Trotz laufenden Vertrag, eine Preiserhöhung Rechtlich korrekt?

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Network88

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Hallo, ich bin bei 1und1 und habe vor 3 Monaten ein kostenfreies Angebot für das 1&1 TV und Filme bekommen, was ich dann mitgenommen habe. 1und1 hat darauß dann eine Vertragsverlängerung gemacht dh. das dieser Vertrag bis zum 02.07.27 läuft.

Heute bekam ich eine Mail mit der Erhöhung von 3€ im Monat. Wenn ich allerdings noch in einem nicht kündbaren Vertrag bin, darf 1und1 es dann einfach erhöhen?
 
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Vodafone Glasfaser
Dann sollte es eigentlich ein Sonderkündigungsrecht geben
 
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"Falls Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum 18.10.2026, außerordentlich kündigen. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung ist auch telefonisch möglich."

Sowas stand in meiner Mail zu der kürzlichen Preiserhöhung vom DSL Vertrag um 3€ pro Monat. Bin auch noch mitten in der Vetragslaufzeit.
 
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Du hast durch die Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Dürfte ziemlich sicher auch im Schreiben stehen. 1&1 kann ohne Zustimmung nicht einfach den Preis erhöhen.
 
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Network88 schrieb:
darf 1und1 es dann einfach erhöhen?
Wieso wundert dich das gerade?
Hast du den Vertrag nicht gelesen?

https://content.1und1.de/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf
1790856012912.png
 
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Network88 schrieb:
Muss ich telefonisch mal probieren
Vergiss das, obwohl es in der Email steht, hat sich gestern die Hotline-Mitarbeiterin bei mir geweigert, die außerordentliche Kündigung anzunehmen und mich an die customersupport@1und1.de verwiesen.

Was auch geht, ist über das 1und1 Kundencenter zu kündigen:

Einloggen und ganz runter scrollen.

Screenshot 2026-10-01 at 13-59-06 1&1 __ Startseite.png
 
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Network88 schrieb:
Heute bekam ich eine Mail mit der Erhöhung von 3€ im Monat. Wenn ich allerdings noch in einem nicht kündbaren Vertrag bin, darf 1und1 es dann einfach erhöhen?
Macht Netflix auch. Ja ist korrekt
 
@aklaa Nein ist es nicht, da Netflix monatlich kündbar ist und der 1&1 Vertrag nicht, kann man das nicht vergleichen.
Der TE hat daher ein Sonderkündigungsrecht.
 
Netflix handhabt das mittlerweile sogar noch einfacher, stimmt man den neuen Bedingungen/Preis nicht zu wird man automatisch gekündigt.
 
Vodafone Glasfaser
Die Rechtsprechung hat Banken, Amazon, Youtube, Netflix und Co. nun schon mehrfach "geringfügig" korrigieren müssen. Preisänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Daran ändern die AGB nichts, weil mit solchen Änderungsklauseln die Hauptpflicht des Kunden betroffen ist. Die genannten halten sich inzwischen daran. Der Vertrag zu den fortbestehenden alten Bedingungen wird aber in der Praxis vom Anbieter gekündigt und nicht fortgeführt. Irgendein Unterschied bei Internetanbietern wird da kaum bestehen. Es dürfte daher kein einseitiges Preisänderungsrecht bestehen und auch dort nicht in Ordnung sein, den Kunden lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht zuzugestehen.
Zur Eingangsfrage: Nein.
Kleiner Disclaimer: Rechtsberatung ist aber Aufgabe von Rechtsanwälten.
 
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Network88 schrieb:
1und1 hat darauß dann eine Vertragsverlängerung gemacht dh. das dieser Vertrag bis zum 02.07.27 läuft.
Der du sicherlich in irgend einer Form zugestimmt hast.
 
@CKxyz 1&1 scheint sich hier nicht daran zu halten. Denn 1&1 kündigt die Preiserhöhung zum Tag X an und gibt im Prinzip die Möglich per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag auszusteigen. Kündigt man nicht, wird das als "Zustimmung" zu den veränderten Vertragsbedingungen gewertet.
Ist halt ein Unterschied bei "Laufzeitverträgen".

