Umtausch aufgrund falscher Beratung

So, erstmal danke für die vielen Antworten :)
Es war nicht bei media markt oder saturn sondern bei Arlt. Ich habe genau gefragt: "was ist der unterschied der beiden versionen?". Daraufhin hat er normalerweise nicht ein, oder zwei unterschiede aufzuzählen, sondern alle. Ich habe schließlich exakt danach gefragt. Alles andere ist irreführung des kunden...naja.
Ich denke nicht das die dort mir eine 64er version einfach so brennen xD Ich denk ich werd das über ms bestellen und den key von der 32er version nutzen, sofern sich arlt querstellen sollte. Aber erstmal herzlichen dank für die Erläuterung :)

@acf|moon,

Also wenn ich das richtig verstanden habe bin ich im Recht weil ich keiner Lizenz zugestimmt habe oder? Ich mein vista war ja schon fertig auf dem rechner drauf installiert als ich den rechner angeschlossen habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt und völlig überflüssiges Komplettzitat entfernt. Die Regeln lassen grüssen!)
Hol dir von MS einfach die 64bit Version. Wie gesagt, mit wenig Glück zahlst du einfach den Versand.
 
kleiner Exkurs zu Kaufverträgen:
Damit ein Kaufvertrag gültig ist braucht man einen Antrag und eine Annahme... (also grob gesprochen du nimmst was ausm Regal und bezahlst den Preis der die Kasse verlangt (nicht der am Regal steht, dies wäre nach deutschem Recht eine inovation ad offeredum))
Sobald du bezahlt hast ist der Kaufvertrag gültig. (siehe §433 BGB)

Damit der Kaufvertrag ungültig ist muss er angefechtet werden. Dies geht allerdings nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. Täuschung oder Drohung, §123 BGB)
Hier aber nicht erfüllt. Da der Verkäufer auf die Unterschiede hingewiesen hat, bis auf die 4Gb Grenze. Verschweigen ist aber nicht zwangsläufig eine Falschaussage die auf Täuschung hindeutet, da der Käufer seine Ware ja nochmals anschauen kann (OK bei Details wie die 4Gb Grenze nicht ganz gegeben).

Ist dieser Kaufvertrag nach gängigem Usus geschlossen worden ist er bindend. Ein Rückgaberecht (od auch Umtauschrecht) wird nur bei Fernabsätzen geregelt (§312 (Teilparagraph weiß ich leider nicht)). Somit wird ein Umtausch bzw Rückgabe in den AGB geregelt. Ist also von Umtaushc oder Rückgabe nichts in den AGB geschildert gibt es diese "Rechte" nicht und ist somit Kulanz des Händlers.

Daraus folgt: Der Händler muss das Vista nicht umtauschen, zumal bei geöffnete Datenträger von einer Kopie ausgegangen wird (ob es stimmt oder nicht). Somit ist ein Umtausch ausgeschlossen (außer AGB regelt das anders).

So. ich hoffe ich habe das so richtig in Erinnerung, für Verbesserungen wäre ich dankbar. Man kann ja nicht überall Experte sein. Aber ich hoffe das es nun klarer wird was Umtausch bzw Rückgabe ist. Nämlich Kulanz des Händlers, außer bei Fernabsatz.

In diesem Speziellenfall kann man sich eventuell auf den §119 Abs. 2 beziehen der sich auf Inhaltsirrtümer bei Kaufverträgen zielt. Was aber bei genauere betrachtung kein Umtausch, sondern eine Anfechtung wäre, die in bestimmten Fristen getätigt werden müssen. ("Die Anfechtung muss unverzüglich geschehen" §121 Abs. 1)
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Ok Danke für die Klarstellung. Hab versucht auf der ms seite ne 64er version zu ordern. Allerdings, sagt der nach der eingabe der Vista seriennummer, die ich habe: "Windows Vista Service Pack 1 - Alternativmedien bestellen". ?!

Versteh nicht ganz was damit gemeint ist. Ist das ein Fehler MS?
 
CrazyIwan schrieb:
Ist es wohl. Denn wie ich oben bereits erwähnt habe, findet der bindende Vertrag erst bei annahme der Lizenz. Stimmst du nicht zu muss der Händler bzw. die jeweilige Firma es zurück nehmen. Wozu denkst du gibt es Lizenzbestimmungen? Zum Spass...

Lizenzbedingungen regeln nur dei Richtlinien zur Nutzung der Software nicht die die für den Kauf bestimmt sind.
 
