verzichten. Wenn nicht dann gibt es das volle Programm.
 
Fragesteller schrieb:
Er wollte das Aktenzeichen vom DHL Schreiben damit er zu seinem Anwalt gehen kann. Aber ich vermute das auch der Anwalt bei DHL nichts ausrichten wird.

Vermutlich dieser Anwalt. ;)
 
§ 447 findet keine Anwendung bei Beschädigung der Sache infolge falscher Verpackung, d.h. der Verkäufer ist hier grds. zur Nacherfüllung verpflichtet.
 
DHL für einen transportschaden dranzukriegen ist schwierig bis unmöglich. selbst wenn eine dampfwalze drübergefahren wäre, um mal ein beispiel für einen eindeutigen fall zu nennen, ist das endlose bürokratie. die stellen sich prinzipiell auf den standpunkt: wenns unterwegs beschädigt wurde, war es zu schlecht verpackt.

wenn der verstärker bei dir nicht in dem zustand angekommen ist, wie er sollte...
- war das gerät entweder vorher defekt
- oder schlecht verpackt

in beiden fällen haftet der verkäufer. selbst bei einem transportschaden wäre es sache des VK, den warenwert bei DHL einzufordern, da der versender der vertragspartner für den transport ist. du hast ja noch nichtmal einen beleg, ergo kein vertragspartner der ansprüche stellen kann.


du hast 2 möglichkeiten:
- kurz und schmerzlos über paypal, die fragen halt nicht lange sondern buchen zurück, ggf mit kleinen einbussen.
- den VK schriftlich zur nacherfüllung (reparatur oder ersatzlieferung) aufzufordern, danach kannst du das einem anwalt geben, ev. kosten gehen dann zu lasten des VK
 
@supaman - Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich bin gespannt was der VK mir anbieten wird. Es ist mir klar das es für ihn schmerzhaft ist "den Receiver zu Schrott verpackt" zu haben, aber das ich nicht wirklich mein Problem.

Ich werder hier posten wie es weiter gegangen ist.
 
selbst bei einem transportschaden wäre es sache des VK, den warenwert bei DHL einzufordern, da der versender der vertragspartner für den transport ist. du hast ja noch nichtmal einen beleg, ergo kein vertragspartner der ansprüche stellen kann.

Drittschadensliquidation?
 
Es regelt sich alles. Der Verkäufer will mir den vollen Kaufpreis überweisen zuzügl. des Portos für die Rücksendung des Receivers. Das ist mehr als der Käuferschutz bei PayPal garantiert. Ich bin froh das es so ausgeht.
 
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