@CKxyz 1&1 scheint sich hier nicht daran zu halten. Denn 1&1 kündigt die Preiserhöhung zum Tag X an und gibt im Prinzip die Möglich per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag auszusteigen. Kündigt man nicht, wird das als "Zustimmung" zu den veränderten Vertragsbedingungen gewertet.
Ist halt ein Unterschied bei "Laufzeitverträgen".
Netflix & Co. handhaben das inzwischen anders. Der Preis bleibt in der Regel innerhalb der Abrechnungsperiode bzw. der Laufzeit gleich und wird mit Beginn der neuen Laufzeit angehoben. Als ab dem Punkt, wo beiderseitig zur nächsten Abrechnungsperiode gekündigt werden kann.
Stimmt man nicht zu, nutzt einfach Netflix sein Kündigungsrecht.
Meines Wissens ist das Vorgehen von 1&1 aber rechtlich auch nicht ganz falsch. Wenn es entsprechende Klauseln im Vertrag gibt, dürfen die das tatsächlich so machen. Die gibt es inzwischen in aller Regel. Problem an der Sache ist aber eigentlich: Die sind extrem angreifbar, weil Preiserhöhungen begründet sein müssen. Das Thema ist ja nicht neu. Wir hatten hierzu schon mehrere Threads: Die Preise liegen über den aktuellen Preisen auf der Internetseite, die augenscheinlich KEIN Angebot sind. Da stellt sich mir dann die Frage: Sind die Preiserhöhungen wirklich begründet?
Kann mir vorstellen, dass wir da demnächst eine Klage sehen werden, wenn es Personen "vergessen" oder "übersehen" bzw. "bewusst" in Kauf nehmen.
Für mich wirkt es so, als ob man regelrecht möchte, dass die Leute kündigen um sie in neue Verträge mit 24-monatiger Vertragsbindung zu bekommen. Denn das passiert in der Regel, wenn die Leute kündigen: Die bekommen dann einfach das Angebot von der Internetseite... Aber natürlich mit neuer Laufzeit.