Übernimmt Arbeitsamt eigentlich Schulden?

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Tici schrieb:
LKW Führerschen für mehrere Tausende
Das war mal früher der Fall.

Heute ist der Führerschein sehr teuer und dann noch mit einer zusätzlichen Schulung (Berufsfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)) verbunden. Das ist jetzt dem Arbeitsamt zu teuer und zu umständlich. Es reicht daher heute nicht aus einfach den Führerschein zu machen. Da man damit nur zu private Zwecke oder mit einer eigenen Firma einen LKW fahren dürfte.

Selbst bestehende Führerscheine müssen in einer abgespeckten Version solch eine Berufsfahrerqualifikation (BKrFQG) mitmachen. Habe ich als Berufskraftfahrer auch mitmachen müssen, obwohl ich meine Klasse 2 (CE) seit 1996 besitze. In der Firma, wo ich beschäftigt war, wurden dazu extra Schulungstage eingerichtet, wo jeder Mitarbeiter mitmachen musste. Die Kosten dazu wurden von unserer Firma übernommen.

Wer aber neu den LKW-Führerschein macht, muss diese Berufsfahrerqualifikation richtig mitmachen. Sonst darf er keine LKWs beruflich zum Beispiel in einer Spedition als Angestellter fahren. Keine Ahnung was der Führerschein heute kostet, aber vor ein paar Jahren rechnet man mit etwa 5000 Euro für den Führerschein und nochmals um die 5000 Euro für diese Berufsfahrerqualifikation.

Meinen Führerschein habe ich damals selbst finanziert. Die Kosten dieser Berufsfahrerqualifikation sind mir aber nicht bekannt, da ich diese nicht selber bezahlen musste.
 
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.one schrieb:
Die Agentur für Arbeit übernimmt jedenfalls ganz sicher keine Schulden...

Und das war die Frage.

Sagen wir mal so: Bestehende Konsumkreditschulden in aller aller Regel nicht. So einen Fall kenne ich auch nicht. Schulden generell? Würde ich nicht so sagen.

Im Sozialstaat gibt es oft kein "Nein kriegst du nicht und Basta!". Im Lichte des Einzelfalls kann theoretisch nahezu alles übernommen werden. Ich bin zwar nicht in der Leistungsgewährung und auch nicht im Jobcenter, also im Bereich des SGB II, aber als Mitarbeiter einer Sozialbehörde (kommunales Sozialamt) habe ich da schon wilde Sachen gesehen. §73 SGB XII z.B. ist vom Gesetzgeber ganz bewusst als Auffangbecken für atypische Lebenssituationen konzipiert.
 
Tici schrieb:
Dass da keine Bedingungen dran geknüpft werden, ist ein Unding.
Falsch! Es werden sehr wohl Bedingungen daran geknüpft. Z.B. wird ein Führerschein in aller Regel nur dann finanziert, wenn ein potentieller Arbeitgeber dafür dann einen Arbeitsvertrag zusagt. Ins Blaue hinein finanziert das Jobcenter nämlich keinen Führerschein. Und wenn man diesen Job dann in kürzester Zeit verliert, muss man damit rechnen, dass das Jobcenter die Kohle für den Führerschein zurückfordert und gegebenenfalls direkt von den Leistungen abzieht.
 
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areiland schrieb:
Und wenn man diesen Job dann in kürzester Zeit verliert, muss man damit rechnen, dass das Jobcenter die Kohle für den Führerschein zurückfordert und gegebenenfalls direkt von den Leistungen abzieht.
Das möchte ich sehen. Mir sind privat einige Fälle bekannt, wo das Amt (meiner Meinung nach seit Tag 1) zum Scheitern verurteilte Vorhaben, sei es in Puncto Selbstständigkeit als auch jobmässig (komplett unqualifiziert dafür) gefördert haben. Da wurde auch nie etwas zurückgefordert.
 
Tici schrieb:
Das möchte ich sehen. Mir sind privat einige Fälle bekannt, wo das Amt (meiner Meinung nach seit Tag 1) zum Scheitern verurteilte Vorhaben, sei es in Puncto Selbstständigkeit als auch jobmässig (komplett unqualifiziert dafür) gefördert haben. Da wurde auch nie etwas zurückgefordert.
Nö, das muss nämlich alles ausführlich begründet und beantragt werden.
 
Wie kommt man auf die völlig abstruse Idee, die Agentur für Arbeit könnte die eigenen Schulden übernehmen???
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Vor allem, wenn es so leichte Erklärungen gibt.
 
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Wurde hier schon genannt: Sozialbehörden übernehmen zum Teil "Schulden" oder anderweitig völlig irrsinnige Zahlungen (exorbitante Mieten und Heizungskosten).
 
Und die Zinszahlungen für Hauskredite selbstgenutzter Einfamilienhäuser.
 
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