Übergang von Eigentum

China

Fleet Admiral
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Dez. 2004
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Servus,

ich habe da grad ein privates Problem und komm grad nicht weiter.
Zu verbuchen unter: Wenn man in der Schule nicht aufpasst (denn ich hab es schon mal gehört, erinnre mich aber nicht mehr an alle Fakten...><)

Google hab ich schon gefragt, aber bin scheinbar nicht in der Lage, das Richtige Ergebnis zu finden. :rolleyes:

Ein Gegenstand, sagen wir CD vom Kollegen, hab ich mir geliehen.
Er ist weiterhin "Eigentümer" und ich der Besitzer.
Es gab aber eine Zeit von X Jahren, in der der Eigentümer seinen Anspruch auf sein Eigentum gelten machen muss, da sonst nach Ablauf der Zeit X er keinen Anspruch mehr darauf hat.

Irgendwie so in der Art!
Ich zermarter mir den ganzen Tag den Schädel und find auch nix im Netz.
Wegen der useligen Frage zum Anwalt, muss nicht.

Vielleicht weiß einer von Euch, was ich meine und wie lange der Zeitraum war.

Habt Nachsicht^^


Greetz

China
 
Ersitzung ist der Weg, Eigentum zu erwerben.

Wie jeder Anspruch kann aber auch der auf Herausgabe verjähren, in diesem Fall nach 30 Jahren.
 
Ersitzung hat mE heute keine praktische Relevanz mehr (ausser vielleicht bei Bagatellen).
 
Natürlich hat die Ersitzung nach wie vor praktische Bedeutung, vgl. hierzu aktuelle Entscheidungen vom OLG Celle, LG Berlin, des Bundesverwaltungsgerichtes.
 
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