ICH_BIN_LETZTER das is nicht ganz so richtig

umtausch / rückgabe is innerhalb von 14 tagen möglich

Garantie / reperaturen sind 24 monate pflicht ( nicht unbedingt vom händler aber 100% vom hersteller )

da er aber nicht 100% richtig beraten wurde auf grund vom fehlenden fachwissen des verkäufers is es wohl möglich

dazu kommt immernoch das man Software umtauschen kann wie schon CrazyIwan sagte
und da der rechner vorinstalliert war ( von der firma ) hat die firma / fachladen diese installiert / vorinstalliert

daher hat er das recht
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
acf|moon schrieb:
umtausch / rückgabe is innerhalb von 14 tagen möglich
Das gilt nur bei Kauf über das Netz oder Telefon, sprich Fernabsatz! Ein im Laden gekauftes Teil, egal ob es Software, oder Hardware, muss vom Händler solange es nicht fehlerhaft ist, nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden! Das ist reine Kulanz.

Gruss Nox
 
Ihr schweift ein bisschen ab....

Er war im Laden und hat sich dort beraten lassen!
Ein 14 tägiges Umtauschrecht gibts nur im Fernabsatzgesetz, alles andere ist ein entgegenkommen des Verkäufers!

Einen "Mangel" sehe ich hier überhaupt nicht!

@ TE

Schick mir Deine Anschrift per PN, ich lasse Dir ne X64 Version zukommen ;)


Editchen.... zu langsam :freak:
 
Danke für die Zustimmung :)

Wie gesagt das einzige was ich eventuell mir abringen kann ist, das es sich um einen Inhaltsirrtum handelt.
 
@deagleone,


Adresse per Nachricht zugesendet :)
Vielen Dank das du dir die Mühe machst!

Und danke an alle anderen für ihre Beiträge =)

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
CrazyIwan schrieb:
Und das ist vollkommen falsch! Der Umtausch ist nur dann Ausgeschloßen wenn du der Lizenzbestimmungen zugestimmt hast. Ist es nicht der Fall muss der Händler die Ware wieder annehmen. Alles andere ist ein Märchen von Händler die keine Ware zurück nehmen wollen.
Nö, siehe späteren Beitrag von "ich bin letzter", der liegt da schon richtig, auch wenn ich nicht jedes Wort geprüft habe.


Nikolaus117 schrieb:
oh man was ich hier für stuss höre ^^

der Key ist defentiv für 32 und 64 der jeweiligen version gültig !! GANZ sicher.
du kannst jede vista DVD nehmen und deinen key eingeben musst halt ne 64 bit verson haben

und da ist sicher nichts strafbar.

Das hängt eigentlich davon ab, was man nun gekauft hat. Die Variante sollte schon durch den Kaufvertrag spezifiziert sein. Das ergibt sich praktisch daraus, dass man nur eine Variante ausgehändigt bekommt. MS ist da kulant und pocht nicht auf diese Einschränkung. Allerdings steht auch nirgendwo, dass man wechseln darf, auch wenn es technisch mit der gleichen Seriennummer möglich ist. Und nicht expliziert erlaubt heisst im Zweifel verboten. Die Händler nehmen es auch nicht so genau, und in den Lizenzbedienungen steht auch nichts dazu. Würde MS dagegen vorgehen wollen, würden sie aber Recht bekommen.

Die Lizenz wird im allgemeinen auch als Kombination aus Seriennummer, Datenträger, Echtheitszertifikat o.ä. gesehen. Eine Vollständige Lizenz könnte also nur vorliegen, wenn man Seriennummer und Datenträger gemeinsam erworben hat. Das theoretisch zu erörtern übersteigt auch jeden Zweck. Fakt ist, es wird zur Zeit offensichtlich durch MS geduldet. Und MS geht wohl auch recht offenherzig mit dem Datenträgern um. Im Zweifel kann man sich als Endverbraucher auf diese Anscheinendsduldung herauseden. Und das ist alles was zählt. Als Händler begibt man sich aber auf extrem dünnes Eis.

acf|moon schrieb:
ICH_BIN_LETZTER das is nicht ganz so richtig

umtausch / rückgabe is innerhalb von 14 tagen möglich

Garantie / reperaturen sind 24 monate pflicht ( nicht unbedingt vom händler aber 100% vom hersteller )

da er aber nicht 100% richtig beraten wurde auf grund vom fehlenden fachwissen des verkäufers is es wohl möglich

dazu kommt immernoch das man Software umtauschen kann wie schon CrazyIwan sagte
und da der rechner vorinstalliert war ( von der firma ) hat die firma / fachladen diese installiert / vorinstalliert

Schade, jeder Punkt ist selbst bei laienhafter und nachsichtiger Auslegungsweise total falsch. Außerdem wirbelst du genau die Begriffe durcheinander, die man exakt trennen müsste.
Hört lieber auf „den letzten“, der lag soweit ganz gut.