Netflix & Co. handhaben das inzwischen anders. Der Preis bleibt in der Regel innerhalb der Abrechnungsperiode bzw. der Laufzeit gleich und wird mit Beginn der neuen Laufzeit angehoben. Als ab dem Punkt, wo beiderseitig zur nächsten Abrechnungsperiode gekündigt werden kann.
Stimmt man nicht zu, nutzt einfach Netflix sein Kündigungsrecht.

Meines Wissens ist das Vorgehen von 1&1 aber rechtlich auch nicht ganz falsch. Wenn es entsprechende Klauseln im Vertrag gibt, dürfen die das tatsächlich so machen. Die gibt es inzwischen in aller Regel. Problem an der Sache ist aber eigentlich: Die sind extrem angreifbar, weil Preiserhöhungen begründet sein müssen. Das Thema ist ja nicht neu. Wir hatten hierzu schon mehrere Threads: Die Preise liegen über den aktuellen Preisen auf der Internetseite, die augenscheinlich KEIN Angebot sind. Da stellt sich mir dann die Frage: Sind die Preiserhöhungen wirklich begründet?
Kann mir vorstellen, dass wir da demnächst eine Klage sehen werden, wenn es Personen "vergessen" oder "übersehen" bzw. "bewusst" in Kauf nehmen.

Für mich wirkt es so, als ob man regelrecht möchte, dass die Leute kündigen um sie in neue Verträge mit 24-monatiger Vertragsbindung zu bekommen. Denn das passiert in der Regel, wenn die Leute kündigen: Die bekommen dann einfach das Angebot von der Internetseite... Aber natürlich mit neuer Laufzeit.
 
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Ich hab die Mail auch vor ein paar Wochen bekommen.

Tjoa, is halt so, ne? Du musst nicht zustimmen und hast Sonderkündigungsrecht. Easy as that.
 
Das nennt sich Konsensualvertrag und ist eine sehr gebräuchliche Vertragsart im Geschäftsverkehr.
 
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@Metalveteran ist es nicht, siehe Antwort von @kachiri .

Grundsätzlich wird ein Vertrag abgeschlossen mit einer Laufzeit. Der ist bindend und kann nicht einfach einseitig geändert werden innerhalb der Laufzeit. Egal was in den AGB steht, denn die dürfen nicht eine Seite unangemessen benachteiligen. Ich kann auch in die AGB schreiben, dass der Kunde einmal im Monat meine Schuhe sauber lecken muss. Muss er sehr wahrscheinlich trotzdem nicht, auch wenn er die unterschrieben hat.
Zumindest müssen sie begründen, warum sie erhöhen und dem würde ich dann die Normalpreise der Homepage entgegenhalten.
Aber auch ich bin kein Anwalt und das beruht nur auf Erfahrung und ähnlichen gelesenen Fällen.

@Network88 deine Ansprechpartner sind die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt. Hier kann dir keiner helfen, da das am Ende ein Richter entscheiden muss (wenn es überhaupt so weit kommt). Und eben auf Formulierungen, Fristen usw. ankommt.
 
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will-lee schrieb:
deine Ansprechpartner sind die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt. Hier kann dir keiner helfen, da das am Ende ein Richter entscheiden muss (wenn es überhaupt so weit kommt).
Wobei ich einfach das Sonderkündigungsrecht nutzen würde mit neuen Laufzeitvertrag zu "alten neuen Konditionen" oder halt Anbieterwechsel.
 
Ja, pragmatisch wäre das.
 
kachiri schrieb:
Wobei ich einfach das Sonderkündigungsrecht nutzen würde mit neuen Laufzeitvertrag zu "alten neuen Konditionen" oder halt
+1

Kleine Korrektur:

kachiri schrieb:
Wir hatten hierzu schon mehrere Threads: Die Preise liegen über den aktuellen Preisen auf der Internetseite, die augenscheinlich KEIN Angebot sind.
Mittlerweile haben sie die Preise bei Neuabschluss auch angepasst.
https://dsl.1und1.de/

Vielleicht stimmt meine ursprüngliche Vermutung doch, dass man die Kunden über den Preis zu GF treiben will. Die GF Tarife sind noch auf dem alten Niveau.
 
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