Umsatzsteuer-ID bei Kleingewerbe

honkright

Lieutenant
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März 2008
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, welche die Kleingewerberegelung in Bezug auf die Umsatzsteuer betrifft.

Es ist ja möglich nach "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Meine Frage: Wenn ich trotzdem eine Umsatzsteuer-ID beantrage, muss ich dann Umsatzsteuer erheben und Umsatzsteuererklärung usw machen, SELBST wenn mein Umsatz UNTER den 17 500 Euro liegt? Oder kann ich auch eine Umsatzsteuer-ID haben und darf trotzdem auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten? Es ist ja schon ein erheblicher Bürokratie-Unterschied.

Mir geht es konkret um die Umsatzsteuer-ID, ob es einen Unterschied macht das man diese beantragt oder nicht, wenn man unter 17 500 Euro liegt.

Im Internet habe ich konkret zu dieser Frage niemanden erreicht und bei meinem Finanzamt erreiche ich niemanden, auf meine Mail hat bisher keine geantwortet. :rolleyes: Hat jemand Erfahrungen?
 
Meinem Wissensstand nach ist die Erteilung der Ust.ID unabhängig davon möglich, ob Du ein Kleingewerbe hast und selber auf die Erhebung der Ust. verzichtest. Die Ust.ID wird z. Bsp. bei Auslandseinkäufen des Unternehmens gebraucht, auch wenn Du selber keine Ust. auf Deine Leistungen erhebst.
 
Hier wird dir auch leider keiner 100% richtig deine Frage beantworten. Frag doch deinen Steuerberater, der steht immer für solche Fragen offen.
 
So ich war gestern beim Finanzamt, die haben mir die Frage schnell und kompetent beantwortet. :)

Auch wenn man eine Umsatzsteuer-ID beantragt und hat, muss man wenn man die Kleingewerberegelung wählt keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen und darf auf den bürokratischen Mehraufwand (monatliche / vierteljährliche Meldung usw) verzichten. Allerdings ist diese ID nur sinnvoll, wenn man im Ausland Geschäfte macht.
 
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