Fazit: Umtausch ist ausgeschlossen. Inhaltsirtum im übrigen auch. Er wollte ja tatsächlich die 32 Bit Version haben. Nur weil er technisch die Folgen für sich falsch eingeschätzt hat, ist das kein Inhaltsirrtum. Außerdem wäre er als Käufer dann immer noch Schadensersatzpflichtig, da es ja nur eine Anfechtung darstellt. Den Irrtum hat ja schliesslich immer noch der Käufer begangen.
Dem Verkäufer mutwillige Täuschung zu unterstellen ist auch aussichtslos.
Das ganze Theater lohnt sich nicht. Besorg dir 'ne 64 Bit DVD und gut. Ist nicht 100 % sauber, aber passieren kann auch nicht viel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sagas schrieb:
So, erstmal danke für die vielen Antworten :)
Es war nicht bei media markt oder saturn sondern bei Arlt. Ich habe genau gefragt: "was ist der unterschied der beiden versionen?". Daraufhin hat er normalerweise nicht ein, oder zwei unterschiede aufzuzählen, sondern alle. Ich habe schließlich exakt danach gefragt. Alles andere ist irreführung des kunden...naja.

Naja, er hat ja die Vorteile von 32-bit aufgezählt. Da hättest du ja mal nachfragen können, warum es überhaupt ne 64-bit Version gibt....



acf|moon schrieb:
umtausch / rückgabe is innerhalb von 14 tagen möglich

Garantie / reperaturen sind 24 monate pflicht ( nicht unbedingt vom händler aber 100% vom hersteller )

da er aber nicht 100% richtig beraten wurde auf grund vom fehlenden fachwissen des verkäufers is es wohl möglich

dazu kommt immernoch das man Software umtauschen kann wie schon CrazyIwan sagte
und da der rechner vorinstalliert war ( von der firma ) hat die firma / fachladen diese installiert / vorinstalliert

daher hat er das recht

Umtausch /Rückgabe ist nur beim Fernabsatzgeschäft innerhalb von 14-Tagen möglich (30 Tage, wenn Belehrung nicht rechtzeitig erfolgt oder länger, wenn gar nicht darauf hingewiesen wurde)

Garantie ist totaler Nonsens was du uns hier erzählst.
Der Hersteller muss gar keine Garantie geben, das ist ne freiwillige Leistung.
Z. B. bekommt man auf Akkus meist nur 6 Monate oder auf Beamerlampen nur 90 Tage.
Bei B2B-Geschäften kann die Gewährleistung auch nur 12 Monate betragen, hier gibt der Hersteller bei seinem Business-Serien deshalb oft nur 12 Monate Garantie (wie auch bei Gebrauchtgeräten).
Gegenüber Privatkunden hat der Kunde 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem Händler (nicht gegen den Hersteller), wenn der Kunde da aber so dumm ist und es an der Hersteller zur Reparatur gibt, verzichtet er auf Möglichkeiten der Wandlung usw.

Er wurde soweit richtig beraten. Nur weil der Verkäufer ein Detail vergessen hat, kann man ihm das nicht allzusehr ankreiden.
Man hätte nochmals nachfragen können, s. o.
Das Gerät funktioniert auch mit noch mehr Speicher, man kann ihn nur nicht effetiv nutzen.
Das passiert dem besten Verkäufer mal, dass er ein wichtiges Argument vergisst. Sonst würden die meisten Gespräche ein paar Studne dauern und man würde dann nichts mehr verkaufen, weil dem Kunden das dann alles zu kompliziert wäre.
Wobei der Händler auch nicht wissen kann, dass der Kunde das Gerät erweitern möchte.

