nutrix schrieb:
Richtig, und dann sind eben Durchsuchungen legitum, genauso wie ein Verschlüsselung aufzuheben.
Die Formulierung passt nicht zu meiner Argumentation auf die dich durch das Zitat beziehst. Das Recht auf Verschlüsselung beinhaltet keine Legitimation für das Aufheben eben dieser Verschlüsselung.
Der Staat kann Versuche legitimieren Verschlüsselung aufzuheben, um Strafverfolgung zu ermöglichen. Das ist aber ein separates Recht, welches den Rechten der Bürger entgegenläuft. Wobei entsprechende Rechtskonflikte eben nicht grundsätzlich dazu führen, dass eines dieser Rechte (komplett) delegitimiert wird.
Was Microsoft tut ist für mich ein Unterlaufen von Menschenrechten, durch technisch schlechte Umsetzung.
nutrix schrieb:
Wir diskutieren hier ja meiner Meinung nach den Fall, wenn es nur durch das Aushebeln der Verschlüsselung möglich ist, den Tätern etwas nachzuweisen, muß das eben genauso legitim sein.
Du formulierst Imho das erstemal im Thread konkret, was du betrachtest..
Aber ja, staatliche Interesse für Strafverfolgung ist legitim, ebenso wie das Recht auf Selbstschutz gegenüber dieser Strafverfolgung. Das ein Nachweis nur durch Aushebeln von Verschlüsselung möglich ist, dürfte in den seltensten Fällen wirklich so sein. Zudem es für entsprechend richterliche Anordnungen für eskalierende Ermittlungsmaßnahmen in einem Rechtsstaat ja bereits harte Indizien geben muss.
nutrix schrieb:
Wenn sie sich mit richterlichem Beschluss eine Möglichkeit über einen Hersteller dafür schaffen, ist das dann sehr wohl rechtsstaatlich nicht zu beanstanden.
Nur weil Gesetze erlassen werden, müssen diese nicht dem Rechtsstaatsprinzip, noch den Menschenrechten genügen. Das Erlassen von Gesetzen, die grundlegend den effektiven Schutz von Verschlüsselung von Menschen/Bürgern untergraben sehe ich als grundlegend eben nicht mit den Menschenrechten noch Rechtsstaatsprinzip vereinbar.
U.a. stehe ich damit nicht allein da, und es gibt NGOs die meine Ansicht teilen und "Ein recht auf Verschlüsselung" explizit fordern. Samt Implikationen, dass der Staat ein solches Recht aktiv verteidigen müsste:
Friedrich Naumann Stiftung
https://www.freiheit.org/de/deutschland/gibt-es-ein-recht-auf-verschluesselung
Chaos Computer Club
https://www.ccc.de/de/updates/2025/ccc-fordert-digitale-brandmauer
AtsmPrime schrieb:
Schwaches Argument. Weil etwas fehlbar sein kann, darf es nicht umgesetzt werden?
Ich kann nicht nachvollziehen, wie du darauf kommst.
Meine Argumentationslinie ist, dass Menschen Abwehrrechte gegen staatliches Handeln haben müssen. Wirksame Verschlüsselung gehört dazu. Die Fehlbarkeit staatlichen Handels ist dabei eine Begründung, wieso es diese Abwehrrechte geben muss.