Kann sein, das man Software umtauschen kann, ist aber nicht allzusehr realistsich. Wenn du das auf dem gerichtlichen Weg durchsetzen willst, hast du nen vile zu hohen Aufwand, als dass sich das lohnen dürfte. Darauf spekulieren natürlich auch die Hersteller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt. Der Verkäufer hat juristisch keinen Fehler gemacht. Zumal hier auch nur zählt, ob er objektiv irgendeine Sacheigenschaft zugesichert oder, im Zweifel vielleicht auch, suggeriert hat. Vista32 ist objektiv für das System geeignet. Die Beschränkung auf 4 Gibyte Arbeitsspeicher sehe ich auch nicht als gravierende Einschränkung an, die sie erst bei einer Aufrüstung überhaupt zu tragen kommt, und von dieser nie die Rede war, und außerdem die normale Austattung an RAM zur Zeit immer noch darunter liegt und Vista 32 bit für den durchschnittlichen Nutzer als vollkommen ausreichend angesehen werden kann. Und eine umfassende Behlehrung über alle Aspeckte eines 64 Bit Systems ist eh nicht zumutbar. Der Punkt ist also nicht so wichtig, dass man ihn hätte nennen müssen.
Fraglich ist auch, ob der Verkäufer das überhaupt hätte wissen müssen. MS weist auf der Verpakung nicht auf diese Einschränkung hin, und übliche Systeme haben höchstens 4 GiByte.
Berücksichtigen könnte man auch, welchge Variante du ohne die Beratung gekauft hättest.
Ohne Beratung hättest du überhauptkeine Ahnung gehabt, mit Beratung hast du nur einen Aspekt übersehen.

Auf "Falschberatungen" kann man sich im Prinzip nur bei erklärungsbedürftigen und individuell gefertigte Produkte berufen, wie z.B. bei Kapitalmarktprodukten u.ä.
Bei Massenwaren aus Kaufhausregalen geht das in der Regel nicht. Eine Ausnahme sehe ich hier auch nicht gegeben. Dazu hätte er es dir mit unlauteren Methoden aufdrängen müssen. Dazu kommt, dass der Verkäufer keinen Vorteil von einer falschberatung gehabt hätte. Ihn trifft keine Schuld.
Wäre die Beschränkung auf 4 Gibyte eine relevante Einschränkung, müsste man sich auch an MS wenden, da sie dann darauf auf der Verpackung hinweisen müssten.

Du hattest keine Ahnung was du kaufst oder brauchst, hast dich falsch entschieden, und suchst jetzt einen Sündenbock. Vergiss es... oder beschwer dich bei MS.
 
cool down alle zusammen...

Vista X64 wurde soeben installiert, Rechner lauft, RAM wird erkannt, und nebenbei wurde der 8400er um 20% beschleunigt ;)
 
Karambakevin schrieb:
bin grad net sicher aber ich glaub man brauch nen extra 64 bit key. also der 32bit funzt nicht. binaber net sicher^^

Wenn zig Leute in diesen Thread vor dir sagen, dass es funktioniert, wieso musst du dann - obwohl du dir nicht mal sicher bist - schreiben, dass es nicht funktioniert? Geltungsbedürfnis?
 
Ehrlich, bevor man anderen mit Klagen droht, kann man sich auch erstmal durch seinen Nachbarn fragen ... wie hast es jetzt gelöst?

Ich Wette, wenn du in den Laden gegangen wärst, und ohne Schuldzuweisung und selbstkritisch um Hilfe gebeten und nicht gefordert hättest, wäre das alles kein kein Problem gewesen, da unter dem Tresen eine Installations-DVD zu bekommen. Juristische Spitzfindigkeiten oder Schuldzuweisungen verärgern nur alle und lösen keine Probleme. MS siehts ja offenbar auch nicht so eng wie sie könnten ---
 
Moin!

Eine kleine Frage habe ich zu dem Thema noch:

Ich habe hier auch eine Vista Home Premium 32Bit SB für meinen PC, der inzwischen jedoch eine neue CPU und damit 64Bit-Support hat. Da auch der RAM demnächst 4GB betragen wird und 32Bit-Versionen ja nur 2GB (pro Anwendung) verwalten können, liebäugel ich mit einem Umstieg auf 64Bit Vista.

Meine Frage ist nun, ob das Procedere mit der 64Bit DVD und dem 32Bit-Key IMMER funktioniert, oder nur bei MS Vollversionen? Wie gesagt, ich habe hier nur die SB-Version und meine irgendwo gelesen zu haben, dass SB-Versionen keine Keys haben, die die Installation der jeweils anderen Variante erlauben... Hat hier von euch jemand "definitive, eigene Erfahrungen"???

Die DVD wäre nicht so das Problem, meine Frau hat ein 64Bit Home Premium SB für ihren PC. Ich scheue mich nur vor dem Versuch der Neuinstallation bevor ich keinen Hinweis habe ob es klappt, ich möchte ungern mein System unnötig neu installieren^^

Dank und Gruß,
Daniel
 
Zurück
Oben